Die Kostenordnung ist mit Wirkung vom 01.08.2013 aufgehoben worden. Siehe nun Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Kostenordnung
Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
4. Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen (§§ 91 - 100a) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) vom 17.12.2008
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) | 17.12.2008 |
§ 91Gebührenfreie Tätigkeiten
§ 92Dauerbetreuung und Dauerpflegschaft
§ 93Betreuung und Pflegschaft für einzelne Rechtshandlungen
§ 93aVerfahrens-
pflegschaft § 94(weggefallen) § 95(weggefallen) § 96Nichterhebung von Auslagen in besonderen Fällen § 97Verfügungen des Betreuungsgerichts § 97a(weggefallen) § 98Annahme als Kind § 99Versorgungsausgleich § 100Wohnung, Hausrat § 100a(weggefallen)
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pflegschaft § 94(weggefallen) § 95(weggefallen) § 96Nichterhebung von Auslagen in besonderen Fällen § 97Verfügungen des Betreuungsgerichts § 97a(weggefallen) § 98Annahme als Kind § 99Versorgungsausgleich § 100Wohnung, Hausrat § 100a(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 97a KostO
2 Entscheidungen zu § 97a KostO in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 05.07.1999 - 2 UF 112/99
Eheschließung - Volljährigkeit - Befreiung
- OLG Saarbrücken, 24.05.2007 - 6 UF 106/06
Befreiung vom Erfordernis der Volljährigkeit bei Eheschließung