Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 20.09.2011 - 8 W 327 - 328/11, 8 W 327/11, 8 W 328/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Notare Bayern , S. 80 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
KostO §§ 32, 36 Abs. 1, 38 Abs. 2 Nr. 4, 145 Abs. 1 Satz 1
Entwurfsgebühr bei nicht beurkundungspflichtigem Rechtsgeschäft - openjur.de
Notarkosten
- Deutsches Notarinstitut
KostO §§ 32, 36, 38, 145
Entwurfsgebühr bei nicht beurkundungspflichtigem Rechtsgeschäft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfallen einer Entwurfsgebühr für einen Notar bei Auftrag auf Beurkundung, Entwurfsfertigung und anschließender Rücknahme des Beurkundungsauftrags
- Wolters Kluwer
Anfallen einer Entwurfsgebühr für einen Notar bei Auftrag auf Beurkundung, Entwurfsfertigung und anschließender Rücknahme des Beurkundungsauftrags
- notar-drkotz.de
Notarkosten - Vergütung des Entwurfs eines nicht beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entstehung der Entwurfsgebühr für einen Notar
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nicht beurkundungspflichtiges Rechtsgeschäft: Entwurfsgebühr?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Entwurfsgebühr des Notars
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Nach Aushändigung steht Notaren trotz Auftragsrücknahme Entwurfsgebühr zu
Besprechungen u.ä.
- Notare Bayern , S. 80 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
KostO §§ 32, 36 Abs. 1, 38 Abs. 2 Nr. 4, 145 Abs. 1 Satz 1
Entwurfsgebühr bei nicht beurkundungspflichtigem Rechtsgeschäft
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 19.07.2011 - 19 T 132/10
- LG Stuttgart, 19.07.2011 - 19 T 420/10
- OLG Stuttgart, 20.09.2011 - 8 W 327 - 328/11, 8 W 327/11, 8 W 328/11
Papierfundstellen
- FGPrax 2011, 314
- FamRZ 2012, 397
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2011 - 8 W 327/11
Dies widerspricht unzweifelhaft der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 50, 217 ff, in Juris Rn. 34-38).Gerade aber im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 50, 217 ff) kann die zu verlangende Gebührengleichheit nur dazu führen, dass der Entwurf eines nicht beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfts nach § 145 Abs. 1 Satz 1 KostO zu vergüten ist, wenn die Aushändigung vom Auftraggeber verlangt wurde - wie vorliegend.
- OLG Köln, 15.11.1996 - 2 Wx 37/96
Konkludenter Beurkundungsauftrag durch einen Vertragsbeteiligten
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2011 - 8 W 327/11
Die übrigen zu § 145 KostO ergangene, veröffentlichte Rechtsprechung befasst sich nicht mit der vorliegenden Problematik (vgl. u.a.: OLG Stuttgart/Senat Justiz 1986, 91 - § 145 Abs. 3 KostO; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 KostO, jedoch im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; OLG Köln JurBüro 1997, 604 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 und 3 KostO im Zusammenhang mit einem Ehe- und Erbvertrag; OLG Dresden JurBüro 1999, 42 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; OLGR Köln 1999, 235 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; KG Berlin FGPrax 2003, 188 - Voraussetzungen des § 145 Abs. 3 KostO im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; KG Berlin NJW-RR 1997, 64 - zu den Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 Satz 1 KostO im Zusammenhang mit einem Gesellschaftsvertrag, die auch dann als erfüllt angesehen werden, wenn der zugleich mit dem Auftrag auf Entwurf gestellte Antrag auf Beurkundung vor Entwurfsaushändigung zurückgenommen oder das Verlangen auf Beurkundung in ein solches auf bloße Entwurfsaushändigung geändert wird.). - OLG Köln, 30.12.1998 - 2 Wx 13/98
Kostenpflicht des Entwurfs einer Urkunde
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2011 - 8 W 327/11
Die übrigen zu § 145 KostO ergangene, veröffentlichte Rechtsprechung befasst sich nicht mit der vorliegenden Problematik (vgl. u.a.: OLG Stuttgart/Senat Justiz 1986, 91 - § 145 Abs. 3 KostO; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 KostO, jedoch im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; OLG Köln JurBüro 1997, 604 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 und 3 KostO im Zusammenhang mit einem Ehe- und Erbvertrag; OLG Dresden JurBüro 1999, 42 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; OLGR Köln 1999, 235 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; KG Berlin FGPrax 2003, 188 - Voraussetzungen des § 145 Abs. 3 KostO im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; KG Berlin NJW-RR 1997, 64 - zu den Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 Satz 1 KostO im Zusammenhang mit einem Gesellschaftsvertrag, die auch dann als erfüllt angesehen werden, wenn der zugleich mit dem Auftrag auf Entwurf gestellte Antrag auf Beurkundung vor Entwurfsaushändigung zurückgenommen oder das Verlangen auf Beurkundung in ein solches auf bloße Entwurfsaushändigung geändert wird.).
- KG, 08.04.2003 - 1 W 67/01
Kosten des Notars: Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung im …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2011 - 8 W 327/11
Die übrigen zu § 145 KostO ergangene, veröffentlichte Rechtsprechung befasst sich nicht mit der vorliegenden Problematik (vgl. u.a.: OLG Stuttgart/Senat Justiz 1986, 91 - § 145 Abs. 3 KostO; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 KostO, jedoch im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; OLG Köln JurBüro 1997, 604 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 und 3 KostO im Zusammenhang mit einem Ehe- und Erbvertrag; OLG Dresden JurBüro 1999, 42 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; OLGR Köln 1999, 235 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; KG Berlin FGPrax 2003, 188 - Voraussetzungen des § 145 Abs. 3 KostO im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; KG Berlin NJW-RR 1997, 64 - zu den Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 Satz 1 KostO im Zusammenhang mit einem Gesellschaftsvertrag, die auch dann als erfüllt angesehen werden, wenn der zugleich mit dem Auftrag auf Entwurf gestellte Antrag auf Beurkundung vor Entwurfsaushändigung zurückgenommen oder das Verlangen auf Beurkundung in ein solches auf bloße Entwurfsaushändigung geändert wird.). - OLG Dresden, 05.05.1997 - 15 W 47/97
Begriff des Erforderns
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2011 - 8 W 327/11
Die übrigen zu § 145 KostO ergangene, veröffentlichte Rechtsprechung befasst sich nicht mit der vorliegenden Problematik (vgl. u.a.: OLG Stuttgart/Senat Justiz 1986, 91 - § 145 Abs. 3 KostO; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 KostO, jedoch im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; OLG Köln JurBüro 1997, 604 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 und 3 KostO im Zusammenhang mit einem Ehe- und Erbvertrag; OLG Dresden JurBüro 1999, 42 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; OLGR Köln 1999, 235 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; KG Berlin FGPrax 2003, 188 - Voraussetzungen des § 145 Abs. 3 KostO im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; KG Berlin NJW-RR 1997, 64 - zu den Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 Satz 1 KostO im Zusammenhang mit einem Gesellschaftsvertrag, die auch dann als erfüllt angesehen werden, wenn der zugleich mit dem Auftrag auf Entwurf gestellte Antrag auf Beurkundung vor Entwurfsaushändigung zurückgenommen oder das Verlangen auf Beurkundung in ein solches auf bloße Entwurfsaushändigung geändert wird.). - OLG Düsseldorf, 16.03.1993 - 10 W 101/92
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2011 - 8 W 327/11
Die übrigen zu § 145 KostO ergangene, veröffentlichte Rechtsprechung befasst sich nicht mit der vorliegenden Problematik (vgl. u.a.: OLG Stuttgart/Senat Justiz 1986, 91 - § 145 Abs. 3 KostO; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 KostO, jedoch im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; OLG Köln JurBüro 1997, 604 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 und 3 KostO im Zusammenhang mit einem Ehe- und Erbvertrag; OLG Dresden JurBüro 1999, 42 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; OLGR Köln 1999, 235 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; KG Berlin FGPrax 2003, 188 - Voraussetzungen des § 145 Abs. 3 KostO im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; KG Berlin NJW-RR 1997, 64 - zu den Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 Satz 1 KostO im Zusammenhang mit einem Gesellschaftsvertrag, die auch dann als erfüllt angesehen werden, wenn der zugleich mit dem Auftrag auf Entwurf gestellte Antrag auf Beurkundung vor Entwurfsaushändigung zurückgenommen oder das Verlangen auf Beurkundung in ein solches auf bloße Entwurfsaushändigung geändert wird.). - KG, 08.08.1996 - 25 W 4019/96
Voraussetzungen einer 20/10-Entwurfsgebühr für einen Notar; Auslegung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2011 - 8 W 327/11
Die übrigen zu § 145 KostO ergangene, veröffentlichte Rechtsprechung befasst sich nicht mit der vorliegenden Problematik (vgl. u.a.: OLG Stuttgart/Senat Justiz 1986, 91 - § 145 Abs. 3 KostO; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 KostO, jedoch im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; OLG Köln JurBüro 1997, 604 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 und 3 KostO im Zusammenhang mit einem Ehe- und Erbvertrag; OLG Dresden JurBüro 1999, 42 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; OLGR Köln 1999, 235 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; KG Berlin FGPrax 2003, 188 - Voraussetzungen des § 145 Abs. 3 KostO im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; KG Berlin NJW-RR 1997, 64 - zu den Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 Satz 1 KostO im Zusammenhang mit einem Gesellschaftsvertrag, die auch dann als erfüllt angesehen werden, wenn der zugleich mit dem Auftrag auf Entwurf gestellte Antrag auf Beurkundung vor Entwurfsaushändigung zurückgenommen oder das Verlangen auf Beurkundung in ein solches auf bloße Entwurfsaushändigung geändert wird.).
- LSG Bayern, 28.11.2011 - L 11 AS 562/11
Wegen einstweiliger Anordnung
Maßgeblich ist insofern der Gegenstand eines entsprechenden Hauptsacheverfahrens, das dem Eilverfahren zugrunde liegen könnte (vgl Beschluss des Senats vom 25.05.2011 - L_11 AS 328/11 B ER).