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BayObLG, 01.10.2001 - 3Z BR 112/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 779; ; GBO § 51; ; BRAGO § 10 Abs. 1; ; BRAGO § 8 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 779; GBO § 51; BRAGO § 10 Abs. 1 § 8 Abs. 1
Gegenstandswert des vom Nachlassgericht protokollierten Vergleichs - Löschung des Nacherbenvermerks nach Eintritt des Nacherbenfalles - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nachlassgericht; Protokollierter Vergleich; Materiell-rechtlicher Vertrag; Anwaltsgebühr; Gegenstandswert
Verfahrensgang
- AG Memmingen - VI 622/70
- LG Memmingen - 4 T 23/01
- BayObLG, 01.10.2001 - 3Z BR 112/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1204
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 07.02.1991 - BReg. 3 Z 5/91
Auszug aus BayObLG, 01.10.2001 - 3Z BR 112/01
Sind mehr als zwei Vertragsparteien am Vergleich beteiligt, ist der Gegenstandswert nach dem jeweiligen Anteil der Parteien getrennt zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1991, 84/89 f.;… Gerold/ Schmidt/von Eicken § 23 Rn. 54).Eine Kostenentscheidung war nicht geboten (vgl. § 10 Abs. 2 Satz 4 und 5 BRAGO; BayObLGZ 1991, 84/90).
- BayObLG, 14.07.1997 - 1Z BR 39/97
Vergleichsabschluß vor Nachlaßgericht im Erbscheinverfahren
Auszug aus BayObLG, 01.10.2001 - 3Z BR 112/01
Dieser ist zwar kein Verfahrensvergleich (vgl. dazu BayObLGZ 1997, 217/219 f.), weil er nach seinem Inhalt keine Auswirkungen auf das von Amts wegen unabhängig von einem Antrag zu betreibende Erbscheinseinziehungsverfahren hatte.
- OLG Düsseldorf, 09.06.2008 - 24 W 17/08
Zur Bestimmung des Gegenstandswertes eines Prozessvergleichs - Kein …
Darin besteht der Unterschied zu § 39 Abs. 1 KostO, der für den Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit konsequent den Wert dem Rechtsverhältnis entnimmt, auf das sich die beurkundete Erklärung bezieht (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1204). - OLG Düsseldorf, 12.04.2005 - 24 U 66/04
Rechtsanwaltsvergütung - Wert der außergerichtlichen Beratungs- und …
Darin besteht der Unterschied zu § 39 Abs. 1 KostO, der (für den Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit konsequent) den Wert dem Rechtsverhältnis entnimmt, worauf sich die beurkundete Erklärung bezieht (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1204). - KG, 31.01.2020 - 19 W 49/19
Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des …
Beansprucht der Beschwerdeführer also nur einen Teil des Erbes für sich, so bemisst sich der Geschäftswert nach diesem Anteil am Nachlass, mit der Folge, dass eine gesonderte Wertfestsetzung nach § 33 RVG beantragt werden muss (…Staudinger/Herzog, a.a.O.; Schneider, ErbR 2014, 431 f.;… Kroiß in: Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl., § 33, Rn. 6;… Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 24. Auflage, § 33, Rn. 3; BGH, Beschluss vom 30.09.1968 - III ZB 11/67 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01.10.2001 - 3Z BR 112/01 -, juris). - OLG Düsseldorf, 10.03.2009 - 24 U 150/08 Darin besteht der Unterschied zu § 39 Abs. 1 KostO, der für den Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit konsequent den Wert dem Rechtsverhältnis entnimmt, auf das sich die beurkundete Erklärung bezieht (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1204).