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RG, 27.10.1884 - Rep. IV. 166/84 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Fallen unter die Vorschrift des §. 749 Ziff. 3 C.P.O. auch die Zinsen eines dem Schuldner auf seinen Erbteil angewiesenen Kapitales, welches im übrigen durch die Bestimmung des Erblassers seiner Verfügung völlig entzogen ist und für benannte Nacherben erhalten bleiben ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit von § 749 Zivilprozessordnung (ZPO) auf die Zinsen eines dem Schuldner auf seinen Erbteil angewiesenen Kapitals; Relevanz der Erwerbsfähigketi des Schuldners bei Feststellung seines Notbedarfs
- opinioiuris.de
Zinsen eines dem Schuldner auf seinen Erbteil angewiesenen Kapitals
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 12, 383