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   VG Berlin, 23.01.2024 - 21 K 526.22 V   

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VG Berlin, 23.01.2024 - 21 K 526.22 V (https://dejure.org/2024,1806)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.01.2024 - 21 K 526.22 V (https://dejure.org/2024,1806)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Januar 2024 - 21 K 526.22 V (https://dejure.org/2024,1806)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 36 Abs 2 S 1 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 5 Abs 3 AufenthG, § 5 SGB V
    Visumserteilung zum Familiennachzug: Prognose über die Lebensunterhaltssicherung einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2024 - 21 K 526.22
    Im Rahmen der anzustellenden Prognose, ob der Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für den Nachzug eines sonstigen Familienangehörigen nach § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG gesichert ist, kann nicht nach §§ 152 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VAG, 193 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 VVG davon ausgegangen werden, dass der nachziehende Familienangehörige nach der Einreise einen Anspruch gegen jedes zugelassene private Krankenversicherungsunternehmen hat, im Basistarif versichert zu werden (anders noch BVerwG, 18. April 2013, 10 C 10/12).

    Eine außergewöhnliche Härte i.S.d. § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist daher nur dann gegeben, wenn der schutzbedürftige Familienangehörige kein eigenständiges Leben mehr führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, und diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (BVerwG, Urteile vom 30. Juli 2013 - BVerwG 1 C 15.12 - juris, Rn. 12, und vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 10.12 - juris, Rn. 37, OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 27. Februar 2014 - OVG 2 B 12.12 - juris, Rn. 31 ff., und vom 19. November 2011 - OVG 3 B 17.10 -, juris, Rn. 23).

    Dabei ist grundsätzlich eine umfassende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalles geboten, bei der sowohl der Grad des Autonomieverlusts des nachzugswilligen Ausländers als auch das Gewicht der familiären Bindungen zu den in Deutschland lebenden Familienangehörigen und deren Bereitschaft und Fähigkeit zur Übernahme der familiären Pflege zu berücksichtigen sind (dazu im Ganzen BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 10.12 - juris, Rn. 38 f.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem vergleichbaren Fall mit Urteil vom 18. April 2013 (BVerwG 10 C 10/12 - juris, Rn. 16 ff.) entschieden, dass für private Krankenversicherungsunternehmen im Basistarif ein Kontrahierungszwang gemäß § 12 Abs. 1b VAG a.F., heute normiert in § 152 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VAG, bestehe und deshalb derartige Versicherer nach § 193 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes - VVG - versicherungsvertragsrechtlich verpflichtet seien, allen Personen mit Wohnsitz in Deutschland eine Versicherung im Basistarif zu gewähren, die in der gesetzlichen Krankenversicherung weder versicherungspflichtig noch freiwillig versichert sind, Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben oder Empfänger laufender Leistungen der in § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 VVG genannten Art sind und nicht bereits eine private Krankheitskostenversicherung mit einem zugelassenen Versicherungsunternehmen vereinbart haben.

    Denn die Weigerung privater Krankenversicherungsunternehmen, dem Kläger einen Versicherungsschutz im Basistarif anzubieten, stünde im Einklang mit der herrschenden zivilrechtlichen Rechtsprechung und wäre damit rechtstreu (anders noch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. April 2013, a.a.O., Rn. 18).

    Dies kann z.B. dadurch geschehen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG abgegeben wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 10/12 - juris, Rn. 31, Dienelt/A. Nusser, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Auflage 2022, § 2 AufenthG, Rn. 82).

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug;

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2024 - 21 K 526.22
    Das Vorliegen einer solchen Ausnahme unterliegt nicht dem Einschätzungsspielraum der Behörde, sondern ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - BVerwG 10 C 16.12 - juris, Rn. 16).

    Art. 6 GG sowie Art. 8 EMRK und Art. 7 der Charta der Grundrechte der EU gebieten es, bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren die familiären Bindungen des Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - BVerwG 10 C 16.12 - juris, Rn. 21).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2024 - 21 K 526.22
    Ein atypischer Fall setzt voraus, dass entweder besondere Umstände vorliegen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, oder die Erteilung des Aufenthaltstitels aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK geboten ist, etwa weil die Herstellung der Familieneinheit im Herkunftsland nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 3.08 - juris, Rn. 13).
  • VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.209

    Sicherung des Lebensunterhalts und des Krankenversicherungsschutz beim

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2024 - 21 K 526.22
    Daher ist auch nach einer Wohnsitznahme im Inland und Erteilung eines Aufenthaltstitels an den Kläger davon auszugehen, dass die monatlichen Kosten für eine noch abzuschließende Krankenversicherung erheblich sein dürften (s. zu einem vergleichbaren Fall VGH München, Beschluss vom - 19 ZB 20.209 - juris, Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 12 N 222.18

    Aufenthaltserlaubnis für Familiennachzug wegen familiärer Lebenshilfe

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2024 - 21 K 526.22
    Zwar können auch freiwillige Leistungen Dritter zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2019 - OVG 12 N 222.18 - juris, Rn. 9).
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2024 - 21 K 526.22
    Eine außergewöhnliche Härte i.S.d. § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist daher nur dann gegeben, wenn der schutzbedürftige Familienangehörige kein eigenständiges Leben mehr führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, und diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (BVerwG, Urteile vom 30. Juli 2013 - BVerwG 1 C 15.12 - juris, Rn. 12, und vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 10.12 - juris, Rn. 37, OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 27. Februar 2014 - OVG 2 B 12.12 - juris, Rn. 31 ff., und vom 19. November 2011 - OVG 3 B 17.10 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2024 - 21 K 526.22
    Von einer insoweit bestehenden "dritten Säule" des Krankenversicherungssystems gehen nicht nur die Zivilgerichte, sondern wohl auch das Bundesverfassungsgericht aus (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 706/08 u.a. - juris, Rn. 14).
  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 55/14

    Kein genereller Anspruch von Sozialhilfeempfängern auf Aufnahme in den Basistarif

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2024 - 21 K 526.22
    Sowohl der Bundesgerichtshof als auch Land- und Oberlandesgerichte legen den Anspruch auf Versicherung im Basistarif der privaten Krankenversicherung nach § 193 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 VVG teleologisch einschränkend so aus, dass eine derartige Versicherung nur dann in Betracht kommt, wenn die zu versichernde Person grundsätzlich auch dem Bereich der privaten Krankenversicherung zuzuordnen ist und nicht dem Grunde nach der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V unterfällt (BGH, Urteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 55/14 - juris, Rn. 9 ff., LG München, Urteil vom 6. April 2021 - 10 O 1137/20 Ver - juris, Rn. 16 ff., bestätigt durch OLG München, Beschluss vom 1. August 2022 - 25 U 1865/21 - juris, Rn. 9 ff., OLG Köln, Beschluss vom 30. September 2014 - 20 U 107/14 - juris, Rn. 2, LG Düsseldorf, Urteil vom 19. Februar 2020 - 9 O 190/19 - juris, Rn. 17 ff., LG Köln, Urteil vom 6. April 2016 - 23 O 188/15 - juris, Rn. 20 ff, LG Dortmund, Urteil vom 19. November 2015 - 2 S 6/15 - juris, Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2012 - 2 B 10.11

    Außergewöhnliche Härte; Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft;

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2024 - 21 K 526.22
    Denn insoweit ist allein auf die abstrakte gesetzliche Regelung abzustellen und es kommt auf eine etwaige Ausnahme im Einzelfall nicht an (Just, in: Becker/Kingreen, SGB V, 8. Aufl. 2022, § 5 Rn. 70, s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Januar 2012 - OVG 2 B 10.11 - juris, Rn. 29).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - 2 B 12.12

    Familiennachzug wegen Pflegebedürftigkeit; Peru; außergewöhnliche Härte;

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2024 - 21 K 526.22
    Eine außergewöhnliche Härte i.S.d. § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist daher nur dann gegeben, wenn der schutzbedürftige Familienangehörige kein eigenständiges Leben mehr führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, und diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (BVerwG, Urteile vom 30. Juli 2013 - BVerwG 1 C 15.12 - juris, Rn. 12, und vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 10.12 - juris, Rn. 37, OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 27. Februar 2014 - OVG 2 B 12.12 - juris, Rn. 31 ff., und vom 19. November 2011 - OVG 3 B 17.10 -, juris, Rn. 23).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 3 S 87.21

    Visum - Familiennachzug - außergewöhnliche Härte - Krankheit - geschwisterliche

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2014 - 6 B 1.14

    Visum; Familiennachzug; Aufenthaltserlaubnis; 80jährige Klägerin; Nachzug zur in

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2011 - 3 B 17.10

    Iran; Berufung; Visum; Härte; außergewöhnlich (verneint); Krankheit; Erkrankung;

  • LG Köln, 06.04.2016 - 23 O 188/15

    Anspruch eines algerischen Staatsangehörigen auf Versicherung im Basistarif der

  • LG Dortmund, 19.11.2015 - 2 S 6/15

    Zuordnung zum System der gesetzlichen Krankenversicherung i.R.e. Anspruchs auf

  • OLG München, 01.08.2022 - 25 U 1865/21

    Private Krankenversicherung: Kein Anspruch eines Ausländers auf Basistarif bei

  • LG München II, 06.04.2021 - 10 O 1137/20

    Kein Kontrahierungszwang zum Basistarif der privaten Krankenversicherung

  • OLG Köln, 30.09.2014 - 20 U 107/14

    Keine Prozesskostenhilfe für Klage auf Zugang zum Basistarif trotz laufender

  • LG Düsseldorf, 19.02.2020 - 9 O 190/19
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