Strafprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
1. Abschnitt - Öffentliche Klage (§§ 151 - 157) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Strafprozeßordnung (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
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§ 151Anklagegrundsatz
§ 152Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz
§ 152aLandesgesetzliche Vorschriften über die Strafverfolgung von Abgeordneten
§ 153Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit
§ 153aAbsehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen
§ 153bAbsehen von der Verfolgung bei möglichem Absehen von Strafe
§ 153cAbsehen von der Verfolgung bei Auslandstaten
§ 153dAbsehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen überwiegender öffentlicher Interessen
§ 153eAbsehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen tätiger Reue
§ 153fAbsehen von der Verfolgung bei Straftaten nach dem Völker-
strafgesetzbuch § 154Teileinstellung bei mehreren Taten § 154aBeschränkung der Verfolgung § 154bAbsehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung § 154cAbsehen von der Verfolgung des Opfers einer Nötigung oder Erpressung § 154dVerfolgung bei zivil-
oder verwaltungs-
rechtlicher Vorfrage § 154eAbsehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung § 154fEinstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen § 155Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung § 155aTäter-
Opfer-
Ausgleich § 155bDurchführung des Täter-
Opfer-
Ausgleichs § 156Anklagerücknahme § 157Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter
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strafgesetzbuch § 154Teileinstellung bei mehreren Taten § 154aBeschränkung der Verfolgung § 154bAbsehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung § 154cAbsehen von der Verfolgung des Opfers einer Nötigung oder Erpressung § 154dVerfolgung bei zivil-
oder verwaltungs-
rechtlicher Vorfrage § 154eAbsehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung § 154fEinstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen § 155Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung § 155aTäter-
Opfer-
Ausgleich § 155bDurchführung des Täter-
Opfer-
Ausgleichs § 156Anklagerücknahme § 157Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter
Rechtsprechung zu § 157 StPO
46 Entscheidungen zu § 157 StPO in unserer Datenbank:
- VG Freiburg, 26.01.2024 - 6 K 4402/23
Strafverfolgungsvorsorge - Verwertbarkeit des Inhalts von Chatverläufen
- BGH, 18.10.2022 - 6 StR 355/22
Mord; gefährliche Körperverletzung; Anordnung der Unterbringung in einem ...
- VG Mainz, 09.08.2018 - 1 K 1404/17
Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zeitpunkt für die Beurteilung ...
- BGH, 31.05.2022 - VI ZR 95/21
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen ...
- LG Bonn, 19.08.2019 - 62 KLs 1/19
Cum-Ex-Komplex: Anordnung der Einziehungsbeteiligung von fünf Gesellschaften
- BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16
Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des ...
- AG Kehl, 27.07.2017 - 2 Cs 206 Js 21301/16
Zuständigkeit für die Ausschreibung eines Angeklagten zur Aufenthaltsermittlung ...
- OLG Köln, 27.04.2023 - 15 U 143/22
- VG Hamburg, 30.05.2022 - 5 E 1895/22
Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Polizei; Anhörung zur nachträglichen ...
- VG Augsburg, 10.03.2014 - Au 1 K 13.1565
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Anordnung der erkennungsdienstlichen ...
§ 157 StPO in Nachschlagewerken
- § 157 StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Angeschuldigter
- Angeklagter