Rechtsprechung
SG Lüneburg, 14.10.2014 - S 1 R 360/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Lüneburg - 1 R 360/11
- SG Lüneburg, 14.10.2014 - S 1 R 360/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 2 R 555/14
- BSG, 04.04.2016 - B 13 R 43/16 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 22.04.2008 - B 5a R 72/07 R
Erhöhung der Rente nach Durchführung des Versorgungsausgleichs - Rechtskraft des …
Auszug aus SG Lüneburg, 14.10.2014 - S 1 R 360/11
Diese Rechtsprechung wurde inzwischen vom BSG auch für das derzeit geltende Rentenrecht bestätigt (BSG, Urt. v. 22.04.2008 - B 5a R 72/07 R). - BSG, 29.01.1991 - 4 RA 67/90
Erhöhung der Rente des versorgungsausgleichsberechtigten Rentners
Auszug aus SG Lüneburg, 14.10.2014 - S 1 R 360/11
Zu Recht hat das BSG auch die Bedeutung von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit bei der Gestaltung und Durchführung des Versorgungsausgleichs für alle Beteiligten betont (BSG SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1 S. 6).
- OLG Frankfurt, 08.09.2017 - 4 UF 72/17
Abänderungsverfahren bei vorausgehender Negativentscheidung
Während für Erstverfahren nach § 101 III 1 SGB VI die Umsetzung zu dem Zeitpunkt zu erfolgen hat, "...zu dessen Beginn der Versorgungsausgleich durchgeführt ist..." (hierunter wird der Eintritt der Rechtskraft der Versorgungsausgleichsentscheidung verstanden, vergl. SG Lüneburg, Gerichtsbescheid vom 14. Oktober 2014 - S 1 R 360/11 -, juris: "...Gem. § 52 Abs. 1 S. 3 SGB VI ist ein Versorgungsausgleich durchgeführt, wenn die Entscheidung des Familiengerichts wirksam ist. Entscheidungen über den Versorgungsausgleich werden erst mit dem Eintritt ihrer Rechtskraft wirksam (§ 224 Abs. 1 FamFG).