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   BGH, 06.07.1977 - IV ZB 63/75   

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https://dejure.org/1977,1415
BGH, 06.07.1977 - IV ZB 63/75 (https://dejure.org/1977,1415)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1977 - IV ZB 63/75 (https://dejure.org/1977,1415)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1977 - IV ZB 63/75 (https://dejure.org/1977,1415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erteilung eines Erbscheins - Wiedereinziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit - Voraussetzungen für eine Testamentsanfechtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 7
    Wirksamkeit der Handlungen eines international unzuständigen Gerichts

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 300
  • FamRZ 1977, 786
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 15.07.1909 - IV 558/08

    Kann die einem örtlich unzuständigen Gerichte gegenüber erklärte

    Auszug aus BGH, 06.07.1977 - IV ZB 63/75
    Die Entscheidung in RGZ 71, 380 ff, von der das Kammergericht abweichen will, betrifft die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen auf eine gegenüber dem örtlich unzuständigen Gericht erklärte Erbschaftsausschlagung § 7 FGG anwendbar ist, während es hier um eine Testamentsanfechtung geht, die nach Ansicht des vorlegenden Gerichts gegenüber einem interlokal unzuständigen Gericht erklärt worden ist.

    Eine entsprechende Anwendung von § 7 FGG hält der Senat in Übereinstimmung mit dem Reichsgericht (RGZ 71, 380 f) in solchen Fällen grundsätzlich für gerechtfertigt, weil sich aus dieser Vorschrift ergibt, daß dem Betroffenen gerade die Folgen eines gerichtlichen Zuständigkeitsirrtums nicht aufgebürdet werden sollen (ebenso Pikart-Henn, Freiwillige Gerichtsbarkeit S. 64; Bassenge, FGG § 7 Anm. 1 b bb; sowie für den Fall der Abgabe einer Erklärung nach Art. 8 I Nr. 3 GleichbG BGHZ 36, 197, 200. AA. Schlegelberger, FGG 7. Aufl. § 7 Rdn. 16; Jansen, FGG 2. Aufl. § 7 Rdn. 4).

  • BGH, 14.04.1976 - IV ZR 61/74

    Anspruch auf Auskunft über Bestand und Verbleib des Nachlasses - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 06.07.1977 - IV ZB 63/75
    Eine derartige Ausnahmesituation hat der Senat in einem Fall bejaht, in dem ein in Deutschland lebender Jude zur Zeit des Dritten Reiches wegen der dort herrschenden rassischen Verfolgung testamentarisch eine Halbjüdin als Alleinerbin einsetzte, obwohl er sein Vermögen noch weiteren ausgewanderten Personen jüdischer Abstammung vererben wollte (WM 76, 744).
  • BGH, 05.04.1968 - V ZR 18/67

    Internationales Privatrecht (Nachlaßspaltung)

    Auszug aus BGH, 06.07.1977 - IV ZB 63/75
    Die Wirksamkeit der Testamentsanfechtung wegen Willensmängeln richtet sich nach dem Erbstatut (BGHZ 50, 63, 70).
  • BGH, 13.12.1961 - IV ZR 92/61

    Gütertrennungserklärung

    Auszug aus BGH, 06.07.1977 - IV ZB 63/75
    Eine entsprechende Anwendung von § 7 FGG hält der Senat in Übereinstimmung mit dem Reichsgericht (RGZ 71, 380 f) in solchen Fällen grundsätzlich für gerechtfertigt, weil sich aus dieser Vorschrift ergibt, daß dem Betroffenen gerade die Folgen eines gerichtlichen Zuständigkeitsirrtums nicht aufgebürdet werden sollen (ebenso Pikart-Henn, Freiwillige Gerichtsbarkeit S. 64; Bassenge, FGG § 7 Anm. 1 b bb; sowie für den Fall der Abgabe einer Erklärung nach Art. 8 I Nr. 3 GleichbG BGHZ 36, 197, 200. AA. Schlegelberger, FGG 7. Aufl. § 7 Rdn. 16; Jansen, FGG 2. Aufl. § 7 Rdn. 4).
  • BayObLG, 02.12.1965 - BReg. 1b Z 67/65

    Zuständigkeit; International; Deutsches Recht; Materielles Recht

    Auszug aus BGH, 06.07.1977 - IV ZB 63/75
    Dabei kann offen bleiben, ob die Ansicht des Beschwerdegerichts zutrifft, das Amtsgericht Wedding sei für die Entgegennahme der Anfechtungserklärung interlokal nicht zuständig gewesen (vgl. hierzu für den Fall der Entgegennahme der Erklärung über die Erbschaftsannahme bzw. Erbschaftsausschlagung BayObLG NJW 1967, 447, 448; Ferid IPR (JA Sonderheft) 1975, 314; Soergel/Kegel EGBGB 10. Aufl. vor Art. 24 Rdn. 57; Pinkernelle/Spreen DNotZ 1967, 195, 210, Fußn. 62; Jansen FGG 2. Aufl. § 73 Rdn. 38).
  • KG, 07.11.1975 - 1 W 713/75

    Wirksamkeit der Anfechtungserklärung gegenüber einem interlokal und örtlich

    Auszug aus BGH, 06.07.1977 - IV ZB 63/75
    Es hat daher die Sache durch Beschluß vom 7. November 1975 (OLGZ 1976 S. 167 f) gemäß § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93

    Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser

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  • BGH, 01.12.1993 - IV ZR 261/92

    Anfechtung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

    Im Erbrecht gilt danach einheitlich im gesamten Bundesgebiet die Regel, daß sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach einem deutschen Erblasser nach den Bestimmungen derjenigen Teilrechtsordnung richtet, in deren Geltungsbereich der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (BGH, Beschluß vom 6.7.1977 - IV ZB 63/75 - FamRZ 1977, 786, 787 = WM 1977, 1145, 1146).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 221/11

    Zur Frage der Wirksamkeit einer amtsempfangsbedürftigen Anfechtungserklärung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH FamRZ 1977, 786) ist die Vorschrift des § 7 FGG jedoch analog anzuwenden, da das Nachlassgericht, dem gegenüber die Anfechtung erklärt wird, tätig werden muss und es verpflichtet ist, seine Zuständigkeit zur Entgegennahme zu überprüfen und die Anfechtungserklärung dem Dritten mitzuteilen (§ 2281 Abs. 2 BGB).
  • BGH, 04.10.1995 - IV ZB 5/95

    Maßgebliches Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der

    b) Danach ist der Erblasser entsprechend Art. 24 Abs. 1, 25 EGBGB a.F. nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches beerbt worden, weil er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Westdeutschland hatte (vgl. BGH, Beschluß vom 6.7.1977 - IV ZB 63/75 - FamRZ 1977, 786, 787 unter III 2).
  • OLG Brandenburg, 06.05.2003 - 10 U 18/01

    Auslegung eines unter Zugrundelegung der Bedingungen in der DDR errichteten

    Die Berücksichtigung außerhalb des Testaments liegender Umstände setzt voraus, dass sich für den Willen des Erblassers ein auch noch so geringer Anhaltspunkt oder ein noch so unvollkommener Ausdruck aus dem Testament selbst ergibt (BGH, FamRZ 1977, 786; BayObLGZ 1988, 165, 169; Staudinger/Otte, BGB, Bearb. 1995, vor § 2064, Rz. 28; Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 2084, Rz. 4).

    Hinzu kommt, dass sogar ein zum Wortlaut des Testaments in Widerspruch stehender, also im Testament nicht angedeuteter Erblasserwille, ausnahmsweise berücksichtigt werden kann, wenn der Erblasser aus zwingenden Gründen seinen Willen nicht offen darlegen konnte und daher bewusst eine seine wahre Absicht verdeckende Formulierung verwandt hat (BGH, FamRZ 1977, 786; WM 1976, 744, 745; Johannsen, WM 1979, 598, 602, 603).

  • OLG Karlsruhe, 30.09.2019 - 11 W 114/17

    Erbscheinsverfahren: Ergänzende Auslegung eines durch einen jüdischen Erblasser

    1 Z 31/87">1 Z 31/87, juris Rn. 16; Horn/Kroiß, Testamentsauslegung 2. Aufl. § 2 Rn. 112; Hammann, ErbR 2014, 420, 425 f., zur Lockerung der Anwendung der Andeutungstheorie bei jüdischen Testatoren, die aus Gründen der Verfolgung ihren wirklichen Willen nicht offenbaren konnten BGH, Urteile vom 14. April 1976 - IV ZR 61/74, WM 1976, 744 und 6. Juli 1977 - IV ZB 63/75, FamRZ 1977, 786).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 25/11

    Zur Wirksamkeit einer zunächst zurückgehaltenen amtsempfangsbedürftigen

    Die Folgen eines gerichtlichen Irrtums sollen dem Erklärenden nicht aufgebürdet werden (BGH FamRZ 1977, 575 ff = MDR 1978, 300 ff; vgl. hierzu auch Lehrmann in: jurisPK-BGB, 5. Aufl. 2010, § 2081 BGB, Rn 24).
  • KG, 14.01.1992 - 1 W 666/91

    Erbausschlagung mit Blick auf in der ehemaligen DDR belegenen Immobiliennachlass;

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  • BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Da die Beteiligte zu 1) mit dem Erblasser 1970 die Ehe geschlossen hat, ist sie erst nach Errichtung des Testaments Pflichtteilsberechtigte geworden (§ 2303 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 BGB ); die Unwirksamkeit des Testaments würde ihr aufgrund einer erfolgreichen Anfechtung (die sich ebenso wie ihre Pflichtteilsberechtigung nach dem Erbstatut richtet; vgl. BGHZ 24, 352/355; 50, 63/69 f.; BGH FamRZ 1977, 786/787; Johannsen WPM 1979, 599/608) unmittelbar zustatten kommen, da sie dann gesetzliche Erbin werden würde (§ 1931 Abs. 1 i.V.m. § 2080 Abs. 1 BGB ).
  • KG, 08.08.1995 - 1 W 2149/94

    Erbrecht eines nichtehelichen Kindes in Bezug auf im Beitrittsgebiet belegene

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  • KG, 15.03.1985 - 1 W 4167/84

    Erbe; Erblasser; DDR; Nachlaß; BRD

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