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   OLG Zweibrücken, 09.02.2005 - 3 W 5/05   

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https://dejure.org/2005,3235
OLG Zweibrücken, 09.02.2005 - 3 W 5/05 (https://dejure.org/2005,3235)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.02.2005 - 3 W 5/05 (https://dejure.org/2005,3235)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 3 W 5/05 (https://dejure.org/2005,3235)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschulden bei der Versäumung der Notfrist zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde ; Folgen einer Nichtbeachtung der Zuständigkeit eines Gerichts im Verfahren der weiteren Beschwerde in der freiwilligen Gerichtsbarkeit wegen Gesetzesunkenntnis eines außerhalb ...

  • Judicialis

    WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1; ; FGG § 22 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 22 Abs. 2; ; FGG § 199 Abs. 1; ; GerOrgG Rheinland-Pfalz § 4 Abs. 3 Nr. 2 a

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 45 Abs. 1; WEG § 43 Abs. 1; FGG § 22 Abs. 1 S. 1; FGG § Abs. 2; FGG § 199 Abs. 1; GerOrg RP § 4 Abs. 3 Nr. 2 a
    Schuldhafte Versäumung der Rechtsmittelfrist durch Einlegung beim unzuständigen Gericht infolge Unkenntnis einer landesrechtlichen Konzentrationsregelung L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Verschulden der Versäumung einer Notfrist eines außerhalb des Bundeslandes ansässigen Rechtsanwalt bei Gesetzesunkenntnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versäumung einer Notfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1439
  • MDR 2005, 707
  • NZM 2005, 381
  • FGPrax 2005, 118
  • VersR 2005, 1266 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.02.2005 - 3 W 5/05
    Das Fehlen der in Wohnungseigentumssachen an sich erforderlichen Rechtsmittelbelehrung im Beschluss des Landgerichts steht weder der Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung noch dem Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist entgegen (BGHZ 150, 390 = FG Prax 2002, 166).
  • BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 113/02

    Kostentragung bei sofortiger Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.02.2005 - 3 W 5/05
    Ein solcher Zusammenhang ist bei einem - wie hier - anwaltlich vertretenen Beteiligten zu verneinen (vgl. BGH FG Prax 2002, 166, 168; BayObLG NJW-RR 2003, 301, 302; Demharter, NZM 2002, 673, 675).
  • OLG Zweibrücken, 02.12.1987 - 3 W 106/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.02.2005 - 3 W 5/05
    In Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu denen die echten Streitverfahren nach dem WEG zählen, muss ein Rechtsanwalt aber in Erwägung ziehen und infolgedessen sorgfältig prüfen, ob das Bundesland, in dem er ein Verfahren der weiteren Beschwerde durchzuführen beabsichtigt, von der Konzentrationsermächtigung des § 199 Abs. 1 FGG Gebrauch gemacht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Dezember 1987 - 3 W 106/87 -, abgedruckt in MDR 1988, 418 f).
  • OLG Zweibrücken, 02.09.2005 - 3 W 168/05

    Wohnungseigentumsverfahren in Rheinland-Pfalz: Verschulden des auswärtigen

    Unterbleiben derartige Maßnahmen, ist darin kein Wiedereinsetzungsgrund zu sehen (Fortführung der Senatsentscheidung vom 09. Februar 2005 - 3 W 5/05 -).

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist die Versäumung der Notfrist zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde nicht unverschuldet, wenn ein außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ansässiger Rechtsanwalt die landesrechtliche Bestimmung, nach der für die weitere Beschwerde in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken zuständig ist, wegen Gesetzesunkenntnis nicht beachtet; das gilt auch bei Fehlen der in Wohnungseigentumssachen an sich erforderlichen Rechtsmittelbelehrung in der Entscheidung des Landgerichts über die Erstbeschwerde (vgl. zum Ganzen mit näherer Begründung, auf die hiermit zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, Beschluss vom 9. Februar 2005, - 3 W 5/05 -, veröffentlicht u.a. in NJW 2005, 1439 und in juris; Beschluss vom 2. Dezember 1987, - 3 W 106/87 -, veröffentlicht in MDR 1988, 418).

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