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RG, 16.01.1908 - Rep. IV. 436/07 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Unter welchen Voraussetzungen ist das Reichsgericht nach § 28 Abs. 2 Fr.G.Ges. zur Entscheidung über die weitere Beschwerde zuständig, wenn es sich darum handelt, eine Eintragung im Standesregister durch Hinzufügung eines Adelstitels zu berichtigen?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berichtigung der Standesregister
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 67, 345