Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
Abschnitt 2 - Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen (§§ 121 - 150) |
Unterabschnitt 1 - Verfahren in Ehesachen (§§ 121 - 132) |
(1) 1Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören. 2Die Anhörung eines Ehegatten hat in Abwesenheit des anderen Ehegatten stattzufinden, falls dies zum Schutz des anzuhörenden Ehegatten oder aus anderen Gründen erforderlich ist. 3Das Gericht kann von Amts wegen einen oder beide Ehegatten als Beteiligte vernehmen, auch wenn die Voraussetzungen des § 448 der Zivilprozessordnung nicht gegeben sind.
(2) Sind gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden, hat das Gericht die Ehegatten auch zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht anzuhören und auf bestehende Möglichkeiten der Beratung hinzuweisen.
(3) Ist ein Ehegatte am Erscheinen verhindert oder hält er sich in so großer Entfernung vom Sitz des Gerichts auf, dass ihm das Erscheinen nicht zugemutet werden kann, kann die Anhörung oder Vernehmung durch einen ersuchten Richter erfolgen.
(4) Gegen einen nicht erschienenen Ehegatten ist wie gegen einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen zu verfahren; die Ordnungshaft ist ausgeschlossen.
Rechtsprechung zu § 128 FamFG
44 Entscheidungen zu § 128 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 02.11.2023 - 4 UF 87/23
Scheitern der ehelichen Lebensgemeinschaft; Suizidgefährdung; psychische ...
- OLG Karlsruhe, 18.12.2019 - 5 WF 190/19
Ablehnung eines Familienrichters: Besorgnis der Befangenheit bei Anhörung eines ...
- AG Darmstadt, 12.08.2014 - 50 F 1990/13
Anhörung im Scheidungsverfahren mittels Videokonferenz
- OLG Brandenburg, 15.06.2022 - 9 UF 221/21
Richterliche Kontrolle eines notariellen Ehevertrags; Vereinbarung über einen ...
- OLG Hamm, 21.11.2014 - 6 UF 30/14
Berücksichtigung der Verringerung des Kapitalwerts eines Versorgungsanrechts ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 27.01.2016 - XII ZB 656/14
Ehescheidungsverbundverfahren: Entbehrlichkeit einer erneuten Anhörung eines ...
- BGH, 27.01.2016 - XII ZB 656/14
- OLG Stuttgart, 09.06.2020 - 17 WF 37/20
Verhängung eines Ordnungsgelds wegen Nichterscheinens zum familiengerichtlichen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 08.06.2020 - 17 WF 37/20
Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes Nichterscheinen ...
- OLG Stuttgart, 08.06.2020 - 17 WF 37/20
- OLG Frankfurt, 26.11.2021 - 8 UF 159/21
Beschwerdeberechtigung im Scheidungsverfahren bei unterbliebener Anhörung
- OLG Brandenburg, 03.02.2021 - 13 UF 67/20
Querverweise
Auf § 128 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
- Verfahren in Ehesachen
- § 129a (Vorrang- und Beschleunigungsgebot)