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   BGH, 05.11.1997 - IV ZR 31/97   

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https://dejure.org/1997,3866
BGH, 05.11.1997 - IV ZR 31/97 (https://dejure.org/1997,3866)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1997 - IV ZR 31/97 (https://dejure.org/1997,3866)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1997 - IV ZR 31/97 (https://dejure.org/1997,3866)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Pflichtteils im Wege der Stufenklage - Kein Ermessensfehler des Berufungsgerichts bei der Festsetzung des Beschwerdewertes - Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft lediglich über den Bestand des Nachlasses - Irrelevanz von Gutachterkosten zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 364
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - IV ZR 31/97
    Er erkennt vielmehr mit dem Berufungsgericht an, daß für den Wert der Beschwer des zur Auskunft verurteilten Beklagten grundsätzlich nur die Höhe der Kosten maßgeblich ist, die bei Nichterteilung der Auskunft erspart werden (BGHZ 128, 85, 89 f.) [BGH 24.11.1994 - GSZ - 1/94].

    Der Große Senat für Zivilsachen hat hervorgehoben, das Interesse, der mit der Auskunftsklage vorbereiteten Durchsetzung des Leistungsanspruchs entgegenzutreten, müsse bei der Bewertung außer Betracht bleiben, weil sich diese nur am unmittelbaren Gegenstand der Auskunftsklage, nicht an anderen, über diesen Gegenstand hinausgehenden Interessen orientiert (BGHZ 128, 85, 89) [BGH 24.11.1994 - GSZ - 1/94].

  • BGH, 13.07.1983 - IVa ZR 15/82

    Zum Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Berliner Testament

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - IV ZR 31/97
    Das gilt unabhängig von der Erwägung, daß das Erbrecht nur die vermögensrechtlichen Verhältnisse über den Tod hinaus regelt (Lange/Kuchinke, Erbrecht 4. Aufl. § 1 VI S. 9), und daß das ebenfalls von der Verfassung geschützte (BGHZ 109, 306, 313) Pflichtteilsrecht grundsätzlich den Erblasserwillen übergeht (BGHZ 88, 102, 106).
  • BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 249/88

    Feststellung eines Pflichtteilsentziehungsrechts

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - IV ZR 31/97
    Das gilt unabhängig von der Erwägung, daß das Erbrecht nur die vermögensrechtlichen Verhältnisse über den Tod hinaus regelt (Lange/Kuchinke, Erbrecht 4. Aufl. § 1 VI S. 9), und daß das ebenfalls von der Verfassung geschützte (BGHZ 109, 306, 313) Pflichtteilsrecht grundsätzlich den Erblasserwillen übergeht (BGHZ 88, 102, 106).
  • BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 160/86

    Erbunwürdigkeit wegen Tötung des Erblassers

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - IV ZR 31/97
    Daß in einem solchen Fall nicht geringe Anforderungen an den vom Kläger für jeden maßgeblichen Zeitpunkt konkret zu erbringenden Beweis seiner Schuldunfähigkeit (vgl. Senatsurteil BGHZ 102, 227) zu stellen sind, hat der Tatrichter bei seiner noch zu treffenden Entscheidung in der Hauptsache demnächst zu berücksichtigen.
  • BGH, 24.02.1982 - IVa ZR 58/81

    Unzulässigkeit einer Berufung auf Grund eines zu niedrigen Beschwerdegegenstandes

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - IV ZR 31/97
    Sie hat Ermessensfehler des Berufungsgerichts bei der Festsetzung des Beschwerdewertes nicht dargetan (vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 1982 - IVa ZR 58/81 - LM ZPO § 511a Nr. 18 = NJW 1982, 1765).
  • OLG Köln, 11.05.2009 - 2 U 77/05

    Anspruch auf Zahlung eines erbrechtlichen Pflichtteils an den enterbten Sohn ist

    Zwar obliegt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, dem Pflichtteilsberechtigten (vorliegend: dem Kläger) in entsprechender Anwendung des § 827 BGB, darzulegen und zu beweisen, dass er im Zeitpunkt einer von den §§ 2333 Nr. 1 ff. BGB erfassten Tathandlung zurechnungsunfähig und damit schuldunfähig war (vgl. insbesondere BGH ZEV 1998, 142: "nicht geringe Anforderungen an den vom Pflichtteilsberechtigten zu erbringenden Beweis seiner Schuldunfähigkeit"; diese Frage offen lassend noch BGHZ 102, 227; siehe aus der Literatur auch Bamberger/Roth, Beckscher Online-Kommentar, Stand 01.08.2007, § 2336 Rdn. 10; Staudinger/Olshausen, BGB, Neubearbeitung 2006, § 2336 Rdn. 18).
  • OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98

    Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des Erblassers; Misshandlungen durch

    Angesichts des eindeutigen Gutachtens im vorliegenden Verfahren sowie der gutachterlichen Stellungnahmen im Strafverfahren und den weiteren Verfahren hat der Senat keinen Zweifel, dass der Kläger seine Schuldunfähigkeit in vollem Umfang bewiesen hat, wobei nicht verkannt wird, dass an diesen Beweis keine geringen Anforderungen zu stellen sind (BGH NJW 1988, 822, 823; BGH IV ZR 31/97, S. 36R).
  • BGH, 27.06.2001 - IV ZB 3/01

    Beschwer bei Verurteilung zur Auskunft

    Das ist aber für ihre Beschwer durch das Auskunftsurteil des Landgerichts ebensowenig von Bedeutung wie der Umstand, daß sie den Klägern bereits Zahlungen auf ihren Pflichtteilsanspruch geleistet hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 1997 - IV ZR 31/97 - FamRZ 1998, 364).
  • BGH, 08.07.1998 - IV ZR 299/97

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen

    Zu dieser Auffassung ist das Berufungsgericht ermessensfehlerfrei gelangt, indem es zutreffend den - hier gerade fehlenden - Berufungsvortrag der Beklagten zu ihrem Aufwand zugrunde gelegt hat (Senatsurteil vom 5. November 1997 - IV ZR 31/97 - FamRZ 1998, 364).
  • BGH, 08.07.1998 - IV ZR 17/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen

    Zu dieser Auffassung ist das Berufungsgericht ermessensfehlerfrei gelangt, indem es zutreffend den - hier gerade fehlenden - Berufungsvortrag der Beklagten zu ihrem Aufwand zugrunde gelegt hat (Senatsurteil vom 5. November 1997 - IV ZR 31/97 - FamRZ 1998, 364).
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