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   OLG Stuttgart, 12.12.2023 - 6 U 451/21   

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OLG Stuttgart, 12.12.2023 - 6 U 451/21 (https://dejure.org/2023,36116)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.12.2023 - 6 U 451/21 (https://dejure.org/2023,36116)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Dezember 2023 - 6 U 451/21 (https://dejure.org/2023,36116)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 313 BGB, § 529 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313 ; BGB § 242 ; ZPO § 529
    Leasing; Rücktritt; Geschäftsgrundlage; Übernahmebestätigung; Streitgegenstand; Verjährung; Hemmung; Mahnbescheid

  • rechtsportal.de

    BGB § 313 ; BGB § 242 ; ZPO § 529
    Leasing; Rücktritt; Geschäftsgrundlage; Übernahmebestätigung; Streitgegenstand; Verjährung; Hemmung; Mahnbescheid

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mahnbescheid wegen Vergütung unterbricht Verjährung von Schadensersatzanspruch nicht!

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rücktritt des Leasingnehmers vom Kaufvertrag über das mangelhafte Leasinggut; Verjährungshemmung bzgl. der im Mahnverfahren zunächst nur geltendgemachten vertraglichen Erfüllungsansprüche (hier: Leasingraten); Unwirksamkeit einer AGB-Klausel des Leasinggebers bzgk. der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 122/08

    Leasingvertrag: Aufklärungspflicht des Mietverkäufers bezüglich der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2023 - 6 U 451/21
    Diese Ansprüche, die ihren Ausdruck in erster Instanz in einem gleichlautenden Zahlungsantrag gefunden haben, sind materiellrechtlich erkennbar unterschiedlich ausgestaltet, weil der mit dem Hauptantrag verfolgte Anspruch gerade die Durchführung von Kauf- und Leasingvertrag voraussetzt, der Hilfsantrag im Gegensatz dazu deren Rückabwicklung: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert das Bestehen des hilfsweise geltend gemachten Schadensersatzanspruchs gerade, dass der Leasinggeber einen Rückzahlungsanspruch gegen die Lieferantin hat, aber wegen deren Zahlungsunfähigkeit oder Vermögenslosigkeit nicht verwirklichen kann (BGH, Urteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 122/08 f. -, Rn. 8; BGH, Urteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 36/03 -, Rn. 13, jeweils juris); ein solcher Rückzahlungsanspruch besteht nur bei Rückabwicklung des Kaufvertrags und infolgedessen auch des Leasingvertrags.

    Dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann ein auf der unrichtigen Übernahmeerklärung beruhender Schaden besteht, wenn eine Rückforderung des Kaufpreises vom Lieferanten etwa wegen Vermögenslosigkeit nicht möglich ist, ändert daran nichts (siehe bereits oben aa.; BGH, Urteil 1. Juli 1987 - VIII ZR 117/86 -, Rn. 47; fortgeführt durch BGH, Urteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 36/03 -, Rn. 13 und Urteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 122/08 -, Rn. 8 f., jeweils juris; Staudinger/Markus Stoffels (2014) Leasing, Rn. 187; MüKoBGB, BGB Finanzierungsleasing (Anh. § 515) Rn. 104, beck-online).

    Vielmehr hatte sich ihre Vermögenslage bereits verschlechtert und es stand nur noch nicht fest, ob dieser Schaden durch die Lieferantin ausgeglichen würde oder - was angesichts des Fehlens von Vermögenswerten im Nachlass inzwischen der Fall ist - endgültig würde (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 122/08 -, Rn. 9, juris).

  • BGH, 20.10.2004 - VIII ZR 36/03

    Schadensersatzpflicht des Leasingnehmers bei unrichtiger Übernahmebestätigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2023 - 6 U 451/21
    Diese Ansprüche, die ihren Ausdruck in erster Instanz in einem gleichlautenden Zahlungsantrag gefunden haben, sind materiellrechtlich erkennbar unterschiedlich ausgestaltet, weil der mit dem Hauptantrag verfolgte Anspruch gerade die Durchführung von Kauf- und Leasingvertrag voraussetzt, der Hilfsantrag im Gegensatz dazu deren Rückabwicklung: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert das Bestehen des hilfsweise geltend gemachten Schadensersatzanspruchs gerade, dass der Leasinggeber einen Rückzahlungsanspruch gegen die Lieferantin hat, aber wegen deren Zahlungsunfähigkeit oder Vermögenslosigkeit nicht verwirklichen kann (BGH, Urteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 122/08 f. -, Rn. 8; BGH, Urteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 36/03 -, Rn. 13, jeweils juris); ein solcher Rückzahlungsanspruch besteht nur bei Rückabwicklung des Kaufvertrags und infolgedessen auch des Leasingvertrags.

    Dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann ein auf der unrichtigen Übernahmeerklärung beruhender Schaden besteht, wenn eine Rückforderung des Kaufpreises vom Lieferanten etwa wegen Vermögenslosigkeit nicht möglich ist, ändert daran nichts (siehe bereits oben aa.; BGH, Urteil 1. Juli 1987 - VIII ZR 117/86 -, Rn. 47; fortgeführt durch BGH, Urteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 36/03 -, Rn. 13 und Urteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 122/08 -, Rn. 8 f., jeweils juris; Staudinger/Markus Stoffels (2014) Leasing, Rn. 187; MüKoBGB, BGB Finanzierungsleasing (Anh. § 515) Rn. 104, beck-online).

  • BGH, 23.02.1977 - VIII ZR 124/75

    Computer für Ingenieurbüro - Leasing, Abzahlungsgesetz, Umgehungsgeschäft,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2023 - 6 U 451/21
    Der Beklagte zu 1) war gemäß § 313 Abs. 1, Abs. 3 BGB zum Rücktritt berechtigt, weil, wie das Landgericht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Recht angenommen hat, dem Leasingvertrag von vornherein die Geschäftsgrundlage fehlte (ständige Rechtsprechung des BGH seit Urteil vom 23. Februar 1977 - VIII ZR 124/75 -, juris, Rn. 24), da auch der aus abgetretenem Mängelgewährleistungsrecht erklärte Rücktritt des Beklagten zu 1) vom Kaufvertrag wirksam war.

    Diese Auffassung setzt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Rechtslage vor der Schuldrechtsreform fort, wonach erst bei Vollzug der Wandelung des Kaufvertrages oder der auf einem rechtskräftigen Urteil beruhenden Wandelung des Kaufvertrages über den Leasinggegenstand die Geschäftsgrundlage rückwirkend entfiel (BGH, Urteile vom 23. Februar 1977 - VIII ZR 124/75 -, BGHZ 68, 118-127, Rn. 24; vom 16. September 1981 - VIII ZR 265/80 -, BGHZ 81, 298-310, Rn. 18 f.; vom 27. Februar 1985 - VIII ZR 328/83 -, BGHZ 94, 44-55, Rn. 19; wie hier OLG München, Urteil vom 10. Januar 2007 - 20 U 4475/06 -, Rn. 10, juris; zum Ganzen Reinking/Eggert/Hettwer, 15. Aufl., Kapitel 48 Rn. 231 ff.).

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 117/86

    Ansprüche des Leasingnehmers bei teilweiser Übergabe der Leasingsache (Übergabe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2023 - 6 U 451/21
    Denn darin lag in Bezug auf den Kaufvertrag keine Anerkennung oder Genehmigung der Leistung als fehlerfrei, mithin waren dem Beklagten infolgedessen keine weiteren Mängeleinwendungen abgeschnitten (vgl. BGH, Urteile vom 1. Juli 1987 - VIII ZR 117/86 -, Rn. 33, und vom 27. Juni 1990 - VIII ZR 72/89 -, Rn. 47, jeweils juris).

    Dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann ein auf der unrichtigen Übernahmeerklärung beruhender Schaden besteht, wenn eine Rückforderung des Kaufpreises vom Lieferanten etwa wegen Vermögenslosigkeit nicht möglich ist, ändert daran nichts (siehe bereits oben aa.; BGH, Urteil 1. Juli 1987 - VIII ZR 117/86 -, Rn. 47; fortgeführt durch BGH, Urteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 36/03 -, Rn. 13 und Urteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 122/08 -, Rn. 8 f., jeweils juris; Staudinger/Markus Stoffels (2014) Leasing, Rn. 187; MüKoBGB, BGB Finanzierungsleasing (Anh. § 515) Rn. 104, beck-online).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2023 - 6 U 451/21
    Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (std. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, Rn. 40).
  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2023 - 6 U 451/21
    Auch im letztgenannten Fall hat die Klägerin als Berufungsführerin den Anspruch nämlich durch Klageerweiterung erneut wirksam in den Rechtsstreit eingeführt (vgl. BGH, Urteil vom 20. August 2009 - VII ZR 205/07 -, BGHZ 182, 158-187, Rn. 71).
  • BGH, 20.09.2016 - VIII ZR 247/15

    Berufungsverfahren: Zurückweisung von Angriffs- oder Verteidigungsmitteln als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2023 - 6 U 451/21
    Die (unterstellt) geänderte Klage ist auf Tatsachen gestützt, die bei der Entscheidung über die Berufung gemäß § 529 ZPO ohnehin zu Grunde zu legen sind, und zwar unabhängig davon, ob Tatsachen, die der Begründung eines neuen Angriffs, wie eines neuen Hilfsantrags, dienen, ohnehin nicht verspätet sein können, § 533 Nr. 2 ZPO (vgl. zum Problem BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - VIII ZR 247/15 - NJW 2017, 491, Rn. 18, beck-online).
  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2023 - 6 U 451/21
    Zu dem Lebenssachverhalt, der die Grundlage der Streitgegenstandsbestimmung bildet, rechnen dabei alle Tatsachen, die bei einer vom Standpunkt der Parteien ausgehenden natürlichen Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag der Klagepartei zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören (etwa BGH, Urteil vom 12. März 2020 - I ZR 126/18 -, BGHZ 225, 59-90, Rn. 25 - 26, m.w.N.).
  • BGH, 16.07.2015 - III ZR 238/14

    Hemmung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids: Hemmungswirkung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2023 - 6 U 451/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richtet sich die Reichweite der Hemmungswirkung von Rechtsverfolgungsmaßnahmen gem. § 204 Abs. 1 BGB, zu denen die Zustellung eines Mahnbescheids gehört, ebenso wie die materielle Rechtskraft nach § 322 Abs. 1 ZPO nicht nach dem einzelnen materiell-rechtlichen Anspruch, sondern nach dem den Streitgegenstand bildenden prozessualen Anspruch (BGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - III ZR 238/14 -, NJW 2015, 3162, Rn. 15, beck-online).
  • BGH, 29.10.2008 - VIII ZR 258/07

    Rücktrittsrecht in den AGB eines Leasingvertrags über eine noch anzupassende und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2023 - 6 U 451/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine AGB-Klausel wegen schwerer Störung der Äquivalenz des Leasingvertrags auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr unwirksam, wenn infolge Nichtbeschaffung der Leasingsache und damit zugleich Nichterfüllung der dem Leasinggeber obliegenden Hauptpflicht der Gebrauchsgewährung (§§ 535, 536 BGB) zwar der Leasinggeber von allen Verpflichtungen befreit wäre, der Leasingnehmer aber im praktischen Ergebnis einen Teil seiner Gegenleistung (Leasingraten) erbringen müsste (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1985 - VIII ZR 217/84 -, NJW 1986, 179, 180 beck-online; bekräftigt durch BGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - VIII ZR 258/07 -, NJW 2009, 575, 576, beck-online; zustimmend MüKoBGB, BGB Finanzierungsleasing (Anh. § 515) Rn. 44, beck-online).
  • BGH, 20.01.2015 - VI ZR 209/14

    Folgen unterbliebener Sachentscheidung über einen auch nicht im Tatbestand

  • BGH, 23.03.1987 - II ZR 190/86

    Beginn der Verjährung einer Schadensersatzforderung gegen ein Vorstandsmitglied

  • BGH, 17.12.2020 - IX ZR 205/19

    Anfechtung einer Sicherungsabtretung durch den Insolvenzverwalter

  • BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 133/04

    Ergänzung des Berufungsurteils

  • BGH, 27.05.1993 - III ZR 59/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung,

  • BGH, 16.09.1981 - VIII ZR 265/80

    Funkausrüstung - Leasing, Abtretung der Gewährleistungsrechte, § 9 AGBG (jetzt §

  • BGH, 27.02.1985 - VIII ZR 328/83

    Gewährleistung bei einem Leasingvertrag; Geltung einer Wandelungsvereinbarung

  • BGH, 29.10.2020 - V ZR 300/19

    Erfüllen des Tatbestands der arglistigen Täuschung zugleich die Voraussetzungen

  • BGH, 09.10.1985 - VIII ZR 217/84

    Kein Aufwendungsersatz des Leasinggebers bei Scheitern des Vertrages

  • BGH, 21.12.1983 - IVb ZB 29/82

    Heilung des Formmangels eines Scheidungsantrags; Heilung von Zustellungsfehlern

  • BGH, 13.04.1994 - XII ZR 168/92

    Umdeutung der Zeugenbenennung eines Organs in einen Antrag auf Parteivernehmung

  • BGH, 11.04.2019 - I ZR 205/18

    Bestimmung des Streitwerts im Rechtsmittelverfahren

  • OLG München, 10.01.2007 - 20 U 4475/06
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

  • BGH, 27.06.1990 - VIII ZR 72/89

    Rechte des Käufers bei Verpflichtung des Verkäufers zur Umrüstung des zu

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