Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 28.03.2024 - 6 U 64/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 04.10.2023 - 6 U 64/23
- OLG Stuttgart, 28.03.2024 - 6 U 64/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 21.12.2023 - C-38/21
BMW Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Leasingvertrag …
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.2024 - 6 U 64/23
An diesem Ergebnis ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 21. Dezember 2023 - C-38/21, C-47/21 und C-232/21 -, juris, Rn. 300 ff. festzuhalten (BGH…, Urteil vom 27. Februar 2024 - XI ZR 258/22 -, Rn. 51, juris), auch § 242 BGB greift insoweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zugunsten des Klägers ein. - BGH, 27.02.2024 - XI ZR 258/22
Widerrufsinformationen in mit einem Kfz-Kaufvertrag verbundenem …
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.2024 - 6 U 64/23
An diesem Ergebnis ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 21. Dezember 2023 - C-38/21, C-47/21 und C-232/21 -, juris, Rn. 300 ff. festzuhalten (BGH, Urteil vom 27. Februar 2024 - XI ZR 258/22 -, Rn. 51, juris), auch § 242 BGB greift insoweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zugunsten des Klägers ein. - BGH, 26.10.2021 - XI ZR 608/20
Die Rechtsfolgen des Widerrufs eines mit einem Kaufvertrag verbundenen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.2024 - 6 U 64/23
Eine richtlinienkonforme Auslegung scheidet jedoch aus, wenn sie zur Folge hätte, dass einer nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Norm ein entgegengesetzter Sinn gegeben oder der normative Gehalt der Norm grundlegend neu bestimmt würde (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 - XI ZR 608/20 -, Rn. 19 f., juris, m. w. N. zur Rspr. auch des Europäischen Gerichtshofs). - BGH, 14.02.2023 - XI ZR 152/22
Leistungsverweigerungsrecht des Darlehensgebers bei einem mit einem im …
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.2024 - 6 U 64/23
Anders als es der Kläger in der Stellungnahme darstellt, legt der Senat der Entscheidung bereits nicht die formale Annahme zugrunde, dass notwendige Voraussetzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Entfallen der Vorleistungspflicht (BGH, Urteil vom 14. Februar 2023 - XI ZR 152/22 -, juris) sei, dass der Veräußerung des Fahrzeugs eine Rückkaufvereinbarung zwischen Verbraucher und ursprünglichem Verkäufer zugrundeliegt.