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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2024 - 7 A 2406/22   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2024 - 7 A 2406/22 (https://dejure.org/2024,5557)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.03.2024 - 7 A 2406/22 (https://dejure.org/2024,5557)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. März 2024 - 7 A 2406/22 (https://dejure.org/2024,5557)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01

    Vollstreckungsabwehrklage; rechtsvernichtende Einwendung; Bauvorbescheid;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2024 - 7 A 2406/22
    a) Die Beklagte macht geltend, die Klage sei bereits unzulässig, eine Vollstreckungsabwehrklage sei in der vorliegenden Konstellation einer rückwirkenden Heilung eines Bebauungsplans nach § 214 Abs. 4 BauGB nicht statthaft; diese Konstellation sei mit den Sachverhalten eines erstmals in Kraft getretenen Plans nicht vergleichbar, über die das Bundesverwaltungsgericht in den zitierten Urteilen vom 26.10.1984 - 4 C 53.80 -, BRS 42 Nr. 171 = BauR 1985, 176 = juris und 19.9.2002 - 4 C 10.01 -, BRS 65 Nr. 102 = BauR 2003, 223 = juris, entschieden habe.

    Sie meint, die vom Verwaltungsgericht zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass erst ein erteilter Bescheid den Bauherrn vor Rechtsänderungen schütze (Urteil vom 19.9.2002 - 4 C 10.01 -), überzeuge nicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2020 - 7 A 2372/18
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2024 - 7 A 2406/22
    Im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des Senats am 3.8.2020 im Verfahren - 7 A 2372/18 - lag die Einwendung im Sinne des Gesetzes, d. h. der neue Bebauungsplan in der Fassung des 2. Heilungsverfahrens, noch nicht vor, die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte erst am 27.1.2021.

    Ebenso wenig kann ihr entgegen gehalten werden, dass sie sich im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Senats vom 3.8.2020 - 7 A 2372/18 - nicht auf das Verfahren der Heilung des Bebauungsplans nach § 214 Abs. 4 BauGB berufen hat, das mit der Bekanntmachung vom 27.1.2021 abgeschlossen werden konnte.

  • BVerwG, 26.10.1984 - 4 C 53.80

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Urteil auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2024 - 7 A 2406/22
    a) Die Beklagte macht geltend, die Klage sei bereits unzulässig, eine Vollstreckungsabwehrklage sei in der vorliegenden Konstellation einer rückwirkenden Heilung eines Bebauungsplans nach § 214 Abs. 4 BauGB nicht statthaft; diese Konstellation sei mit den Sachverhalten eines erstmals in Kraft getretenen Plans nicht vergleichbar, über die das Bundesverwaltungsgericht in den zitierten Urteilen vom 26.10.1984 - 4 C 53.80 -, BRS 42 Nr. 171 = BauR 1985, 176 = juris und 19.9.2002 - 4 C 10.01 -, BRS 65 Nr. 102 = BauR 2003, 223 = juris, entschieden habe.

    - 4 C 53/80 -, BRS 42 Nr. 171 = BauR 1985, 176 = juris.

  • BGH, 07.05.1992 - IX ZR 175/91

    Einwand fehlender Titelumschreibung bei späterer Vollstreckung eines als

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2024 - 7 A 2406/22
    vgl. Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 5. Aufl., Abschnitt X., Rn. 132, entsprechend zu § 767 ZPO: BGH, Urteil vom 7.5.1992 - IX ZR 175/91 -, NJW 1992, 2159 = juris, Rn. 18.
  • BVerwG, 04.03.2021 - 4 B 40.20

    Rechtsstaatliche Anforderungen an die Ausfertigung von Bebauungsplänen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2024 - 7 A 2406/22
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.3.2021 - 4 B 40.20 -, juris, Rn. 4, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2022 - 7 D 190/20

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Bebauungsplans hinsichtlich der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2024 - 7 A 2406/22
    Der Klägerin kann in diesem Zusammenhang auch nicht entgegen gehalten werden, dass es ihr erst nach Erlass des Urteils vom 3.8.2020 gelang, Satzungsrecht zu schaffen, das ausweislich der rechtskräftigen Senatsentscheidung vom 29.9.2022 - 7 D 190/20.NE -, juris, nicht an rechtlichen Mängeln leidet.
  • BVerwG, 20.12.2021 - 4 BN 36.21

    Grundsatzrüge nach ergänzendem Verfahren (hier: Heilung eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2024 - 7 A 2406/22
    - 4 BN 36/21 -, juris, Rn. 7.
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