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   BFH, 20.11.2014 - V B 80/14   

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https://dejure.org/2014,41968
BFH, 20.11.2014 - V B 80/14 (https://dejure.org/2014,41968)
BFH, Entscheidung vom 20.11.2014 - V B 80/14 (https://dejure.org/2014,41968)
BFH, Entscheidung vom 20. November 2014 - V B 80/14 (https://dejure.org/2014,41968)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Aussetzung des Verfahrens - Begründetheit einer Beschwerde - maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, FGO § 74, FGO § 128, FGO § 132, FGO § 155, ZPO § 571 Abs 2 S 1
    Aussetzung des Verfahrens - Begründetheit einer Beschwerde - maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

  • Bundesfinanzhof

    Aussetzung des Verfahrens - Begründetheit einer Beschwerde - maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 UStG, § 74 FGO, § 128 FGO, § 132 FGO, § 155 FGO
    Aussetzung des Verfahrens - Begründetheit einer Beschwerde - maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

  • IWW

    § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes, § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 128 Abs. 1 FGO, § 132 FGO, § 74 FGO, § 571 Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung

  • rewis.io

    Aussetzung des Verfahrens - Begründetheit einer Beschwerde - maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens bis zum Abschluss eines Zivilrechtsstreits über die Herausgabe zollamtlicher Ersatzbelege

  • rechtsportal.de

    UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; ZPO § 148 ; FGO § 74
    Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens bis zum Abschluss eines Zivilrechtsstreits über die Herausgabe zollamtlicher Ersatzbelege

  • datenbank.nwb.de

    Beschwerde gegen die Aussetzung des Verfahrens; Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung für die Aussetzung des Verfahrens maßgebend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.12.2005 - III B 145/05

    Aussetzung des Verfahrens gemäß § 74 FGO - Feststellung der Erben

    Auszug aus BFH, 20.11.2014 - V B 80/14
    Die Aussetzung unterliegt dem Ermessen des Gerichts, das prozessökonomische Gesichtspunkte und die Interessen der Verfahrensbeteiligten gegeneinander abzuwägen hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Dezember 2005 III B 145/05, BFH/NV 2006, 1103, unter II.2.a, m.w.N.).

    Insbesondere bedurfte es nicht mehr der Überprüfung, ob der Zivilrechtsstreit vorgreiflich für das finanzgerichtliche Verfahren oder der FG-Beschluss in diesem Zusammenhang von --im Rahmen des § 74 FGO unbeachtlichen-- Zweckmäßigkeitserwägungen geleitet war (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1103, unter II.2.a, m.w.N.).

    Eine Kostenentscheidung ist in diesem unselbständigen Nebenverfahren nicht zu treffen; über die Kosten des Beschwerdeverfahrens ist im Rahmen der Entscheidung über die Hauptsache zu befinden (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1103, unter II.3., m.w.N.).

  • BFH, 15.05.2009 - IV B 24/09

    Ort der Außenprüfung bei Beschlagnahme der Prüfungsunterlagen

    Auszug aus BFH, 20.11.2014 - V B 80/14
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Begründetheit der Beschwerde ist der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. November 1992 III B 133/91, BFHE 169, 498, BStBl II 1993, 240, unter 1., und vom 15. Mai 2009 IV B 24/09, BFH/NV 2009, 1402, unter II.1.).
  • BFH, 27.11.1992 - III B 133/91

    Grenze für Zulässigkeit einer Verfahrensaussetzung wegen anhängiger

    Auszug aus BFH, 20.11.2014 - V B 80/14
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Begründetheit der Beschwerde ist der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. November 1992 III B 133/91, BFHE 169, 498, BStBl II 1993, 240, unter 1., und vom 15. Mai 2009 IV B 24/09, BFH/NV 2009, 1402, unter II.1.).
  • FG Münster, 25.02.2015 - 9 K 147/11

    Rückstellungen für Nachsorgeverpflichtungen

    Die Aussetzung unterliegt dem Ermessen des Gerichts, das prozessökonomische Gesichtspunkte und die Interessen der Verfahrensbeteiligten gegeneinander abzuwägen hat (BFH-Beschluss vom 20.11.2014 V B 80/14, BFH/NV 2015, 341).
  • BFH, 23.09.2019 - I B 16/19

    Aussetzungsbeschluss durch Berichterstatter

    Die gerichtliche Aussetzungsentscheidung erfordert jedoch eine Ermessensausübung, bei der insbesondere prozessökonomische Gesichtspunkte und die Interessen der Verfahrensbeteiligten gegeneinander abzuwägen sind (z.B. BFH-Beschlüsse vom 09.12.2009 - IV B 101/09, BFH/NV 2010, 661; vom 10.11.2010 - VIII B 78/10, BFH/NV 2011, 299; vom 20.11.2014 - V B 80/14, BFH/NV 2015, 341).
  • BFH, 30.06.2021 - I B 43/20

    Unterbrechung eines AdV-Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung über das Vermögen des

    Neuer Sachvortrag hätte hier auch dann noch berücksichtigt werden müssen, wenn er nach der Beschlussfassung am 27.01.2021 erfolgt wäre; gegebenenfalls hätte neu beraten werden müssen (s. allgemein BFH-Beschluss vom 20.11.2014 - V B 80/14, BFH/NV 2015, 341; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 132 Rz 12; Seer in Tipke/Kruse, § 132 FGO Rz 17).
  • FG Hessen, 19.10.2022 - 4 K 591/21

    Keine Minderung der Nachversteuerung durch Reinvestitionen

    Bei der nach § 74 FGO vorzunehmenden Ermessensentscheidung sind nämlich prozessökonomische Gesichtspunkte und die Interessen der Beteiligten abzuwägen (BFH-Beschluss vom 20. November 2014 V B 80/14 BFH/NV 2015, 341 m.w.N.).
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