(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unrichtigem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unrichtig ausstellt.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22.11.2021
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
24.11.2021 | Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite | 22.11.2021 |
unterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung § 275Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen; Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen § 276Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen § 276aAufenthalts-
rechtliche Papiere; Fahrzeugpapiere § 277Unbefugtes Ausstellen von Gesundheits-
zeugnissen § 278Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse § 279Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse § 280(weggefallen) § 281Mißbrauch von Ausweispapieren § 282Einziehung
Rechtsprechung zu § 278 StGB
150 Entscheidungen zu § 278 StGB in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 09.04.2024 - 2 ORs 29/24
Impfunfähigkeitsbescheinigung; Gesundheitszeugnis; ärztliches Attest; ...
- AG Passau, 02.05.2022 - 11 Ls 53 Js 14570/20 Corona
Strafbarkeit wegen Ausstellens von unrichtigen Gesundheitszeugnissen durch ...
Zum selben Verfahren:
- BayObLG, 05.06.2023 - 206 StRR 76/23 Corona
Coronavirus - Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
- BayObLG, 05.06.2023 - 206 StRR 76/23 Corona
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2024 - 1 S 94.23
Masernimpfung; Impfpflicht; Zwangsgeld; ärztliches Zeugnis
- OLG Celle, 10.04.2024 - 2 ORs 39/24
- LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2022 - 12 Qs 34/22 Corona
Impfunfähigkeitsbescheinigungen sind Gesundheitszeugnisse
- OLG Köln, 16.12.2020 - 5 U 39/20
Behandlungsvertrag zwischen Hausarzt und Patient: Keine Schutzwirkung für die ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 27.06.2022 - 2 Ss 58/22 Corona
Unrichtiges Gesundheitszeugnis bei fehlender körperlicher Untersuchung; Befreiung ...
- BVerfG, 08.01.2015 - 2 BvR 2419/13
Durchsuchung bei einem zahnärztlichen Gutachter wegen des Verdachts des ...
§ 278 StGB in Nachschlagewerken
- § 278 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Urkundsdelikt
Querverweise
Auf § 278 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Urkundenfälschung
- § 279 (Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse)