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   BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 119/19 (A)   

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https://dejure.org/2021,1834
BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 119/19 (A) (https://dejure.org/2021,1834)
BAG, Entscheidung vom 26.01.2021 - 3 AZR 119/19 (A) (https://dejure.org/2021,1834)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - 3 AZR 119/19 (A) (https://dejure.org/2021,1834)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gem. § 246 Abs. 1 ZPO nach dem Tod einer Prozesspartei durch ihren Bevollmächtigten; Zwingende Aussetzung des Verfahrens bei Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen; Verzögerung einer Wiederaufnahme des Verfahrens i.S.d. § 239 Abs. 2 und ...

  • Betriebs-Berater

    Aussetzungsrecht des Prozessbevollmächtigten nach Tod seiner Partei

  • rewis.io

    Tod einer Prozesspartei - Prozessbevollmächtigung - Aussetzungsantrag - Aufnahme des Verfahrens

  • bag-urteil.com

    Aufnahme des Verfahrens, Aussetzungsantrag, Prozessbevollmächtigung, Tod einer Prozesspartei

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Aussetzung eines Verfahrens infolge des Todes einer Prozesspartei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133
    Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gem. § 246 Abs. 1 ZPO nach dem Tod einer Prozesspartei durch ihren Bevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de

    Tod einer Prozesspartei - Prozessbevollmächtigung - Aussetzungsantrag - Aufnahme des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Tod einer Prozesspartei - und der Aussetzungsantrag des Prozessbevollmächtigten

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 874
  • NZA 2021, 375
  • FamRZ 2021, 697
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 221/11

    Anspruch auf Durchführung eines Tarifvertrags - Auslegung und Bestimmtheit des

    Auszug aus BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 119/19
    Dabei sind die schutzwürdigen Belange des Erklärungsadressaten zu berücksichtigen (vgl. BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11 - Rn. 29 mwN) .
  • BGH, 03.03.1993 - XII ZR 243/92

    Aussetzung des Verfahrens wegen Tod des Klägers bei anwaltlicher Vertretung des

    Auszug aus BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 119/19
    Der Prozessbevollmächtigte hat auch nicht lediglich den Tod des früheren Klägers mitgeteilt und angenommen, damit sei das Verfahren von Gesetzes wegen unterbrochen (so der Fall bei BGH 3. März 1993 - XII ZR 243/92 -) , sondern auf ein gerichtliches Handeln hingewirkt.
  • RG, 25.02.1911 - I 558/09

    Patentrecht; Vorbenutzung

    Auszug aus BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 119/19
    Antragsberechtigt hinsichtlich der Aussetzung ist - anders als die Beklagte meint - der Prozessbevollmächtigte, nicht die von ihm vertretene Partei (so bereits für die vergleichbare Aussetzung wegen Wegfalls eines gesetzlichen Vertreters nach §§ 241, 246 ZPO: RG 17. November 1910 - 558/09 IV - JW 1911, 99 f.) .
  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

    Dabei sind die schutzwürdigen Belange des Erklärungsadressaten zu berücksichtigen (BAG 26. Januar 2021 - 3 AZR 119/19 (A) - Rn. 7) .
  • BFH, 10.03.2023 - X B 123/21

    Aussetzung des Verfahrens bei Tod des Beteiligten und Rechtsmissbrauch

    Das Gesetz zwingt den Antragsberechtigten nicht zu einer alsbaldigen Zwangswahl (ebenso Beschluss des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 26.01.2021 - 3 AZR 119/19 (A), Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2021, 874, Rz 14).

    Der vorläufige Stillstand des Verfahrens kann ihn vor möglichen Schadensersatzansprüchen schützen (so auch BAG-Beschluss in NJW 2021, 874, Rz 9 f.).

    (d) Dennoch reicht diese finanzgerichtliche Begründung nicht aus, bei der im Streitfall gegebenen Interessenlage des P2, aufgrund der sich in Folge des Todes der M ergebenden Unklarheiten einen vorläufigen Stillstand des Verfahrens herbeizuführen (vgl. BAG-Beschluss in NJW 2021, 874, Rz 10), den grundsätzlich zu entsprechenden Aussetzungsantrag des Bevollmächtigten gemäß § 246 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO mit dem Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens abzulehnen.

    Die Aufnahme kann nämlich erst verzögert werden, wenn das Verfahren ausgesetzt ist (so auch BAG-Beschluss in NJW 2021, 874, Rz 14).

  • BAG, 08.11.2022 - 6 AZR 133/20

    Bindung an übereinstimmende Erledigungserklärungen

    Dabei sind die schutzwürdigen Belange des Erklärungsadressaten zu berücksichtigen (vgl. BAG 26. Januar 2021 - 3 AZR 119/19 (A) - Rn. 7; 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11 - Rn. 29 mwN; BGH 20. April 2021 - II ZR 387/18 - Rn. 14 mwN) .
  • LAG Sachsen, 16.06.2022 - 9 Sa 24/22

    Auslegung von Gesetzen; Zeitpunkt des Antrags auf Bestimmung eines Termins zur

    Dabei sind die schutzwürdigen Belange des Erklärungsadressaten zu berücksichtigen (BAG, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 3 AZR 119/19 (A), Rn. 7, juris).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.04.2021 - 3 Ta 6/21

    Beschwerdeverfahren - Glaubhaftmachung - Kostenfestsetzung - nach außen

    Dabei sind die schutzwürdigen Belange des Erklärungsadressaten zu berücksichtigen (vgl. nur: BAG, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 3 AZR 119/19 (A), Rn. 7; BAG 21. Mai 2019 - 2 AZR 26/19, Rn. 12; BAG 28. August 2019 - 5 AZR 425/18, Rn. 12) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 07.04.2022 - 3 Ta 72/21

    Kostenfestsetzung - Beiordnung Terminvertreter - fiktive Reisekosten -

    Dabei sind die schutzwürdigen Belange des Erklärungsadressaten zu berücksichtigen (vgl. nur: BAG 26. Januar 2021 - 3 AZR 119/19 (A), Rn. 7; BAG 21. Mai 2019 - 2 AZR 26/19, Rn. 12; BAG 28. August 2019 - 5 AZR 425/18, Rn. 12) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2021 - 6 Sa 53/20

    Betriebs(teil)übergang - Lagerlogistik

    Er ist als Prozesserklärung nach § 133 BGB ohne Haftung am Wortlaut im Zweifel dahin auszulegen, dass das gewollt ist, was aus der Sicht des Erklärenden nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange des Erklärungsadressaten entspricht (vgl. BAG 26. Januar 2021 - 3 AZR 119/19 (A) - Rn. 7, 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11 - Rn. 29 mwN, zitiert nach juris ).
  • LG Karlsruhe, 17.08.2022 - 6 O 48/22

    Klage gegen verstorbene Partei und weiteres Verfahren bei ursprünglich drei

    Ihm war die Gelegenheit zu geben, sich Klarheit über die Rechtsnachfolge zu verschaffen (vgl. zu unzulässigen Billigkeitserwägungen: BAG, Beschluss vom 26.01.2021 - 3 AZR 119/19 (A) -, Rn. 16, NJW 2021, 375; Zöller/Greger, ZPO, Kommentar, 34. Auflage, 2022, Rn 3/5 zu § 246).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2022 - L 4 P 3603/21
    Dabei sind die schutzwürdigen Belange des Erklärungsadressaten (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 3 AZR 119/19 (A) - juris, Rn. 7) und, wie allgemein bei der Auslegung von Prozesserklärungen, alle Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2022 - II ZB 15/21 - juris, Rn. 7).
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