Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 16.07.2015 - 19 U 18/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Pflichtteilsrecht: Irrtum über die Notwendigkeit der Ausschlagung der beschwerten Erbschaft zur Erhaltung des Pflichtteilsanspruchs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechtigung der Witwe des Erblassers zur Ausschlagung des Erbes und zur Anfechtung wegen der Versäumung der Ausschlagungsfrist
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 119 Abs 1 BGB, § 119 Abs 2 BGB, § 1944 BGB, § 1956 BGB, § 2306 Abs 1 BGB vom 02.01.2002
Pflichtteilsrecht: Irrtum über die Notwendigkeit der Ausschlagung der beschwerten Erbschaft zur Erhaltung des Pflichtteilsanspruchs - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 1956 ; BGB § 2306 Abs. 1
Berechtigung der Witwe des Erblassers zur Ausschlagung des Erbes und zur Anfechtung wegen der Versäumung der Ausschlagungsfrist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 29.10.2014 - 5 O 247/12
- OLG Stuttgart, 16.07.2015 - 19 U 18/15
- BGH, 29.06.2016 - IV ZR 387/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05
Anfechtung der Ausschlagung der Annahme der Erbschaft durch den …
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2015 - 19 U 18/15
In diesem Zusammenhang hat das Landgericht (LGU 17) aufgezeigt, dass der Bundesgerichtshof zu § 2306 Abs. 1 BGB a.F. entschieden hat, dass ein Erbe die Annahme der belasteten Erbschaft anfechten kann, wenn sie auf der irrigen Vorstellung des Erben beruhte, er dürfe sie nicht ausschlagen, um seinen Pflichtteilsanspruch nicht zu verlieren (BGH, Beschl. v. 5. Juli 2006 - IV ZB 39/05, NJW 2006, 3353 Tz. 20 ff.). - BGH, 01.03.1971 - III ZR 37/68
Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Beschenkten
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2015 - 19 U 18/15
Letzteres gilt nach zutreffender Auffassung des Landgerichts auch für einen Auskunftsanspruch der Beklagten gegen die Drittwiderbeklagte zu 12. Zwar kann - wie das Landgericht (LGU 28) zutreffend aufzeigt - auch der beschenkte Nichterbe hinsichtlich des fiktiven Nachlasses dann auskunftspflichtig sein, wenn der Erbe zu einer Auskunft nicht in der Lage ist (vgl. BGH, Urt. v. 1. März 1971 - III ZR 37/68, WM 1971, 477 ff.).