Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
Zu § 2 des Gesetzes (§§ 1 - 9) |
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__paste_bez____paste_norm__ Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (https://dejure.org/gesetze/GewStDV/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 6 GewStDV
4 Entscheidungen zu § 6 GewStDV in unserer Datenbank:
- BFH, 07.06.1966 - I B 124/64
- FG Düsseldorf, 15.12.1970 - IX 271/70
- FG Köln, 22.06.2001 - 2 K 92/99
Ort der Geschäftsleitung bei Schiffsfracht- und Fuhrunternehmen
- BFH, 12.11.1959 - IV B 130/58
Querverweise
Auf § 6 GewStDV verweisen folgende Vorschriften:
- Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
- Zu § 4 des Gesetzes
- § 15 (Hebeberechtigte Gemeinde bei Gewerbebetrieben auf Schiffen und bei Binnen- und Küstenschifffahrtsbetrieben)