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RG, 04.05.1899 - Rep. IV. 434/98 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Findet die Vorschrift des § 749 Abs. 1 Ziff. 5 C.P.O. auf das Diensteinkommen und die Pension der Oberwachtmeister und Gendarmen der preußischen Landgendarmerie Anwendung?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 44, 190
- RGZ 44, 350