Rechtsprechung
VG Koblenz, 30.06.2004 - 5 K 3706/03.KO |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Bestattungskosten - Zumutbarkeit der Übernahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 30.06.2004 - 5 K 3706/03.KO
- VG Koblenz, 30.06.2004 - 5 K 3706.03
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2005 - 12 A 11605/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00
Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -, …
Auszug aus VG Koblenz, 30.06.2004 - 5 K 3706/03
"Verpflichteter" und damit anspruchsberechtigt nach dieser Norm kann nur derjenige sein, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2001 - 5 C 8/00 -, BVerwGE 114, 57 ff. und vom 05. Juni 1997 - 5 C 13.96 -, BVerwGE 105, 51).Sie hat jedoch gemäß § 1615 Abs. 2 i.V.m. §§ 1360, 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 BGB - und zwar entgegen der Auffassung der Beklagten unabhängig davon, ob sie vor dem Tode ihres Ehemannes diesem tatsächlich Unterhalt gewährt hat - als unterhaltspflichtige Ehefrau für die Bestattungskosten aufzukommen, sofern ihre Bezahlung nicht von dem Erben zu erlangen ist; außerdem ist sie aufgrund ihrer in § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BestG normierten öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht vom Ordnungsamt der Beklagten mit bestandskräftigem Bescheid vom 25. April 2001 zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet worden, so dass sie auch aus diesem Grund "Verpflichtete" im Sinne des § 15 BSHG ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001, a.a.O.).
Nach alledem ist der möglicherweise bestehende Anspruch als wirtschaftlich wertlos anzusehen und die Klägerin daher nach § 15 BSHG anspruchsberechtigt; allerdings kann die Beklagte von ihr die Abtretung ihres Anspruchs gegen die Erben ihres Ehemannes nach § 1968 BGB verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. März 2000 - 22 A 3975/99 -, DVBl. 2000, 1704).
- BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 13.96
Übernahme von Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe
Auszug aus VG Koblenz, 30.06.2004 - 5 K 3706/03
"Verpflichteter" und damit anspruchsberechtigt nach dieser Norm kann nur derjenige sein, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2001 - 5 C 8/00 -, BVerwGE 114, 57 ff. und vom 05. Juni 1997 - 5 C 13.96 -, BVerwGE 105, 51).Der Begriff der Zumutbarkeit stimmt nicht mit dem ansonsten den Abschnitt 2 des BSHG (Hilfe zum Lebensunterhalt) prägenden Begriff der Bedürftigkeit überein, sondern gebietet vielmehr die Bildung eigenständiger, spezifisch normbezogener Maßstäbe (BVerwG, Urteil vom 05. Juni 1997, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2000 - 22 A 3975/99
Sozialhilferecht. Übernahme von Bestattungskosten
Auszug aus VG Koblenz, 30.06.2004 - 5 K 3706/03
Nach alledem ist der möglicherweise bestehende Anspruch als wirtschaftlich wertlos anzusehen und die Klägerin daher nach § 15 BSHG anspruchsberechtigt; allerdings kann die Beklagte von ihr die Abtretung ihres Anspruchs gegen die Erben ihres Ehemannes nach § 1968 BGB verlangen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Februar 2001, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. März 2000 - 22 A 3975/99 -, DVBl. 2000, 1704). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2004 - 16 A 1160/02
Anspruch auf Übernahme von Bestattungskosten; Unerheblichkeit der …
Auszug aus VG Koblenz, 30.06.2004 - 5 K 3706/03
Dabei kann entgegen der Auffassung der Beklagten hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht darauf abgestellt werden, ob es der Klägerin möglich ist, die Bestattungskosten aus ihrem ihren Regelbedarf übersteigenden Einkommen über mehrere Monate hinweg ratenweise abzuzahlen (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Februar 2004 - 16 A 1160/02 - ebenso Hessischer VGH, Urteil vom 10. Februar 2004 - 10 UE 2497/03 -, ZFSH/SGB 2004, 290). - VGH Hessen, 10.02.2004 - 10 UE 2497/03
Bestattungskosten - Traueranzeige -; Einkommenseinsatz
Auszug aus VG Koblenz, 30.06.2004 - 5 K 3706/03
Dabei kann entgegen der Auffassung der Beklagten hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht darauf abgestellt werden, ob es der Klägerin möglich ist, die Bestattungskosten aus ihrem ihren Regelbedarf übersteigenden Einkommen über mehrere Monate hinweg ratenweise abzuzahlen (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Februar 2004 - 16 A 1160/02 - ebenso Hessischer VGH, Urteil vom 10. Februar 2004 - 10 UE 2497/03 -, ZFSH/SGB 2004, 290).
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2005 - 12 A 11605/04
Misshandelte Ehefrau muss nicht Bestattungskosten ihres Mannes tragen
Der Antrag der Beklagten, die Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 30. Juni 2004 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz - 5 K 3706/03.KO - zuzulassen, wird abgelehnt.