Rechtsprechung
RG, 04.01.1911 - Rep. I. 461/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist bei der Übernahme eines Handelsgeschäfts die Vereinbarung der Nichthaftung für die Geschäftsschulden Dritten gegenüber schon dann wirksam, wenn die Vereinbarung rechtzeitig zum Handelsregister angemeldet wird? Bedeutung von Versehen des Registerrichters bei der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erwerb eines Geschäfts. Haftung für die Geschäftsschulden.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 75, 139
Wird zitiert von ... (14)
- OLG Hamm, 27.02.2014 - 27 W 9/14
Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister
Die Handelsregistereintragung und die Bekanntmachung müssen daher alsbald nach diesem Wechsel bewirkt werden (RGZ 75, 139; RG, HRR 1932, Nr. 256; BGHZ 29, 1 (4) = NJW 1959 241; OLG Frankfurt, OLGZ 1978, 30 (31 f.); BayObLG, WM 1984, 1533 (1534 f.)).In der älteren Rechtsprechung sind die Wirkungen eines Haftungsausschlusses verneint worden, wenn zwischen dem Wechsel des Unternehmensträgers und der Eintragung sechs oder zehn Wochen verstrichen sind (RGZ 75, 139 (140); RG, HRR 1932, Nr. 256).
- BGH, 20.01.1992 - II ZR 115/91
Ausschluß des Forderungsübergang bei Unternehmensveräußerung
Eine spätere, außerhalb des damit gezogenen Rahmens erfolgende Kundmachung könnte den Eintritt der Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 HGB nicht einmal dann ausschließen, wenn sie nicht durch Parteimitteilung, sondern durch Eintragung im Handelsregister und Bekanntmachung erfolgte (vgl. RGZ 75, 139, 140 ff.; 142, 98, 106;… BGHZ 29, 1, 4 ff. [BGH 01.12.1958 - II ZR 238/57] , Urt. v. 16. Januar 1984 - II ZR 114/83, NJW 1984, 1186, 1187 f.;… Heymann/Emmerich aaO. Rdn. 47;… Staub/Hüffer aaO. § 25 Rdn. 100;… Baumbach/ Duden/Hopt aaO. § 25 Anm. 4 A i.V.m. Anm. 2 B;… Schlegelberger/Hildebrandt/Steckhan aaO. § 25 Rdn. 18 b;… Capelle/Canaris aaO. § 7 I 2 e S. 98). - OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 20 W 272/05
Handelsregister: Eintragung eines Haftungsausschlusses
Deshalb müssen die Registereintragung und ihre Bekanntmachung alsbald nach diesem Wechsel bewirkt werden (vgl. RGZ 75, 139; BGH NJW 1959, 241; BayObLG WM 1984, 1533; OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und 1999, 396; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404; OLG Düsseldorf NZG 2003, 1774; BayObLG NZG 2003, 482).Während in der älteren Rechtsprechung die Wirksamkeit eines Haftungsausschlusses gemäß § 25 Abs. 2 HGB durch Eintragung im Handelsregister und Bekanntmachung im zeitlichen Abstand von sechs bis zehn Wochen nach der Geschäftsübernahme bereits ausgeschlossen wurde (vgl. RGZ 75, 139; RG HRR 1932 Nr. 256; BGHZ 291, 4) und das OLG Celle (OLG Report Celle 2000, 220) nach Ablauf von vier Monaten einen nicht mehr zu beseitigenden Rechtsschein der Haftung bejaht hat, wurde durch das OLG Hamm in einem Falle ein Zeitablauf von acht Monaten als zu lang eingestuft (NJW-RR 1994, 1119/1121), während in einem anderen Einzelfall eine Eintragung nach fünf Monaten noch für möglich erachtet wurde (NJW-RR 1999, 398).
- OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00
Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister
Deshalb müssen die Handelsregistereintragung und ihre Bekanntmachung alsbald nach diesem Wechsel bewirkt werden ( RGZ 75, 139 ; BGH NJW 1959, 241 = DNotZ 1959, 136 ; BayObLG WM 1984, 1533 ; OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und 1999, 396; Senatsbeschl. NJW 1977, 2270 ).§ 25 Abs. 2 HGB durch Eintragung im Handelsregister und Bekanntmachung im zeitlichen Abstand von sechs bis zehn Wochen nach der Geschäftsübernahme nicht mehr wirksam erachtet (vgl. RGZ 75, 139 , RG HRR 1932 Nr. 256; BGHZ 29, 1 ,4 = DNotZ 1959, 136 ).
- OLG München, 06.02.2007 - 31 Wx 103/06
Haftung aufgrund tatsächlicher Geschäftsübernahme bei späterer Eintragung eines …
Die ältere Rechtsprechung hatte die Wirkungen eines Haftungsausschlusses verneint, wenn zwischen dem Wechsel des Unternehmensträgers und der Eintragung sechs bis zehn Wochen verstrichen waren (RGZ 75, 139/140). - BGH, 01.12.1958 - II ZR 238/57
Anforderungen an den Ausschluß der Haftung für Verbindlichkeiten des früheren …
Im Unterschied zu § 15 Abs. 1 HGB vermag daher hier nicht einmal die nachweisbare Kenntnis des Gläubigers von dem Abschluß einer Ausschlußvereinbarung zwischen dem bisherigen Geschäftsinhaber und dem neuen Inhaber diesen von der Haftung freizustellen, wenn der Gläubiger seine Kenntnis anderweit erlangt hat (RGZ 75, 139; Recht 1931 Nr. 832). - OLG Schleswig, 29.03.2010 - 2 W 30/10
Eintragung einer Vereinbarung über einen Haftungsausschluss im Handelsregister
In der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist es dabei schon nicht mehr als angemessener Zeitabstand angesehen worden, wenn zwischen dem Wechsel des Unternehmensträgers und der Eintragung sechs oder zehn Wochen verstrichen sind (RGZ 75, 139). - LG Frankfurt/Main, 28.11.2006 - 5 O 93/06
Satzungsmäßige Beschränkung der Rede- und Fragezeit zulässig
Die ältere Rechtsprechung hatte die Wirkungen eines Haftungsausschlusses verneint, wenn zwischen dem Wechsel des Unternehmensträgers und der Eintragung sechs bis zehn Wochen verstrichen waren (RGZ 75, 139, 140). - EGMR, 27.01.2015 - 56838/08
ALECU ET AUTRES c. ROUMANIE
461/09. - OLG Celle, 15.06.2000 - 22 U 93/99
Rechtsschein für den gesetzlichen Schuldbeitritt beim Erwerb eines …
Abgesehen davon war die Mitteilung über vier Monate nach der Übertragung des Geschäfts auf die Beklagte nicht mehr rechtzeitig, um den bereits gesetzten Rechtsschein noch beseitigen zu können (vgl. RGZ 75, 139/141 f.). - BGH, 20.01.1992 - II ZR 116/91
Werklohnforderung einer Subunternehmerin gegen Bauherrengemeinschaft - Übergang …
- BGH, 20.01.1992 - II ZR 117/91
Werklohnforderung einer Subunternehmerin gegen Bauherrengemeinschaft - Übergang …
- BGH, 20.01.1992 - II ZR 118/91
Vorsicht vor Abtretungswirrwarr
- BGH, 20.01.1992 - II ZR 119/91
Werklohnforderung einer Subunternehmerin gegen Bauherrengemeinschaft - Übergang …