Rechtsprechung
BFH, 11.10.2023 - II R 34/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
BGB § 1922, BGB § 2147, BGB § 2269, ErbStG § 3 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 6 Abs 2, ErbStG § 6 Abs 4, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1, ErbStG § 15 Abs 3, GG Art 103 Abs 1
Jastrowsche Klausel im Berliner Testament - Besteuerung eines betagten Vermächtnisses - rechtsprechung-im-internet.de
§ 1922 BGB, § 2147 BGB, § 2269 BGB, § 3 Abs 1 Nr 1 ErbStG 1997, § 6 Abs 2 ErbStG 1997
Jastrowsche Klausel im Berliner Testament - Besteuerung eines betagten Vermächtnisses
- IWW
§ 6 Abs. 2 Satz 3 und 5 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (... ErbStG), § 6 Abs. 2 Satz 4 ErbStG, § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 119 Nr. 3, § 96 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 6 Abs. 4 ErbStG, § 126 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 2269 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, §§ 2147 ff. BGB, § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 2 ErbStG, § 2269 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 3 ErbStG, § 2269 Abs. 2 BGB, § 6 Abs. 4, Abs. 2 Satz 1 ErbStG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 ErbStG, § 2269 BGB, § 15 Abs. 3, § 6 Abs. 2 Satz 3 bis 5, § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 ErbStG, § 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, § 6 Abs. 2 Satz 3 ErbStG, § 6 Abs. 2 Satz 4, Abs. 4 ErbStG, § 96 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Abzug des betagten Vermächtnisses als Nachlassverbindlichkeit bei der Berechnung der Erbschaftsteuer nach dem Tod der Mutter; Anwendung und Auslegung der sog. Jastrowschen Klausel im Berliner Testament
- rewis.io
Jastrowsche Klausel im Berliner Testament - Besteuerung eines betagten Vermächtnisses
- Betriebs-Berater
Jastrowsche Klausel im Berliner Testament - Besteuerung eines betagten Vermächtnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Jastrowsche Klausel im Berliner Testament; Besteuerung eines betagten Vermächtnisses
- rechtsportal.de
Jastrowsche Klausel im Berliner Testament; Besteuerung eines betagten Vermächtnisses
- datenbank.nwb.de
Jastrowsche Klausel im Berliner Testament - Besteuerung eines betagten Vermächtnisses
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Jastrowsche Klausel im Berliner Testament - und die Erbschaftsteuer
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Anspruch auf rechtliches Gehör - und die Überraschungsentscheidung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Erbschaftsteuer bei Berliner Testament
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Erbschaftsteuer bei Berliner Testament
- famrz.de (Kurzinformation)
Jastrowsche Klausel im Berliner Testament - Besteuerung eines betagten Vermächtnisses
- anwalt.de (Kurzinformation)
Steuernachteile durch Berliner Testament
- anwalt.de (Kurzinformation)
Steuernachteile beim Berliner Testament
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Berliner Testament kann bei der Steuer nachteilig sein - Steuerliche Nachteil durch Jastrowsche Klausel nicht zu beanstanden
Sonstiges (3)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1, ErbStG § 6 Abs 4
Erbschaftsteuer, Vermächtnis, Nachlassverbindlichkeit, Abzugsfähigkeit - Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 21.02.2020 - 3 K 191/18
- BFH, 12.11.2020 - II B 35/20
- BFH, 11.10.2023 - II R 34/20
Papierfundstellen
- NJW 2024, 918
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 31.08.2021 - II R 2/20
Besteuerung eines beim Tod des Beschwerten fälligen Vermächtnisses
Auszug aus BFH, 11.10.2023 - II R 34/20
Dieser Vermächtnisanspruch entstand bereits mit dem Tod des Vaters (entgegen der Vermutung des § 2269 Abs. 2 BGB), wurde als betagtes Vermächtnis aber erst mit dem Tod der Mutter fällig (vgl. BFH-Urteil vom 31.08.2021 - II R 2/20, BFHE 273, 572, BStBl II 2022, 387, Rz 17).c) Erbschaftsteuerrechtlich werden nach § 6 Abs. 4 ErbStG Vermächtnisse, die beim Tod des Beschwerten fällig sind, über eine Gleichstellung mit den Nacherbschaften im Wesentlichen so behandelt wie Vermächtnisse, die beim Tod des Beschwerten anfallen (BFH-Urteil vom 31.08.2021 - II R 2/20, BFHE 273, 572, BStBl II 2022, 387, Rz 12).
- BFH, 14.10.2020 - II R 30/19
Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten
Auszug aus BFH, 11.10.2023 - II R 34/20
Die Vermächtnisse stellten erst im Zeitpunkt des Todes des überlebenden Ehegatten --vorliegend der Mutter-- die für den Abzug notwendige wirtschaftliche Belastung dar, da sie erst zu diesem Zeitpunkt fällig wurden (vgl. BFH-Urteil vom 14.10.2020 - II R 30/19, BFHE 272, 93, BStBl II 2022, 216, Rz 11). - BFH, 09.07.2009 - II R 42/07
Berechnung der Erbschaftsteuer bei Berliner Testament - Gewährung des …
Auszug aus BFH, 11.10.2023 - II R 34/20
Die nach dem Tod des überlebenden Ehegatten für den beiderseitigen Nachlass als Erben eingesetzten Kinder sind sogenannte Schlusserben, auf die erbschaftsteuerrechtlich § 15 Abs. 3 ErbStG Anwendung findet (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 09.07.2009 - II R 42/07, BFH/NV 2009, 1994, unter II.1.a).
- BFH, 01.09.2021 - II R 8/20
Kosten für ein Grabdenkmal als Nachlassverbindlichkeiten
Auszug aus BFH, 11.10.2023 - II R 34/20
Darunter fallen alle vertraglichen, außervertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen, die in der Person des Erblassers begründet worden und mit seinem Tod nicht erloschen sind (vgl. BFH-Urteil vom 01.09.2021 - II R 8/20, BFHE 275, 253, BStBl II 2022, 475, Rz 10). - FG Hamburg, 21.02.2020 - 3 K 191/18
Erbschaftsteuer: Vermächtnisschuld bei Jastrow'scher Klausel
Auszug aus BFH, 11.10.2023 - II R 34/20
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 21.02.2020 - 3 K 191/18 wird als unbegründet zurückgewiesen. - BFH, 06.11.2006 - II B 37/06
Gewerbesteuerliche Organschaft; Tarifbegrenzung gemäß § 32c EStG
Auszug aus BFH, 11.10.2023 - II R 34/20
Die zweifache Entstehung von Erbschaftsteuer in Bezug auf das durch die Jastrowsche Klausel begründete Vermächtnis zum einen mit dem Tod des zuerst verstorbenen Vaters, bei dem die Mutter als Erbin das betagte Vermächtnis mangels Fälligkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehen konnte, und zum anderen mit dem Tod der zuletzt verstorbenen Mutter, bei dem die Klägerin das zu diesem Zeitpunkt fällig gewordene betagte Vermächtnis als Vermächtnisnehmerin nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 2 ErbStG zu versteuern hat, ist systemimmanent und nicht zu beanstanden (vgl. BFH-Beschluss vom 06.11.2006 - II B 37/06, BFH/NV 2007, 342). - BFH, 12.01.2022 - II R 11/20
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 11.10.2023 - II R 34/20
Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (BFH-Urteil vom 12.01.2022 - II R 11/20, BFH/NV 2022, 812, Rz 13).