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   OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 12 U 17/23   

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https://dejure.org/2023,38683
OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 12 U 17/23 (https://dejure.org/2023,38683)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.12.2023 - 12 U 17/23 (https://dejure.org/2023,38683)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Dezember 2023 - 12 U 17/23 (https://dejure.org/2023,38683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostentragung und sofortiges Anerkenntnis bei Vorlage des Entlassberichts des Klinikums erst in der Berufungsinstanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 576
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Jena, 15.05.2012 - 4 U 661/11

    Fälligkeit und Verjährung treten auch ohne Rechnung ein!

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 12 U 17/23
    Der Sozialversicherungsträger muss ebenso wie der unmittelbar Geschädigte den Strengbeweis (§ 286 ZPO) für die Verletzungen und die Unfallkausalität von Behandlungen und eine etwaige Arbeitsunfähigkeit führen (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 15.05.2012 - 4 U 661/11, juris; Burmann/Jahnke, "Regress von Heilbehandlungskosten nach § 116 SGB X", r+s 2023, 145, Rn. 18 ff.).

    Dieser gegen den geschädigten Dritten bestehende Auskunftsanspruch begründet ein Zurückbehaltungsrecht der Haftpflichtversicherung gemäß § 273 Abs. 1 BGB gegenüber dem erhobenen Anspruch des Dritten auf Zahlung von Schadensersatz (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 15.05.2012 - 4 U 661/11, juris Rn. 71 f.).

    Hierbei handelt es sich um einen Ausdruck der Krankenhausabrechnung, die nach dem diagnose-orientierten Fallpauschalensystem computergestützt ermittelt und übermittelt wird (Oberlandesgericht Thüringen, Urteil vom 15.05.2012 - 4 U 661/11 Rn. 10).

  • OLG Celle, 27.02.2024 - 13 U 57/23

    Urheber; Brunnen; Abriss; Werk der Baukunst; Beeinträchtigung; Kunstfreiheit;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 12 U 17/23
    (2) Soweit die Klägerin auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21.09.2023 - Az. 13 U 57/23 - verweist, folgt hieraus nichts anderes.

    Die Entscheidung betrifft dagegen nicht die Frage der Verzugsvoraussetzungen nach § 286 Abs. 1 BGB (hierauf hat auch das Oberlandesgericht Stuttgart in seinem Beschluss vom 21.09.2023 - Az. 13 U 57/23 - hingewiesen).

  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 12 U 17/23
    Ein Vortrag ist neu im Sinne des § 531 Abs. 2 ZPO, wenn ein sehr allgemein gehaltener Vortrag der ersten Instanz konkretisiert und erstmals substantiiert wird, dagegen ist er dann nicht neu, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (BGH, Urteil vom 18.10.2005 - VI ZR 270/04, NJW 2006, 152 Rn. 11).
  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 331/08

    Zahlung von Verletztengeld an den selbstständigen Unternehmer durch den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 12 U 17/23
    Auch beim Forderungsübergang auf den Sozialversicherungsträger ist Gegenstand der Ersatzpflicht nur der Schaden des Verletzten (BGH, Urteil vom 23.02.2010 - VI ZR 331/08, VersR 2010, 550 Rn. 7).
  • OLG Naumburg, 06.07.2023 - 9 U 125/22

    Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung!

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 12 U 17/23
    (3) Auch der Verweis auf die Entscheidung des Oberlandgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 06.07.2023 - Az. 9 U 125/22 - führt zu keinem abweichenden Ergebnis.
  • OLG Schleswig, 30.05.2016 - 7 W 15/16

    Keine "Veranlassung zur Klage", wenn der Kläger es unterlässt, berechtigt von der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 12 U 17/23
    Ein Anlass zur Klage besteht regelmäßig dann nicht, wenn es der bei einem Verkehrsunfall Geschädigte entgegen § 119 Abs. 3 VVG unterlässt, von der Versicherung berechtigterweise angeforderte Auskünfte zu erteilen oder Belege zur Verfügung zu stellen (OLG Schleswig, Beschluss vom 30.05.2016 - 7 W 15/16, NJW-RR 2016, 1536).
  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 258/91

    Zurechenbare Vermögenseinbußen bei Lieferverzögerung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 12 U 17/23
    Die Ersatzpflicht des Schädigers besteht auch für Aufwendungen, die der Geschädigte zur Verhinderung eines konkret drohenden Schadenseintritts oder zur Geringhaltung des Schadens getätigt hat (BGH, Urteil vom 30.09.1993 - I ZR 258/91, NJW 1993, 3331; Grüneberg in Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 82. Auflage 2023, Vorbem. § 249 Rn. 44).
  • OLG Hamburg, 20.07.2006 - 5 W 86/06

    Währungsangabe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 12 U 17/23
    Das Gericht hat stets eine wertende Entscheidung zu treffen, die alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt (OLG Hamburg, Beschluss vom 20.07.2005 - 5 W 86/06, GRUR-RR 2007, 175; Schulz, in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2020, § 93 Rn. 7).
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