Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 5 - Verfahren in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren (§§ 374 - 409) |
Abschnitt 4 - Unternehmensrechtliche Verfahren (§§ 402 - 409) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (https://dejure.org/gesetze/FamFG/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 403 FamFG
2 Entscheidungen zu § 403 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 04.03.2019 - 22 U 3/18
- OLG Köln, 10.11.2015 - 3 W 55/15
Höhe der Gerichtskosten für ein Verklarungsverfahren
Querverweise
Auf § 403 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
- Gerichtskosten
- Wertvorschriften
- Besondere Geschäftswertvorschriften
- § 67 (Bestimmte unternehmensrechtliche Verfahren und bestimmte Vereinssachen)