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   VGH Baden-Württemberg, 08.03.1990 - 6 S 2064/88   

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VGH Baden-Württemberg, 08.03.1990 - 6 S 2064/88 (https://dejure.org/1990,3163)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.03.1990 - 6 S 2064/88 (https://dejure.org/1990,3163)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. März 1990 - 6 S 2064/88 (https://dejure.org/1990,3163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Kostenersatzpflicht des Erben; Erbvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 419 § 2382 § 2385; BSHG § 92c
    Sozialhilferecht: Kostenersatzpflicht des Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 156 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.1990 - 6 S 2064/88
    So hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 20.01.1977 (BVerwGE 52, 16 ff.) ausgeführt, die Verpflichtung eines Empfängers erweiterter Hilfe zum Aufwendungsersatz nach § 29 S. 2 BSHG gehe nach seinem Tod als "Erblasserschuld" auf den Erben über.

    Dies folgt freilich, wie sich insbesondere aus BVerwGE 52, 16 ff. ergibt, nicht schon aus dem "kodifikatorischen Charakter" des Sozialhilferechts (vgl. BVerwG FEVS 15, 241; Urteil des Senats vom 19.07.1988, DÖV 1988, 1066 = ZfF 1989, 205), sondern aus dem besonderen Regelungszusammenhang der Vorschriften über den Kostenersatz.

    In BVerwGE 52, 16 ff., ging es nicht um Kostenersatz nach §§ 92 ff. BSHG, sondern um Aufwendungsersatz nach § 29 S. 2 BSHG, der sich, wie das Bundesverwaltungsgericht eingehend ausgeführt hat, vom Kostenersatz ganz wesentlich unterscheidet.

    In BVerwGE 52, 16, 21, heißt es wörtlich:.

  • BGH, 22.06.1978 - III ZR 109/76

    Rechtsweg

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.1990 - 6 S 2064/88
    Für den -- dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren -- Fall der Vermögensübernahme nach § 419 BGB hat das Bundesverwaltungsgericht (DÖV 1970, 820) entschieden, der Schuldbeitritt mache den mithaftenden Dritten zum Pflichtigen der öffentlich-rechtlichen Beziehungen; diese Wendung hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 22.07.1978 übernommen (BGHZ 72, 56; ebenso BSG, DVBl. 1987, 247).
  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 11.68

    Rückforderung eines Aufbaudarlehens für die gewerbliche Wirtschaft und dessen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.1990 - 6 S 2064/88
    Für den -- dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren -- Fall der Vermögensübernahme nach § 419 BGB hat das Bundesverwaltungsgericht (DÖV 1970, 820) entschieden, der Schuldbeitritt mache den mithaftenden Dritten zum Pflichtigen der öffentlich-rechtlichen Beziehungen; diese Wendung hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 22.07.1978 übernommen (BGHZ 72, 56; ebenso BSG, DVBl. 1987, 247).
  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 10/85

    Rückzahlung von Sozialleistungen - Vermögensübernahme - Inanspruchnahme als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.1990 - 6 S 2064/88
    Für den -- dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren -- Fall der Vermögensübernahme nach § 419 BGB hat das Bundesverwaltungsgericht (DÖV 1970, 820) entschieden, der Schuldbeitritt mache den mithaftenden Dritten zum Pflichtigen der öffentlich-rechtlichen Beziehungen; diese Wendung hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 22.07.1978 übernommen (BGHZ 72, 56; ebenso BSG, DVBl. 1987, 247).
  • BVerwG, 14.06.1967 - V C 162.66

    Träger der Sozialhilfe - kompetenzmäßige Hilfe nach dem BSHG - gesetzlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.1990 - 6 S 2064/88
    Dies folgt freilich, wie sich insbesondere aus BVerwGE 52, 16 ff. ergibt, nicht schon aus dem "kodifikatorischen Charakter" des Sozialhilferechts (vgl. BVerwG FEVS 15, 241; Urteil des Senats vom 19.07.1988, DÖV 1988, 1066 = ZfF 1989, 205), sondern aus dem besonderen Regelungszusammenhang der Vorschriften über den Kostenersatz.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1988 - 6 S 2023/86

    Schadensersatzanspruch des Sozialhilfeträgers bei Verletzung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.1990 - 6 S 2064/88
    Dies folgt freilich, wie sich insbesondere aus BVerwGE 52, 16 ff. ergibt, nicht schon aus dem "kodifikatorischen Charakter" des Sozialhilferechts (vgl. BVerwG FEVS 15, 241; Urteil des Senats vom 19.07.1988, DÖV 1988, 1066 = ZfF 1989, 205), sondern aus dem besonderen Regelungszusammenhang der Vorschriften über den Kostenersatz.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1995 - 6 S 2877/93

    Haftung des Vermögensübernehmers für sozialhilferechtlichen

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 08.03.1990 - 6 S 2064/88 - FEVS 41, 459 - die gegenteilige Auffassung vertreten hat, hält er an dieser nicht mehr fest.
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