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   OVG Niedersachsen, 11.10.2021 - 1 ME 110/21   

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OVG Niedersachsen, 11.10.2021 - 1 ME 110/21 (https://dejure.org/2021,41439)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.10.2021 - 1 ME 110/21 (https://dejure.org/2021,41439)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Oktober 2021 - 1 ME 110/21 (https://dejure.org/2021,41439)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 UmwRG; § 50 Abs 1 UVPG; § 50 Abs 3 UVPG; § 7 Abs 1 UVPG; Anl 1 Nr 18 UVPG
    Abschichtung; Baugenehmigung; Bauvorbescheid; Bebauungsplan; Planebene; Umweltprüfung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Umweltverträglichkeitsprüfung, unterbliebene; Verbrauchermarkt; Vorprüfung; Vorprüfung, allgemeine; Zulassungsebene

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    BauGB-Vorprüfung ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    BauGB-Vorprüfung ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung! (IBR 2022, 39)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 133
  • BauR 2022, 48
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.10.2021 - 1 ME 110/21
    Denn der Maßstab für die Erheblichkeit ist - dies folgt unmittelbar aus § 7 Abs. 1 Satz 3 UVPG und dem dortigen Verweis auf § 25 Abs. 2 UVPG - dem materiellen Zulassungsrecht zu entnehmen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 17.12.2013 - 4 A 1.13 -, BVerwGE 148, 353 = BRS 80 Nr. 79 = juris Rn. 37 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.10.2021 - 1 ME 110/21
    UVP-rechtlich sind solche Belastungen dann relevant, wenn sie auf das Ergebnis der Abwägung Einfluss haben können (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.6.2014 - 9 A 1.13 -, BVerwGE 150, 92 = NVwZ 2015, 85 = juris Rn. 22 f.; näher Tepperwien, in Schink/Reidt/Mitschang, UVPG/UmwRG, 2018, § 7 Rn. 5).
  • BVerwG, 24.05.2018 - 4 C 4.17

    Aufhebungsanspruch; Einschätzungsprärogative; Enteignungsrechtliche Vorwirkung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.10.2021 - 1 ME 110/21
    Für das weitere Verfahren und eine nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mögliche und erforderliche Nachholung der Vorprüfung im Zulassungsverfahren (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 4 C 4.17 -, BVerwGE 162, 114 = NVwZ 2018, 1647 = juris Rn. 33 ff m.w.N.) weist der Senat mit Blick auf die möglicherweise etwas missverständlichen Ausführungen des Verwaltungsgerichts darauf hin, dass auf Zulassungsebene für die Beurteilung der Möglichkeit, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann (§ 7 Abs. 1 Satz 3 UVPG), andere Maßstäbe als auf Planebene gelten.
  • OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99

    Aufschiebende Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Suspensiveffekt; Baurecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.10.2021 - 1 ME 110/21
    Soweit die Beigeladene mit Schriftsatz vom 22. September 2021 - und damit weit nach Ablauf der Monatsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO - erstmals darauf hinweist, dass die Baugenehmigung auf einem nicht mit einem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO angegriffenen und daher weiterhin vollziehbaren Bauvorbescheid vom 10. Dezember 2019 aufbaut, vermag der Senat diesen Einwand aus prozessualen Gründen nicht zu berücksichtigen (vgl. zu der aufgeworfenen Frage in der Sache Senatsbeschl. v. 30.3.1999 - 1 M 897/99 -, NdsVBl 2000, 175 = BRS 62 Nr. 190 = juris Rn. 25 ff.; Beschl. v. 4.2.2005 - 1 ME 291/04 -, NuR 2006, 57 = juris Rn. 9; Beschl. v. 21.10.2009 - 1 ME 192/09 -, NdsVBl 2010, 49 = BRS 74 Nr. 68 = juris Rn. 11, stRspr.).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2020 - 12 LB 157/18

    Abschichtung; Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Aussetzung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.10.2021 - 1 ME 110/21
    § 50 Abs. 3 UVPG verteilt die Aufgaben im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht abstrakt auf verschiedene Ebenen, sondern orientiert sich vielmehr konkret daran, in welchem Umfang die Prüfung auf der vorangegangenen Ebene tatsächlich ordnungsgemäß vorgenommen worden ist (vgl. VGH BW, Beschl. v. 23.2.2021 - 10 S 1327/20 -, UPR 2021, 303 = juris Rn. 19; NdsOVG, Beschl. v. 26.2.2020 - 12 LB 157/18 -, BauR 2020, 968 = juris Rn. 62).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20

    Klage eines Umweltverbandes gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.10.2021 - 1 ME 110/21
    § 50 Abs. 3 UVPG verteilt die Aufgaben im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht abstrakt auf verschiedene Ebenen, sondern orientiert sich vielmehr konkret daran, in welchem Umfang die Prüfung auf der vorangegangenen Ebene tatsächlich ordnungsgemäß vorgenommen worden ist (vgl. VGH BW, Beschl. v. 23.2.2021 - 10 S 1327/20 -, UPR 2021, 303 = juris Rn. 19; NdsOVG, Beschl. v. 26.2.2020 - 12 LB 157/18 -, BauR 2020, 968 = juris Rn. 62).
  • OVG Niedersachsen, 21.10.2009 - 1 ME 192/09

    Zumutbarkeit der Lärmbelästigung durch ein Parkhaus im Blockinnenbereich eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.10.2021 - 1 ME 110/21
    Soweit die Beigeladene mit Schriftsatz vom 22. September 2021 - und damit weit nach Ablauf der Monatsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO - erstmals darauf hinweist, dass die Baugenehmigung auf einem nicht mit einem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO angegriffenen und daher weiterhin vollziehbaren Bauvorbescheid vom 10. Dezember 2019 aufbaut, vermag der Senat diesen Einwand aus prozessualen Gründen nicht zu berücksichtigen (vgl. zu der aufgeworfenen Frage in der Sache Senatsbeschl. v. 30.3.1999 - 1 M 897/99 -, NdsVBl 2000, 175 = BRS 62 Nr. 190 = juris Rn. 25 ff.; Beschl. v. 4.2.2005 - 1 ME 291/04 -, NuR 2006, 57 = juris Rn. 9; Beschl. v. 21.10.2009 - 1 ME 192/09 -, NdsVBl 2010, 49 = BRS 74 Nr. 68 = juris Rn. 11, stRspr.).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 1 ME 291/04

    Eilantrag eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung; Einstufung der näheren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.10.2021 - 1 ME 110/21
    Soweit die Beigeladene mit Schriftsatz vom 22. September 2021 - und damit weit nach Ablauf der Monatsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO - erstmals darauf hinweist, dass die Baugenehmigung auf einem nicht mit einem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO angegriffenen und daher weiterhin vollziehbaren Bauvorbescheid vom 10. Dezember 2019 aufbaut, vermag der Senat diesen Einwand aus prozessualen Gründen nicht zu berücksichtigen (vgl. zu der aufgeworfenen Frage in der Sache Senatsbeschl. v. 30.3.1999 - 1 M 897/99 -, NdsVBl 2000, 175 = BRS 62 Nr. 190 = juris Rn. 25 ff.; Beschl. v. 4.2.2005 - 1 ME 291/04 -, NuR 2006, 57 = juris Rn. 9; Beschl. v. 21.10.2009 - 1 ME 192/09 -, NdsVBl 2010, 49 = BRS 74 Nr. 68 = juris Rn. 11, stRspr.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2020 - 8 B 11880/19

    Forstrecht: Verhältnis einer Waldumwandlungsgenehmigung zu einem Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.10.2021 - 1 ME 110/21
    Die vorherigen Ausführungen (Rn. 6), bei Vorhaben nach Anlage 1 Nr. 18 UVPG bedürfe es keiner Letztzulassung durch Verwaltungsakt mit Umweltverträglichkeitsprüfung, stehen dazu vordergründig in einem gewissen Widerspruch, dürften aber nur auf Fallgestaltungen bezogen sein, in denen - wie bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB möglich - ausnahmslos alle Umweltaspekte auf Planebene abgearbeitet worden sind, sodass für das Zulassungsverfahren gemäß § 50 Abs. 3 UVPG keine zusätzlichen oder anderen erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens verbleiben (vgl. zu dieser Möglichkeit und den verfahrensrechtlichen Konsequenzen OVG RP, Beschl. v. 10.1.2020 - 8 B 11880/19 -, NuR 2020, 479 = juris Rn. 21; Wagner, in: Hoppe/Beckmann/Kment, UVPG, 5. Aufl. 2018, § 50 Rn. 167).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2022 - 1 ME 58/22

    Baugenehmigung; Bebauungsplan; großflächiger Einzelhandel;

    Bei in den Anwendungsbereich des UVPG fallenden UVP-pflichtigen Vorhaben insbesondere nach Anlage 1 Nr. 18.1 bis 18.9 UVPG besteht die Prüfpflicht grundsätzlich sowohl bei der Planaufstellung als auch bei der Vorhabenzulassung (Bestätigung der Senatsrspr., vgl. Senatsbeschl. v. 11.10.2021 - 1 ME 110/21 -, juris Rn. 18).

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover - 12. Kammer - vom 22. Juni 2021 in der Gestalt des Abänderungsbeschlusses vom 7. Juli 2021 (12 B 358/21) und des Senatsbeschlusses vom 11. Oktober 2021 (1 ME 110/21) wird geändert und der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 6. Juni 2020 in der Fassung der Ergänzung vom 23. Mai 2022 insgesamt abgelehnt.

    Tragend war nach dem mithin maßgeblichen Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2021, dass der Antragsgegner die Baugenehmigung ohne Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Anlage 1 Nrn. 18.6.2, 18.8 UVPG erteilt hat (vgl. Senatsbeschl. v. 11.10.2021 - 1 ME 110/21 -, BauR 2022, 48 = NVwZ-RR 2022, 133 = juris Rn. 21).

    Weder gegen den von dem Antragsgegner insofern angelegten Maßstab (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 11.10.2021 - 1 ME 110/21 -, BauR 2022, 48 = NVwZ-RR 2022, 133 = juris Rn. 23) noch gegen das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung sind berechtigte Einwände ersichtlich.

    Der Senat lässt weiterhin offen, ob der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Hinblick auf etwaige Mängel der Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. Vorprüfung schon daran scheitern muss, dass der Baugenehmigung ein wirksamer und vollziehbarer Bauvorbescheid zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit städtebaulichem Planungsrecht vorangegangen war (vgl. Senatsbeschl. v. 11.10.2021 - 1 ME 110/21 -, BauR 2022, 48 = NVwZ-RR 2022, 133 = juris Rn. 15 und BVerwG, Urt. v. 17.12.2015 - 4 C 7.14 -, BVerwGE 153, 361 = BRS 83 Nr. 82 = juris Rn. 7).

    Auf der dem Bebauungsplan nachgelagerten Zulassungsebene soll jedenfalls dann, wenn auf der Ebene des Bebauungsplans eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, die Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 50 Abs. 3 UVPG auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen des Vorhabens beschränkt werden (vgl. Senatsbeschl. v. 11.10.2021 - 1 ME 110/21 -, BauR 2022, 48 = NVwZ-RR 2022, 133 = juris Rn. 17 ff.).

  • VG Hannover, 02.05.2022 - 12 B 358/21

    Abschichtung; Abänderungsverfahren; allgemeine Vorprüfung; Heilung;

    Die gegen den Beschluss vom 22. Juni 2021 eingelegten Beschwerden der Beigeladenen und des Antragsgegners wies das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 11. Oktober 2021 (Az.: 1 ME 110/21) zurück.

    Im Übrigen war vorliegend auf Ebene der Bauleitplanung die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, eine Vorprüfung war gerade nicht ausreichend (s. hierzu VG Hannover, Beschluss vom 22.6.2021 - 12 B 358/21 -, juris, Rn. 29 ff.; in der Tendenz ebenfalls zustimmend Nds. OVG, Beschluss vom 11.10.2021 - 1 ME 110/21 -, juris, Rn. 21).

    (2) Darüber hinaus dürfte im vorliegenden Fall die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung auf Ebene der Vorhabenzulassung nicht erforderlich gewesen sein (entgegen Nds. OVG, Beschluss vom 11.10.2021 - 1 ME 110/21 -, juris, Rn. 18 ff.).

    Die Heilung des Verfahrensfehlers im Rahmen eines sog. ergänzenden Verfahrens bemisst sich nach § 214 Abs. 4 BauGB (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 11.10.2021 - 1 ME 110/21 -, juris, Rn. 22).

  • VGH Bayern, 25.09.2023 - 9 BV 22.481

    Klagebefugnis einer anerkannten Umweltvereinigung gegen Baugenehmigung für Neubau

    Wird die UVP in einem Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan und in einem nachfolgenden Zulassungsverfahren durchgeführt, soll die Umweltverträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Zulassungsverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen des Vorhabens beschränkt werden (vgl. NdsOVG, B.v. 11.10.2021 - 1 ME 110/21 - juris Rn. 17; Mitschang in UPR 2022, 161).

    § 4 und § 2 Abs. 6 UVPG kann in diesem Sinn außerdem entnommen werden, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung unselbstständiger Teil der verwaltungsbehördlichen Verfahren ist, die der Zulassungsentscheidung dienen (NdsOVG, B.v. 11.10.2021 - 1 ME 110/21 - juris Rn. 18; Mitschang in Schink/Reidt/Mitschang, UVPG, § 50 Rn. 80).

    § 50 Abs. 3 UVPG verteilt die Aufgaben im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht abstrakt auf die verschiedenen Ebenen, sondern ermöglicht vielmehr als "Sollvorschrift" die Anpassung der noch zu leistenden Prüfung bei der Endzulassung an den Prüfungsumfang im vorangegangenen Bebauungsplanverfahren (vgl. NdsOVG, B.v. 11.10.2021 - 1 ME 110/21 - juris Rn. 20; VGH BW, B.v. 23.2.2021 - 10 S 1327/20 - juris Rn. 19; OVG RhPf, B.v. 10.1.2020 - 8 B 11880/19 - juris Rn. 21; vgl. zur "Entlastung des Zulassungsverfahrens" auch Mitschang, UPR 2022, 161).

  • VG Berlin, 26.10.2023 - 19 K 422.19
    Insbesondere kann die weitere Prüfung bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB entfallen, bei dem alle Umweltaspekte auf Planebene abgearbeitet worden sind, sodass für das Zulassungsverfahren gemäß § 50 Abs. 3 UVPG keine zusätzlichen oder anderen erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens verbleiben (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Oktober 2021 - 1 ME 110/21 - juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2022 - 12 MS 88/22

    Vollziehung sofortige; Vorprüfung, standortbezogene; Wallhecke; Windenergieanlage

    Die Erheblichkeit ist stattdessen nach dem Maßstab des Fachrechts bzw. materiellen Zulassungsrechts (vgl. das inzwischen rechtskräftige Senatsurt. v. 26.2.2020 - 12 LB 157/28 -, juris, Rn. 55, m. w. N.; Nds. OVG, Beschl. v. 11.10.2021 - 1 ME 110/21 -, juris, Rn. 23 unter Bezug auf BVerwG, Urt. v. 17.12.2013 - 4 A 1/13 -, juris, Rn. 37; BVerwG, Urt. v. 24.5.2018, a. a. O., Rn. 25; Mitschang, a. a. O., Rn. 7), hier also des § 22 Abs. 3 Satz 2 und 3 NAGBNatSchG, zu bestimmen.
  • OVG Niedersachsen, 10.06.2022 - 1 ME 46/22

    Autarkie; baukonstruktiv; bautechnisch; Benutzbarkeit, selbständige; funktional;

    Ob die Antragsteller angesichts des - soweit ersichtlich - wirksamen und gegebenenfalls bereits bestandskräftigen Bauvorbescheids zur planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens der Beigeladenen einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme rügen können (vgl. Senatsbeschl. v. 21.10.2009 - 1 ME 192/09 -, BauR 2010, 214 = BRS 74 Nr. 68 = juris Rn. 11; v. 11.10.2021 - 1 ME 110/21 -, BauR 2022, 48 = juris Rn. 15), kann offen bleiben.
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2023 - 1 KN 45/21

    Beschleunigtes Verfahren; Ermittlungsdefizit; Ferienhausgebiet; Ferienwohnen;

    Was erheblich ist, bestimmt sich demzufolge nach dem jeweiligen materiellen Zulassungsrecht (vgl. Senatsbeschl. v. 11.10.2021 - 1 ME 110/21 -, BauR 2022, 48 = juris Rn. 23 m. w. N.).
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