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   VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 50/11   

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https://dejure.org/2012,4696
VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 50/11 (https://dejure.org/2012,4696)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 25.05.2012 - VfGBbg 50/11 (https://dejure.org/2012,4696)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Mai 2012 - VfGBbg 50/11 (https://dejure.org/2012,4696)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 50/11
    Sofern die Beschwerdeführerin die Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zusammenhang mit der Verletzung ihres Rechts auf rechtliches Gehör hat geltend machen wollen, so ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverfassungsgericht mit der Plenarentscheidung vom 30. April 2003 (NJW 2003, 1924 ff.) die Garantie gerichtlichen Rechtsschutzes gegen die (erstmalige) Verletzung von Verfahrensgrundrechten (insbesondere das Recht auf rechtliches Gehör) durch ein Gericht im allgemeinen Justizgewährungsanspruch verortet hat und Akte der Rechtsprechung, der zivilgerichtlichen zumal, weiterhin nicht der öffentlichen Gewalt im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG zuordnet.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 50/11
    Denn gerade die Möglichkeit, dass es bei Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Sachentscheidung gekommen wäre, ist Voraussetzung für eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör (Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 21/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; Lieber/Iwers/Ernst , Kommentar zur LV, Art. 52 Anm. 4; zum Bundesrecht: BVerfGE 89, 381, 392 f.).
  • BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60

    Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 50/11
    Ferner unterfallen Akte der Rechtsprechung grundsätzlich nicht der öffentlichen Gewalt im Sinne von Art. 6 Abs. 1 LV, weil diese Bestimmung Rechtsschutz durch den Richter und nicht gegen den Richter bezweckt ( Lieber/ Iwers/Ernst , aaO, Art. 6 Anm. 1. unter Bezugnahme auf BVerfGE 11, 263, 265).
  • VerfG Brandenburg, 20.01.2012 - VfGBbg 67/11

    Vollmacht; Darlegung; Begründung; Substantiierung; Beschwerdefrist

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 50/11
    Soweit die anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin unter Bezugnahme auf Art. 103, 19 Abs. 4 GG die Verletzung ihrer Rechte auf rechtliches Gehör und der Rechtsschutzgarantie durch den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 5. September 2011 rügt, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil sie entgegen Art. 6 Abs. 2 LV und § 45 Abs. 1, § 46 VerfGGBbg nicht die Verletzung von ihr durch die Verfassung des Landes Brandenburg gewährleisteter Grundrechte geltend macht (Beschluss vom 20. Januar 2012 - VfGBbg 67/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 21/09

    Gesetzlicher Richter; Willkür; Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 50/11
    Denn gerade die Möglichkeit, dass es bei Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Sachentscheidung gekommen wäre, ist Voraussetzung für eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör (Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 21/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; Lieber/Iwers/Ernst , Kommentar zur LV, Art. 52 Anm. 4; zum Bundesrecht: BVerfGE 89, 381, 392 f.).
  • VerfG Brandenburg, 17.08.2012 - VfGBbg 64/11

    Unzureichende Begründung der Verfassungsbeschwerde

    Es muss sich aus dem Vortrag die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergeben (st. Rechtsprechung, Beschluss vom 25. Mai 2012 - VfGBbg 50/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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