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   SG Landshut, 13.10.2023 - S 1 BA 20/23 ER   

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https://dejure.org/2023,27725
SG Landshut, 13.10.2023 - S 1 BA 20/23 ER (https://dejure.org/2023,27725)
SG Landshut, Entscheidung vom 13.10.2023 - S 1 BA 20/23 ER (https://dejure.org/2023,27725)
SG Landshut, Entscheidung vom 13. Oktober 2023 - S 1 BA 20/23 ER (https://dejure.org/2023,27725)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 181, § 2205, § 2211; GmbHG § 47 Abs. 4; SGB IV § 7 Abs. 1, § 28p Abs. 1 S. 1; SGG§ 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG
    Auswirkungen einer gesetzlich angeordneten Verfügungsbeschränkung auf die Statusbeurteilung von Gesellschaftern

  • IWW
  • rewis.io

    Testamentsvollstreckerzeugnis, Tod des Testamentsvollstreckers, Anordnung einer Testamentsvollstreckung, Gesellschafterversammlung, Sozialversicherungsrechtliche, Aufschiebende Wirkung, Verfügungsbeschränkungen, Abhängige Beschäftigung, Antragsgegner, ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 13.05.2014 - II ZR 250/12

    Anordnung der unbeschränkten Testamentsvollstreckung: Ausübung der

    Auszug aus SG Landshut, 13.10.2023 - S 1 BA 20/23
    Die den Geschäfts-/Gesellschaftsanteil betreffenden Verwaltungs- und Vermögensrechte werden allesamt von dem Testamentsvollstrecker ausgeübt, der hierbei an den Willen der Erben nicht gebunden ist und in seinen Kompetenzen lediglich durch die Verbote der unentgeltlichen Verfügung nach § 2205 S. 3 BGB und der Begründung einer persönlichen Haftung der Erben (§ 2206 BGB) sowie durch seine generelle Pflichtenstellung gegenüber den Erben eingeschränkt ist (BGH, Urteil vom 13. Mai 2014 - II ZR 250/12 -, BGHZ 201, 216-230).

    Solange und soweit er gesellschaftsrechtlich befugt ist, die Gesellschafterrechte wahrzunehmen, können die Erben nicht selbst in der Gesellschaft Rechte ausüben (BGH, Urteil vom 13. Mai 2014 - II ZR 250/12 -, BGHZ 201, 216-230).

  • BGH, 24.02.2015 - II ZB 17/14

    Handelsregistersache: Ablehnung der Aufnahme einer GmbH-Gesellschafterliste mit

    Auszug aus SG Landshut, 13.10.2023 - S 1 BA 20/23
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 24.2.2015 - II ZB 17/14) besteht im Übrigen auch kein Rechtsanspruch die Testamentsvollstreckung in die Gesellschafterliste einzutragen.

    Wie sich etwa aus BGH 24.2.2015 (II ZB 17/14, NJW 2015, 1303 ff., Rn. 12) ergibt, hat der Gesetzgeber die Gesellschafterliste gerade nicht als allgemeines Register zur Information des Rechtsverkehrs über die Verhältnisse in der Gesellschaft ausgestaltet, sondern die Wirkungen der Aufnahme eines Inhabers von Geschäftsanteilen in die Liste gegenständlich auf das Verhältnis zur Gesellschaft beschränkt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 99/13
    Auszug aus SG Landshut, 13.10.2023 - S 1 BA 20/23
    Bei offenbarer Rechtswidrigkeit ist für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers, anders als bei Entscheidungen nach Abs. 2, keine besondere Eilbedürftigkeit erforderlich (LSG NRW 19.5.2014 - L 11 KA 99/13 B ER, MedR 2015, 371 (374); LSG Bln-Bbg 15.9.2017 - L 14 AS 1469/17 B ER; Burkiczak in jurisPK-SGG Rn. 195).
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