Kostenordnung
Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
7. Ergänzende Gebührenvorschriften für Anträge, Beschwerden usw. (§§ 129 - 135) |
Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird bei der Erteilung beglaubigter Ablichtungen oder Ausdrucke der vom Gericht erlassenen Entscheidungen sowie der von ihm aufgenommenen oder in Urschrift in seiner dauernden Verwahrung befindlichen Urkunden eine Beglaubigungsgebühr nicht erhoben.
Fassung aufgrund des Gesetzes über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) vom 22.03.2005
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.04.2005 | Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) | 22.03.2005 |
hilfesachen § 131cBeschwerden in bestimmten Registersachen § 131dRüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör § 132Beglaubigte Ablichtungen oder Ausdrucke § 133Vollstreckbare Ausfertigungen § 134Vollstreckung § 135Rechtskraft-
zeugnisse, Kostenfestsetzung
Rechtsprechung zu § 132 KostO
10 Entscheidungen zu § 132 KostO in unserer Datenbank:
- BayObLG, 26.06.1980 - BReg. 3 Z 77/77
Zum Anfallen der Beglaubigungsgebühr bei Vollmachtsabschriften
- BGH, 11.11.2010 - V ZB 143/10
Pflichten des Urkundsnotars: Art der Heftung einer aus mehreren Teilen ...
- KG, 16.07.2009 - 23 W 69/08
Aktienrecht: Auskunftserzwingungsverfahren bei Erteilung einer unrichtigen ...
- OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 21 W 33/11
Umfang der Auskunftspflicht in Hauptversammlung nach Aktionärsrichtlinie
- OLG Frankfurt, 09.11.2011 - 21 W 32/11
Auskunftserzwingungsverfahren des Aktionärs über mögliche Interessenkonflikte im ...
- OLG Brandenburg, 18.07.2001 - 8 Wx 32/01
Freiheitsentziehungsverfahren; Kostenerstattung; Haftgrund; Kostenantrag
- OLG Frankfurt, 23.07.2010 - 5 W 91/09
Auskunftsrecht der Aktionäre: Grenzen der Auskunftspflicht über Einzelheiten ...
- LG Kiel, 21.06.2001 - 3 T 708/00
Bezeichnung des Gegenstands bei der Berufung als Voraussetzung für die Gültigkeit ...
- LG Amberg, 15.03.1995 - 12 T 45/95
Gebühren für die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung
- OLG Schleswig, 26.09.1989 - 2 W 48/89
Querverweise
Auf § 132 KostO verweisen folgende Vorschriften:
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 1. Beurkundungen und ähnliche Geschäfte
- § 55 (Beglaubigung von Ablichtungen und Erteilung von amtlichen Ausdrucken)