Zur neuen Fassung von § 16 UVPG.
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Teil 4 - Besondere Verfahrensvorschriften für die Umweltprüfungen (§§ 15 - 19b) |
(1) Für das Raumordnungsverfahren bei in der Anlage 1 aufgeführten Vorhaben, für die nach den §§ 3b oder 3c dieses Gesetzes eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Planungsstand des jeweiligen Vorhabens, einschließlich der Standortalternativen nach § 15 Absatz 1 Satz 3 des Raumordnungsgesetzes, durchgeführt, soweit durch Landesrecht nicht etwas anderes bestimmt ist.
(2) Im nachfolgenden Zulassungsverfahren kann die Prüfung der Umweltverträglichkeit auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen des Vorhabens beschränkt werden.
(3) Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens nach § 15 des Raumordnungsgesetzes kann nur im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die nachfolgende Zulassungsentscheidung für ein Vorhaben überprüft werden.
(4) 1Besteht für die Aufstellung eines Raumordnungsplans nach diesem Gesetz eine Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung, wird hierfür eine Umweltprüfung einschließlich der Überwachung nach den Vorschriften des Raumordnungsgesetzes durchgeführt. 2Auf einen Raumordnungsplan nach Nummer 1.5 oder 1.6 der Anlage 3, der Flächen für die Windenergienutzung oder für den Abbau von Rohstoffen ausweist, ist § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nicht anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben vom 29.05.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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02.06.2017 | Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben | 29.05.2017 | |
01.03.2010 | Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt) | 11.08.2009 | |
30.06.2009 | Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften | 22.12.2008 | |
15.12.2006 | Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz) | 09.12.2006 |
verfahren § 17Aufstellung von Bauleitplänen § 18Bergrechtliche Verfahren § 19Flurbereinigungs-
verfahren § 19aStrategische Umweltprüfung bei Landschaftsplanungen § 19bStrategische Umweltprüfung bei Verkehrswege-
planungen auf Bundesebene
Rechtsprechung zu § 16 UVPG a.F.
32 Entscheidungen zu § 16 UVPG a.F. in unserer Datenbank:
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2015 - 5 M 303/15
Neubau der B 198 Ortsumgehung Mirow; Erschwerung der Klageerhebung mangels ...
- BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 19.15
Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg
- BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15
Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg
- BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11
Planfeststellung; Planrechtfertigung; Dimensionierung; Sonderquerschnitt; ...
- OVG Sachsen, 09.04.2015 - 1 C 26/14
Normenkontrollverfahren; Braunkohlenplan; Tagebau Nochten; Antragsbefugnis; ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 54/12
Normenkontrolle gegen Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt
- OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 KN 8/16
Regionales Raumordnungsprogramm; Vorranggebiet; Windenergie
- BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 38.12
Klärungsbedürftigkeit der Frage der Einleitung eines Verfahrens gem. § 5 UmwRG ...
- OVG Niedersachsen, 30.07.2015 - 12 KN 220/14
Antragsbefugnis; Ortsteil; Raumordnung; Regionales Raumordnungsprogramm; ...
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.07.1995 - VerfGH 21/93
Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Detmold zurückgewiesen
Querverweise
Auf § 16 UVPG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen
- § 2 (Begriffsbestimmungen)
- Schlussvorschriften
- § 25 (Übergangsvorschrift)
- Anlagen
- Anlage 3 (Liste "SUP-pflichtiger Pläne und Programme")