Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Zweiter Teil - Auslieferung an das Ausland (§§ 2 - 42) |
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__paste_bez____paste_norm__ Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (https://dejure.org/gesetze/IRG/__paste_norm__.html)
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§ 2Grundsatz
§ 3Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
§ 4Akzessorische Auslieferung
§ 5Gegenseitigkeit
§ 6Politische Straftaten, politische Verfolgung
§ 7Militärische Straftaten
§ 8Todesstrafe
§ 9Konkurrierende Gerichtsbarkeit
§ 9aAuslieferung und Verfahren vor internationalen Strafgerichtshöfen
§ 10Auslieferungs-
unterlagen § 11Spezialität § 12Bewilligung der Auslieferung § 13Sachliche Zuständigkeit § 14Örtliche Zuständigkeit § 15Auslieferungshaft § 16Vorläufige Auslieferungshaft § 17Auslieferungs-
haftbefehl § 18Fahndungsmaßnahmen § 19Vorläufige Festnahme § 20Bekanntgabe § 21Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungs-
haftbefehls § 22Verfahren nach vorläufiger Festnahme § 23Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten § 24Aufhebung des Auslieferungs-
haftbefehls § 25Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungs-
haftbefehls § 26Haftprüfung § 27Vollzug der Haft § 28Vernehmung des Verfolgten § 29Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung § 30Vorbereitung der Entscheidung § 31Durchführung der mündlichen Verhandlung § 32Entscheidung über die Zulässigkeit § 33Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit § 34Haft zur Durchführung der Auslieferung § 35Erweiterung der Auslieferungs-
bewilligung § 36Weiterlieferung § 37Vorübergehende Auslieferung § 38Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungs-
verfahren § 39Beschlagnahme und Durchsuchung § 40Rechtsbeistand § 41Vereinfachte Auslieferung § 42Anrufung des Bundesgerichtshofes
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unterlagen § 11Spezialität § 12Bewilligung der Auslieferung § 13Sachliche Zuständigkeit § 14Örtliche Zuständigkeit § 15Auslieferungshaft § 16Vorläufige Auslieferungshaft § 17Auslieferungs-
haftbefehl § 18Fahndungsmaßnahmen § 19Vorläufige Festnahme § 20Bekanntgabe § 21Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungs-
haftbefehls § 22Verfahren nach vorläufiger Festnahme § 23Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten § 24Aufhebung des Auslieferungs-
haftbefehls § 25Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungs-
haftbefehls § 26Haftprüfung § 27Vollzug der Haft § 28Vernehmung des Verfolgten § 29Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung § 30Vorbereitung der Entscheidung § 31Durchführung der mündlichen Verhandlung § 32Entscheidung über die Zulässigkeit § 33Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit § 34Haft zur Durchführung der Auslieferung § 35Erweiterung der Auslieferungs-
bewilligung § 36Weiterlieferung § 37Vorübergehende Auslieferung § 38Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungs-
verfahren § 39Beschlagnahme und Durchsuchung § 40Rechtsbeistand § 41Vereinfachte Auslieferung § 42Anrufung des Bundesgerichtshofes
Rechtsprechung zu § 5 IRG
45 Entscheidungen zu § 5 IRG in unserer Datenbank:
- OLG Dresden, 27.03.2014 - Ausl 53/14
Auslieferung nach Argentinien
- OLG Celle, 15.02.2013 - 1 Ausl 54/12
Zulässigkeit der Auslieferung im Fall eines Abwesenheitsurteils
- OLG Stuttgart, 25.04.2002 - 3 Ausl 8/02
Auslieferung in die USA: Erforderlichkeit der Beglaubigung von ...
- OLG Bremen, 03.09.2021 - 1 AuslA 45/20
Zur Zulässigkeit einer Auslieferung nach Rumänien im Hinblick auf die konkreten ...
- KG, 20.12.2004 - AuslA 766/02
- OLG Braunschweig, 03.11.2004 - Ausl 5/04
Möglichkeit der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an Spanien; ...
- OLG Bremen, 26.02.2015 - 1 AuslA 1/15
Anforderungen an die Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit bei der Auslieferung ...
- OLG Hamburg, 03.01.2017 - Ausl 81/16
Zulässigkeit einer Auslieferung nach Rumänien: Prüfung der Haftbedingungen in ...
- OLG Celle, 19.07.2007 - 1 ARs 18/07
Erfordernis der Berücksichtigung einer in einem anderen Verfahren angeordneten ...
- BGH, 26.07.1984 - 4 ARs 8/84
Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafverfolgung nach im Inland eingetretener ...
Querverweise
Auf § 5 IRG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- § 82 (Nichtanwendung von Vorschriften)