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   VG Düsseldorf, 22.01.2015 - 23 L 1998/14   

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VG Düsseldorf, 22.01.2015 - 23 L 1998/14 (https://dejure.org/2015,3829)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2015 - 23 L 1998/14 (https://dejure.org/2015,3829)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 23 L 1998/14 (https://dejure.org/2015,3829)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Pensionistenprivileg; Abänderungsentscheidung; Versorgungsausgleich; maßgeblicher Zeitpunkt; Rechtskraft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Pensionistenprivileg; Abänderungsentscheidung; Versorgungsausgleich; maßgeblicher Zeitpunkt; Rechtskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt der Rechtskraft einer späteren Abänderungsentscheidung über den Versorgungsausgleich beim Pensionistenprivileg

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1806
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Düsseldorf, 05.08.2011 - 23 L 977/11

    Rückforderung; Versorgungsbezüge; Aufrechnung; Anordnungsgrund; Vertrauen;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2015 - 23 L 1998/14
    Denn die Aufrechnungserklärung ist kein Verwaltungsakt, setzt keinen Verwaltungsakt voraus und ist deshalb keine Vollziehung eines die Forderung konkretisierenden Leistungsbescheides, OVG NRW, Beschlüsse vom 11. September 2014 - 3 B 668/14 -, und vom 8. Dezember 2006- 21 B 2376/06 - (nicht veröffentlicht); VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 5. August 2011 - 23 L 977/11 -, in: nrwe.de (Rn. 6) und vom 16. Mai 2014 - 23 L 757/14 (nicht veröffentlicht), m.w.N. auf BVerwG, Beschluss vom11. August 2005 - 2 B 2.05 -.

    Bei der erklärten Aufrechnung, mit der das Landesamt die im angefochtenen Bescheid vom 14. Mai 2014 festgesetzte Rückforderung ratenweise von den laufenden Versorgungsbezügen einbehält, handelt es sich mithin nicht um einen Verwaltungsakt und so nicht um die Vollziehung des angefochtenen Rückforderungsbescheides, VG Düsseldorf, Beschluss vom 5. August 2011 - 23 L 977/11 -, in: nrwe.de (Rn. 6).

    Daraus folgt, dass es für die Zulässigkeit und Wirkung einer Aufrechnung bedeutungslos ist, dass gegen eine durch Bescheid festgesetzte Rückforderung, die Gegenstand der Aufrechnung ist, (Anfechtungs-)Widerspruch erhoben ist, VG Düsseldorf, Beschluss vom 5. August 2011 - 23 L 977/11 -, in: nrwe.de (Rn. 7), m.w.N. auf BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1982 - 3 C 6.82 -, in: juris (Rn. 24), sowie Beschlüsse vom20. April 2004 - 9 B 109/03 -, in: juris (Rn. 4), und 11. August 2005 - 2 B 2/05 -, in: juris (Rn. 17);VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 16. Januar 2007 - 23 L 2394/06 -, und 25. Februar 2010- 23 L 1532/09 - (nicht veröffentlicht).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2015 - 23 L 1998/14
    Die nach § 52 Abs. 2 Satz 3 LBeamtVG NRW zu treffende Billigkeitsentscheidung, derer es auch bedarf, wenn die Rückforderung im Wege der Aufrechnung erfolgt, BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 C 19.92 -, in: juris (Rn. 21), zu § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG, ist nicht zu beanstanden.

    Dabei kommt es nicht entscheidend auf die Lage des Beamten in dem Zeitraum, für den die Überzahlung geleistet worden ist, sondern auf dessen Lage im Zeitpunkt der Rückabwicklung an, BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 C 19.92 -, in: juris (Rn. 21), zu § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2014 - 1 A 498/13

    Pensionistenprivileg bei Freistellungsphase der Altersteilzeit am Stichtag

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2015 - 23 L 1998/14
    Eine abweichende verfassungsrechtliche Bewertung ist auch nicht deshalb geboten, weil in der hier gegebenen Fallkonstellation das Verfahrens über die Abänderung des Versorgungsausgleichs vor dem 1. Juni 2013, die Entscheidung des Familiengerichts aber erst nach dem 1. Juni 2013 rechtskräftig wurde, OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2014 - 1 A 498/13 -, in: juris (Rn. 21, 23).

    War dem aber so, so hätte der Antragsteller bei gehöriger Information über die Gesetzesänderung und das anstehende Inkrafttreten derselben in dem familiengerichtlichen Verfahren darauf prozessual reagieren können, ähnlich OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2014 - 1 A 498/13 -, in: juris (Rn. 23) zu einer Fallkonstellation, bei der es den Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand ging.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2007 - 1 A 2365/06

    Anfechtung der Begründung einer Rentenanwartschaft; Enstehung einer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2015 - 23 L 1998/14
    Der Landesgesetzgeber knüpft zum einen in Übereinstimmung mit § 4 Abs. 2 LBeamtVG NRW zum einen an den Zeitpunkt des Ruhestands an ("Anspruch auf Ruhegehalt vor dem Zeitpunkt des Inkrafttreten dieses Gesetzes"); anderseits führt er neben dem Beginn des Ruhestandes den weiteren Zeitpunkt der Wirksamkeit der Entscheidung des Familiengerichts ein, verschiebt also den Zeitpunkt bewusst in Abhängigkeit der Entscheidung des Familiengerichts, die hier am 10. März 2013 erging und - gemäß § 224 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - insofern maßgeblich am 23. April 2014 rechtskräftig wurde, OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 2013 - 3 A 2192/10 -, in: juris (Rn. 48) zur Frage des maßgeblichen Zeitpunktes bei § 48 BeamtVG; OVG NRW, Urteil vom 13. August 2007 - 1 A 2365/06 -, in: juris (Rn. 22) zur Frage der Wirksamkeit der Entscheidung des Familiengerichts unter Geltung der damaligen §§ 16 Abs. 1, 53g Abs. 1 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG);.

    Sie ist nicht Inhalt des Ausspruchs des Familiengerichts und beruht nicht auf dessen Gestaltungswirkung, sondern ist unmittelbare Folge seiner Entscheidung, ohne dass es einer individuellen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung bedarf, OVG NRW, Urteil vom 13. August 2007 - 1 A 2365/06 -, in: (Rn. 20).

  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 2.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an die

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2015 - 23 L 1998/14
    Denn die Aufrechnungserklärung ist kein Verwaltungsakt, setzt keinen Verwaltungsakt voraus und ist deshalb keine Vollziehung eines die Forderung konkretisierenden Leistungsbescheides, OVG NRW, Beschlüsse vom 11. September 2014 - 3 B 668/14 -, und vom 8. Dezember 2006- 21 B 2376/06 - (nicht veröffentlicht); VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 5. August 2011 - 23 L 977/11 -, in: nrwe.de (Rn. 6) und vom 16. Mai 2014 - 23 L 757/14 (nicht veröffentlicht), m.w.N. auf BVerwG, Beschluss vom11. August 2005 - 2 B 2.05 -.

    Daraus folgt, dass es für die Zulässigkeit und Wirkung einer Aufrechnung bedeutungslos ist, dass gegen eine durch Bescheid festgesetzte Rückforderung, die Gegenstand der Aufrechnung ist, (Anfechtungs-)Widerspruch erhoben ist, VG Düsseldorf, Beschluss vom 5. August 2011 - 23 L 977/11 -, in: nrwe.de (Rn. 7), m.w.N. auf BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1982 - 3 C 6.82 -, in: juris (Rn. 24), sowie Beschlüsse vom20. April 2004 - 9 B 109/03 -, in: juris (Rn. 4), und 11. August 2005 - 2 B 2/05 -, in: juris (Rn. 17);VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 16. Januar 2007 - 23 L 2394/06 -, und 25. Februar 2010- 23 L 1532/09 - (nicht veröffentlicht).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2013 - 3 A 2192/10

    Anspruch einer Beamtin auf einen vorübergehenden Pflegeergänzungszuschlag und

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2015 - 23 L 1998/14
    Aus § 4 Abs. 2 LBeamtVG NRW - Wortgleich mit dem früheren Recht - folgt, dass für die Versorgungsbezüge grundsätzlich das Recht Anwendung findet, welches im Zeitpunkt des Beginns des Ruhestandes gilt, OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 2013 - 3 A 2192/10 -, in: juris (Rn. 48).

    Der Landesgesetzgeber knüpft zum einen in Übereinstimmung mit § 4 Abs. 2 LBeamtVG NRW zum einen an den Zeitpunkt des Ruhestands an ("Anspruch auf Ruhegehalt vor dem Zeitpunkt des Inkrafttreten dieses Gesetzes"); anderseits führt er neben dem Beginn des Ruhestandes den weiteren Zeitpunkt der Wirksamkeit der Entscheidung des Familiengerichts ein, verschiebt also den Zeitpunkt bewusst in Abhängigkeit der Entscheidung des Familiengerichts, die hier am 10. März 2013 erging und - gemäß § 224 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - insofern maßgeblich am 23. April 2014 rechtskräftig wurde, OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 2013 - 3 A 2192/10 -, in: juris (Rn. 48) zur Frage des maßgeblichen Zeitpunktes bei § 48 BeamtVG; OVG NRW, Urteil vom 13. August 2007 - 1 A 2365/06 -, in: juris (Rn. 22) zur Frage der Wirksamkeit der Entscheidung des Familiengerichts unter Geltung der damaligen §§ 16 Abs. 1, 53g Abs. 1 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG);.

  • BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvR 1485/12

    Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs im Rahmen der Strukturreform des

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2015 - 23 L 1998/14
    Der Eigentumsschutz umfasst den durch das Pensionistenprivileg eingeräumten Anspruch, von einer Kürzung der Versorgungsbezüge wegen eines im Ruhestand erfolgten Versorgungsausgleichs bis zu dem Zeitpunkt verschont zu bleiben, ab dem aus der Versicherung des ausgleichsberechtigten Ehegatten eine Rente zu gewähren ist, nur solange, wie das einfache Gesetz einen solchen Anspruch normiert; Art. 14 Abs. 1 GG gebietet also dem Gesetzgeber nicht, das Pensionistenprivileg aufrechtzuerhalten, BVerfG, Urteil vom 9. November 1995 - 2 BvR 1762/92 -, in: juris, und Beschluss vom11. Dezember 2014 - 1 BvR 1485/12 -, unter: bverfg.de.
  • BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2015 - 23 L 1998/14
    Der Eigentumsschutz umfasst den durch das Pensionistenprivileg eingeräumten Anspruch, von einer Kürzung der Versorgungsbezüge wegen eines im Ruhestand erfolgten Versorgungsausgleichs bis zu dem Zeitpunkt verschont zu bleiben, ab dem aus der Versicherung des ausgleichsberechtigten Ehegatten eine Rente zu gewähren ist, nur solange, wie das einfache Gesetz einen solchen Anspruch normiert; Art. 14 Abs. 1 GG gebietet also dem Gesetzgeber nicht, das Pensionistenprivileg aufrechtzuerhalten, BVerfG, Urteil vom 9. November 1995 - 2 BvR 1762/92 -, in: juris, und Beschluss vom11. Dezember 2014 - 1 BvR 1485/12 -, unter: bverfg.de.
  • BGH, 28.09.1994 - IV ZR 208/93

    Höhe einer Zusatzrente nach Erwerbsunfähigkeit - Entsprechende Anwendung des

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2015 - 23 L 1998/14
    Die Abänderungsentscheidung stellt eine selbständige Entscheidung über den Versorgungsausgleich dar, die diesen aufgrund einer "Totalrevision" seiner Grundlagen neu feststellt, BGH, Urteil vom 28. September 1994 - IV ZR 208/93 -, in: juris (Rn. 14), mit der Feststellung in der dortigen Fallkonstellation der Abänderung, dass § 57 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG auch dann anzuwenden, wenn der Betroffene im Zeitpunkt der Abänderungsentscheidung bereits Rente bezieht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2004 - 6 A 1867/02

    Rückforderung zu viel gezahlter Versorgungsbezüge; Gewährung von einemaliger

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2015 - 23 L 1998/14
    Zu diesem Zweck ist die Vermögenslage des Versorgungsempfängers im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung zur Rückforderung mit der Vermögenslage bei Erhalt der zuviel gezahlten Bezüge zu vergleichen, OVG NRW, Urteil vom 3. Februar 2004 - 6 A 1867/02 -, in: juris (Rn. 37).
  • VG Düsseldorf, 24.02.2009 - 23 L 96/09

    Rückforderung vom Erben Rückforderungsbescheid Aufrechnung Ruhensregelung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1998 - 12 A 5252/96

    Beamtenversorgung; Beamter; Ruhestand; Versorgungsausgleich; Zurruhesetzung

  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

  • BVerwG, 20.04.2004 - 9 B 109.03

    Auswirkungen der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs auf die Fälligkeit der

  • VG Düsseldorf, 20.01.2016 - 23 K 1591/15

    Pensionistenprivileg; Wegfall; Abänderungsantrag; Versorgungsausgleich;

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten - auch in den Verfahren 23 L 1202/15 und 23 L 1998/14 - und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Landesamtes Bezug genommen.
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