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   VG Karlsruhe, 26.10.2012 - 6 K 1837/12   

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https://dejure.org/2012,42406
VG Karlsruhe, 26.10.2012 - 6 K 1837/12 (https://dejure.org/2012,42406)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.10.2012 - 6 K 1837/12 (https://dejure.org/2012,42406)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - 6 K 1837/12 (https://dejure.org/2012,42406)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wirtschaftsauskunftei - Ankündigung der Restschuldbefreiung - Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Schuldners in einer Verbraucherinsolvenz auf vorzeitige Prüfung i.S.d. § 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 BDSG hinsichtlich der Erforderlichkeit einer länger währenden Speicherung der personenbezogenen Daten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besonderes Verwaltungsrecht (Notstand, sonstige Anstalten, sonstige Stiftungen, Wohnraumbewirtschaftung, Arbeitszeitordnung) - Wirtschaftsauskunftei; Ankündigung der Restschuldbefreiung; Restschuldbefreiung; Löschung; Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "Wohlverhalten" eines Schuldners zwingt nicht zur vorzeitigen Prüfung von personenbezogenen Daten in Auskunftei

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und erteilter Restschuldbefreiung darf Auskunftei Daten gespeichert lassen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens darf Auskunftei Daten gespeichert lassen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.10.2012 - 6 K 1837/12
    Weder das "Wohlverhalten" eines Schuldners in der Zeit zwischen Ankündigung der Restschuldbefreiung (vgl. § 291 Abs. 1 InsO) und deren Gewährung (vgl. § 300 Abs. 1 InsO), noch die Wahrung geordneter finanzieller Verhältnisse in der Zeit danach begründen atypische Umstände, die unter Beachtung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfG, Urt. vom 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05 -, BVerfGE 120, 378) zu einer vorzeitigen Prüfung im Sinne des § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 BDSG zwingen, ob eine länger währende Speicherung der personenbezogenen Daten noch erforderlich ist.

    Auf der anderen Seiten bietet die auf vier bzw. drei Jahre festgelegte Prüffrist die Gewähr, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG des jeweils von der Speicherung Betroffenen zur Geltung zu bringen (vgl. zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung BVerfG, Urteil vom 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05 und 1254/07 - BVerfGE 120, 378).

  • VG Karlsruhe, 05.09.2012 - 6 K 1782/12

    Löschungsanspruch hinsichtlich von einer Wirtschaftsauskunftei gespeicherten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.10.2012 - 6 K 1837/12
    Beide Beschlüsse sind öffentlich bekannt zu machen (vgl. § 200 Abs. 2 Satz 1 sowie § 300 Abs. 3 Satz 1 InsO) und im Übrigen taugliche und zulässige Gegenstände einer Speicherung durch eine Wirtschaftsauskunftei (OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 01.09.2009 - 21 U 45/09 - juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 05.09.2012 - 6 K 1782/12 - juris).
  • OLG Frankfurt, 01.09.2009 - 21 U 45/09

    Zulässigkeit der Erhebung und Speicherung von Negativdaten durch eine Auskunftei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.10.2012 - 6 K 1837/12
    Beide Beschlüsse sind öffentlich bekannt zu machen (vgl. § 200 Abs. 2 Satz 1 sowie § 300 Abs. 3 Satz 1 InsO) und im Übrigen taugliche und zulässige Gegenstände einer Speicherung durch eine Wirtschaftsauskunftei (OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 01.09.2009 - 21 U 45/09 - juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 05.09.2012 - 6 K 1782/12 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2016 - 12 U 32/16

    Anspruch des Insolvenzschuldners auf Löschung der Speicherung der Erteilung der

    Weder das "Wohlverhalten" eines Schuldners in der Zeit zwischen Ankündigung der Restschuldbefreiung (vgl. § 291 Abs. 1 InsO ) und deren Gewährung (vgl. § 300 Abs. 1 InsO ), noch die Wahrung geordneter finanzieller Verhältnisse in der Zeit danach begründen atypische Umstände, die unter Beachtung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 120, 378 ) zu einer vorzeitigen Prüfung im Sinne des § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG zwingen, ob eine länger währende Speicherung der personenbezogenen Daten noch erforderlich ist (vgl. VG Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 26.10.2012, 6 K 1837/12, [...]).
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