Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

   Buch 8 - Verfahren in Aufgebotssachen (§§ 433 - 484)   
   Abschnitt 4 - Aufgebot von Nachlassgläubigern (§§ 454 - 464)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 456
Verzeichnis der Nachlassgläubiger

Dem Antrag ist ein Verzeichnis der bekannten Nachlassgläubiger mit Angabe ihres Wohnorts beizufügen.

Rechtsprechung zu § 456 FamFG

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