Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2023 - 13 A 11037/22.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,38529
OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2023 - 13 A 11037/22.OVG (https://dejure.org/2023,38529)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.10.2023 - 13 A 11037/22.OVG (https://dejure.org/2023,38529)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Oktober 2023 - 13 A 11037/22.OVG (https://dejure.org/2023,38529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,38529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG 1992, § 78 Abs 4 S 4 AsylVfG 1992, Art 103 Abs 1 GG, § 189 Abs 1 S 1 GVG, § 138 Nr 3 VwGO
    Gehörsverletzung im Asylrechtsstreit; Dolmetscher - wahrheitswidrige Behauptung einer allgemeinen Vereidigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Darlegung; Dolmetschereid; Dolmetschervereidigung; rechtliches Gehör; Rügeverlust

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Darlegung; Dolmetschereid; Dolmetschervereidigung; rechtliches Gehör; Rügeverlust

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2024, 520
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09

    Fehlen einer Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2023 - 13 A 11037/22
    Da ein solcher Verfahrensfehler die gesamte mündliche Verhandlung betrifft, ist es nicht notwendig, dass der Rechtsmittelführer gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG (juris: AsylVfG 1992) im Einzelnen darlegt, was er im Falle der Anwesenheit eines vereidigten oder in diesem Sinne als vereidigt geltenden Dolmetschers anders oder ergänzend vorgetragen hätte und weshalb dieser Vortrag entscheidungserheblich gewesen wäre (vgl. hierzu ausführlich: BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2009 6 B 32.09 , juris, Rn. 2, und vom 24. Januar 1996 1 B 149.95 , juris, Rn. 9, sowie Urteil vom 18. Oktober 1983 9 C 127.83 , juris, Rn. 9).

    4 Da dieser Verfahrensfehler die gesamte mündliche Verhandlung betrifft, ist es schließlich nicht notwendig, dass der Kläger gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG im Einzelnen darlegt, was er im Falle der Anwesenheit eines vereidigten - oder in diesem Sinne als vereidigt geltenden - Dolmetschers anders oder ergänzend vorgetragen hätte und weshalb dieser Vortrag entscheidungserheblich gewesen wäre (vgl. hierzu ausführlich: BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2009 - 6 B 32.09 -, juris, Rn. 2, und vom 24. Januar 1996 - 1 B 149.95 -, juris, Rn. 9, sowie Urteil vom 18. Oktober 1983 - 9 C 127.83 -, juris, Rn. 9).

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 127.83

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Mündliche Verhandlung - Verfahrensmangel - Tag der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2023 - 13 A 11037/22
    Da ein solcher Verfahrensfehler die gesamte mündliche Verhandlung betrifft, ist es nicht notwendig, dass der Rechtsmittelführer gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG (juris: AsylVfG 1992) im Einzelnen darlegt, was er im Falle der Anwesenheit eines vereidigten oder in diesem Sinne als vereidigt geltenden Dolmetschers anders oder ergänzend vorgetragen hätte und weshalb dieser Vortrag entscheidungserheblich gewesen wäre (vgl. hierzu ausführlich: BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2009 6 B 32.09 , juris, Rn. 2, und vom 24. Januar 1996 1 B 149.95 , juris, Rn. 9, sowie Urteil vom 18. Oktober 1983 9 C 127.83 , juris, Rn. 9).

    4 Da dieser Verfahrensfehler die gesamte mündliche Verhandlung betrifft, ist es schließlich nicht notwendig, dass der Kläger gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG im Einzelnen darlegt, was er im Falle der Anwesenheit eines vereidigten - oder in diesem Sinne als vereidigt geltenden - Dolmetschers anders oder ergänzend vorgetragen hätte und weshalb dieser Vortrag entscheidungserheblich gewesen wäre (vgl. hierzu ausführlich: BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2009 - 6 B 32.09 -, juris, Rn. 2, und vom 24. Januar 1996 - 1 B 149.95 -, juris, Rn. 9, sowie Urteil vom 18. Oktober 1983 - 9 C 127.83 -, juris, Rn. 9).

  • VGH Bayern, 04.12.2017 - 5 ZB 17.31569

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Dolmetscherbeeidigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2023 - 13 A 11037/22
    Die Darlegung einer unterbliebenen oder sonst formal fehlerhaften Dolmetschervereidigung gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 189 Abs. 1 Satz 1 GVG ist für sich genommen nicht hinreichend für die Annahme einer Gehörsverletzung hier gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG (juris: AsylVfG 1992) i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO, wenn der erschienene Dolmetscher (ebenso wie das Gericht) jedenfalls unter dem subjektiven Eindruck einer Vereidigung steht und daher namentlich davon ausgeht, dass im Falle der wissentlichen Falschübersetzung eine erhebliche Straftat vorliegt (Anschluss u.a. an: BayVGH, Beschluss vom 4. Dezember 2017 5 ZB 17.31569 , juris Rn. 10 m.w.N.).

    Dies betrifft jedoch nur diejenigen Fälle, in denen die äußeren Verfahrensumstände trotzdem die hinreichende Gewähr dafür bieten, dass der erschienene Dolmetscher jedenfalls unter dem subjektiven Eindruck einer Vereidigung gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 189 (Abs. 1 Satz 1) GVG steht und daher namentlich davon ausgeht, dass im Falle der wissentlichen Falschübersetzung eine erhebliche Straftat vorliegt (vgl. hierzu insgesamt: BayVGH, Beschluss vom 4. Dezember 2017 - 5 ZB 17.31569 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N. zur st. Rspr.).

  • BVerwG, 24.01.1996 - 1 B 149.95

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2023 - 13 A 11037/22
    Da ein solcher Verfahrensfehler die gesamte mündliche Verhandlung betrifft, ist es nicht notwendig, dass der Rechtsmittelführer gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG (juris: AsylVfG 1992) im Einzelnen darlegt, was er im Falle der Anwesenheit eines vereidigten oder in diesem Sinne als vereidigt geltenden Dolmetschers anders oder ergänzend vorgetragen hätte und weshalb dieser Vortrag entscheidungserheblich gewesen wäre (vgl. hierzu ausführlich: BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2009 6 B 32.09 , juris, Rn. 2, und vom 24. Januar 1996 1 B 149.95 , juris, Rn. 9, sowie Urteil vom 18. Oktober 1983 9 C 127.83 , juris, Rn. 9).

    4 Da dieser Verfahrensfehler die gesamte mündliche Verhandlung betrifft, ist es schließlich nicht notwendig, dass der Kläger gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG im Einzelnen darlegt, was er im Falle der Anwesenheit eines vereidigten - oder in diesem Sinne als vereidigt geltenden - Dolmetschers anders oder ergänzend vorgetragen hätte und weshalb dieser Vortrag entscheidungserheblich gewesen wäre (vgl. hierzu ausführlich: BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2009 - 6 B 32.09 -, juris, Rn. 2, und vom 24. Januar 1996 - 1 B 149.95 -, juris, Rn. 9, sowie Urteil vom 18. Oktober 1983 - 9 C 127.83 -, juris, Rn. 9).

  • BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2023 - 13 A 11037/22
    Die Berufung ist gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 3 Asylgesetz - AsylG - i.V.m. § 138 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - zuzulassen, weil die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf einem schweren Verfahrensfehler in der Gestalt der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht, denn die Antragsschrift hat gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG hinreichend dargelegt, dass in der Verfahrensgestaltung des Verwaltungsgerichts besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer entscheidungserhebliches Vorbringen des Klägers übergangen worden ist (vgl. zum diesbezüglichen Maßstab: BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 2022 - 8 B 55.21 -, juris Rn. 8 und vom 15. Dezember 2022 - 8 B 39.22 -, juris Rn. 4, jeweils m.w.N. sowie BVerfG, Beschluss vom 30. September 2022 - 2 BvR 2222/21 -, juris Rn. 26 f. m.w.N. zur st. Rspr.).
  • BVerwG, 22.04.2022 - 8 B 55.21

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung eines Betroffenen wegen der erlittenen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2023 - 13 A 11037/22
    Die Berufung ist gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 3 Asylgesetz - AsylG - i.V.m. § 138 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - zuzulassen, weil die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf einem schweren Verfahrensfehler in der Gestalt der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht, denn die Antragsschrift hat gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG hinreichend dargelegt, dass in der Verfahrensgestaltung des Verwaltungsgerichts besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer entscheidungserhebliches Vorbringen des Klägers übergangen worden ist (vgl. zum diesbezüglichen Maßstab: BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 2022 - 8 B 55.21 -, juris Rn. 8 und vom 15. Dezember 2022 - 8 B 39.22 -, juris Rn. 4, jeweils m.w.N. sowie BVerfG, Beschluss vom 30. September 2022 - 2 BvR 2222/21 -, juris Rn. 26 f. m.w.N. zur st. Rspr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2020 - A 2 S 1745/19

    Verletzung des Gebots rechtlichen Gehörs wegen fehlerhafter Übersetzung im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2023 - 13 A 11037/22
    5 Schließlich hat sich die Klägerseite jedenfalls insoweit auch nicht gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 534, § 295 Abs. 1 Variante 1 Zivilprozessordnung - ZPO - ihres Rügerechts begeben, denn bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gingen sowohl die Klägerseite als auch das Verwaltungsgericht von einer ordnungsgemäßen Vereidigung des Dolmetschers aus (vgl. zur Rügeobliegenheit in diesem Kontext ausführlich: VGH BW, Beschluss vom 15. Mai 2020 - A 2 S 1745/19 -, juris m.w.N. zur Rspr.).
  • BVerwG, 15.12.2022 - 8 B 39.22

    Klage gegen den Flurbereinigungsplan; Voraussetzungen für eine Nachsichtgewährung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2023 - 13 A 11037/22
    Die Berufung ist gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 3 Asylgesetz - AsylG - i.V.m. § 138 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - zuzulassen, weil die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf einem schweren Verfahrensfehler in der Gestalt der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht, denn die Antragsschrift hat gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG hinreichend dargelegt, dass in der Verfahrensgestaltung des Verwaltungsgerichts besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer entscheidungserhebliches Vorbringen des Klägers übergangen worden ist (vgl. zum diesbezüglichen Maßstab: BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 2022 - 8 B 55.21 -, juris Rn. 8 und vom 15. Dezember 2022 - 8 B 39.22 -, juris Rn. 4, jeweils m.w.N. sowie BVerfG, Beschluss vom 30. September 2022 - 2 BvR 2222/21 -, juris Rn. 26 f. m.w.N. zur st. Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht