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   BGH, 21.11.2018 - VII ZR 1/18   

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https://dejure.org/2018,50477
BGH, 21.11.2018 - VII ZR 1/18 (https://dejure.org/2018,50477)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2018 - VII ZR 1/18 (https://dejure.org/2018,50477)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2018 - VII ZR 1/18 (https://dejure.org/2018,50477)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rewis.io
  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Rechnungslegung: Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Dritten; Erstreckung des Haftungsprivilegs auf Kapitalflussrechnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 317 ; HGB § 323 Abs. 1 S. 3
    Inanspruchnahme eines Wirtschaftsprüfers auf Schadensersatz wegen der Erstellung von in Anlageprospekten veröffentlichten Testaten über die Prüfung der Jahresabschlüsse einer Firma; Bestehen eines Schadensersatzanspruchs aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG München, 20.04.2020 - 5 U 6044/19

    Unwirksamer Widerruf eines Kfz-Finanzierungsdarlehens bezüglich eines BMW 435i

    Dies gilt auch dann, wenn es sich zwar um eine Vielzahl von Einzelverfahren handelt, es aber nicht ersichtlich ist, dass deren tatsächliches oder wirtschaftliches Gewicht Allgemeininteressen in besonderem Maße berührt (BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - VII ZR 1/18 -, Rn. 13, juris, m.w.N.).
  • OLG München, 04.12.2019 - 5 U 4057/19

    Keine Schadensersatzansprüche bei im August 2016 erworbenem, vom Abgasskandal

    Dies gilt auch dann, wenn es sich zwar um eine Vielzahl von Einzelverfahren handelt, es aber nicht ersichtlich ist, dass deren tatsächliches oder wirtschaftliches Gewicht Allgemeininteressen in besonderem Maße berührt (BGH, Beschluss vom 21.11.2018, VII ZR 1/18, Rn. 13, juris, m.w.N.).
  • OLG München, 15.09.2020 - 5 U 6199/19

    Unwirksamer Widerruf eines Kfz-Finanzierungsdarlehens für einen BMW 320d Touring

    Dies gilt auch dann, wenn es sich zwar um eine Vielzahl von Einzelverfahren handelt, es aber nicht ersichtlich ist, dass deren tatsächliches oder wirtschaftliches Gewicht Allgemeininteressen in besonderem Maße berührt (BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - VII ZR 1/18 -, Rn. 13, juris, m.w.N.).
  • OLG München, 04.03.2020 - 5 U 6990/19

    Widerruf einer Kfz-Finanzierung - Angabe der Adresse der BaFin

    Dies gilt auch dann, wenn es sich zwar um eine Vielzahl von Einzelverfahren handelt, es aber nicht ersichtlich ist, dass deren tatsächliches oder wirtschaftliches Gewicht Allgemeininteressen in besonderem Maße berührt (BGH, Beschluss vom 21.11.2018, VII ZR 1/18, Rn. 13, juris, m.w.N.).
  • OLG München, 23.05.2019 - 5 U 352/19

    Erforderliche Pflichtangaben bei Verbraucherdarlehensvertrag

    Dies gilt auch dann, wenn es sich zwar um eine Vielzahl von Einzelverfahren handelt, es aber nicht ersichtlich ist, dass deren tatsächliches oder wirtschaftliches Gewicht Allgemeininteressen in besonderem Maße berührt (BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - VII ZR 1/18 -, Rn. 13, juris, m.w.N.).
  • OLG München, 27.02.2020 - 5 U 6519/19

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung des Erwerbs eines BMW 318d

    Dies gilt auch dann, wenn es sich zwar um eine Vielzahl von Einzelverfahren handelt, es aber nicht ersichtlich ist, dass deren tatsächliches oder wirtschaftliches Gewicht Allgemeininteressen in besonderem Maße berührt (BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - VII ZR 1/18 -, Rn. 13, juris, m.w.N.).
  • OLG München, 20.02.2020 - 5 U 6517/19

    Anforderungen an Widerrufsinformation

    Dies gilt auch dann, wenn es sich zwar um eine Vielzahl von Einzelverfahren handelt, es aber nicht ersichtlich ist, dass deren tatsächliches oder wirtschaftliches Gewicht Allgemeininteressen in besonderem Maße berührt (BGH, Beschluss vom 21.11.2018, VII ZR 1/18, Rn. 13, juris, m.w.N.).
  • OLG München, 11.02.2020 - 5 U 6678/19

    Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung eines verbundenen Geschäfts

    Dies gilt auch dann, wenn es sich zwar um eine Vielzahl von Einzelverfahren handelt, es aber nicht ersichtlich ist, dass deren tatsächliches oder wirtschaftliches Gewicht Allgemeininteressen in besonderem Maße berührt (BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - VII ZR 1/18 -, Rn. 13, juris, m.w.N.).
  • OLG München, 23.12.2019 - 5 U 1351/19

    Keine Haftung der herrschenden Gesellschaft für den von einer Konzerngesellschaft

    Dies gilt auch dann, wenn es sich zwar um eine Vielzahl von Einzelverfahren handelt, es aber nicht ersichtlich ist, dass deren tatsächliches oder wirtschaftliches Gewicht Allgemeininteressen in besonderem Maße berührt (BGH, Beschluss vom 21.11.2018, VII ZR 1/18, Rn. 13, juris, m.w.N.).
  • OLG München, 08.11.2019 - 5 U 3559/19

    Verfristeter Widerruf eines von einer Bank gewährten Verbraucherdarlehens

    Dies gilt auch dann, wenn es sich zwar um eine Vielzahl von Einzelverfahren handelt, es aber nicht ersichtlich ist, dass deren tatsächliches oder wirtschaftliches Gewicht Allgemeininteressen in besonderem Maße berührt (BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - VII ZR 1/18 -, Rn. 13, juris, m.w.N.).
  • OLG München, 18.06.2020 - 5 U 2336/20

    Unwirksamer Widerruf eines von einer Bank gewährten Autofinanzierungskredites

  • OLG München, 14.01.2020 - 5 U 5420/19

    Wirksamkeit eines Widerrufs eines Kfz-Finanzierungsdarlehens

  • OLG München, 14.03.2019 - 5 U 4604/18

    Anforderungen an Widerrufsbelehrung

  • OLG München, 19.12.2019 - 5 U 5903/19

    Wirksamkeit von Widerruf eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung des Erwerbs

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