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OLG Stuttgart, 23.01.2024 - 1 Ws 7/24 |
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Volltextveröffentlichung
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- OLG Karlsruhe, 08.05.2020 - 2 Ws 94/20
Zulässigkeit der Anordnung von gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2024 - 1 Ws 7/24
Das Vorliegen gleichgelagerter Interessen im Sinne des § 397b Abs. 1 StPO setzt außerdem weder eine vollständige Interessenübereinstimmung der Nebenkläger noch ihre vollständige Einigkeit über das Motiv der Verfahrensbeteiligung und die Art und Weise der Verfahrensführung voraus (BT-Drs. 19/14747, 39; OLG Karlsruhe, BeckRS 2020, 8475).Demgegenüber ist ein besonderes Vertrauen zum selbst ausgewählten Beistand des Nebenklägers regelmäßig kein für die Entscheidung bestimmender Gesichtspunkt (OLG Karlsruhe, BeckRS 2020, 8475).
- BGH, 31.08.2020 - StB 23/20
Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers …
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2024 - 1 Ws 7/24
Da sich die Beschwerde auch bei Heranziehung des üblichen erweiterten Prüfungsmaßstabes (…vgl. Neuheuser in: MüKoStPO, 2. Aufl., § 309 Rn. 12 m.w.N.) als unbegründet erweist, kann offenbleiben, ob aus Sinn und Zweck des § 397b StPO nicht ein sachlicher Grund folgt, der ausnahmsweise für eine eingeschränkte Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts - vergleichbar derjenigen bei Rechtsmitteln gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers (dazu BGHSt 65, 129) - spricht .