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   OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23   

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OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23 (https://dejure.org/2024,7625)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.04.2024 - 5 U 149/23 (https://dejure.org/2024,7625)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. April 2024 - 5 U 149/23 (https://dejure.org/2024,7625)
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  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Online Glücksspiel - Rückforderung nach drei Jahren verjährt oder am Ende doch nicht?

 
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  • OLG Köln, 31.10.2022 - 19 U 51/22

    Teilnahme an Online-Glücksspielen - Rückzahlungsanspruch eines Spielers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23
    Da der Kläger von seinem Wohnort aus an den streitgegenständlichen Online-Glücksspielen teilgenommen hat, handelt es sich hierbei sowohl um den Ort der schädigenden Handlung - der Zahlung des Klägers an die Beklagte als Glücksspielanbieterin -, als auch um denjenigen der Verwirklichung des Schadenserfolgs (ebenso OLG Köln, Urteil vom 31.10.2022 - I-19 U 51/22 -, Rn. 45, juris).

    Dies entspricht der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.12.2023 - 19 U 7/23, BeckRS 2023, 41772; OLG Brandenburg, Urteil vom 16.10.2023 - 2 U 36/22, BeckRS 2023, 29810; OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2023 - I-21 U 116/21, 21 U 116/21, juris Rn. 25 ff.; OLG Braunschweig, Urteil vom 23.02.2023 - 9 U 3/22, juris Rn. 65 ff.; OLG Köln, Urteil vom 31.10.2022 - I-19 U 51/22, 19 U 51/22, juris Rn. 52 ff.; OLG Dresden, Urteil vom 27.10.2022 - 10 U 736/22, juris Rn. 34 ff.; OLG München, Beschluss vom 20.09.2022 - 18 U 538/22, juris Rn. 18; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.04.2022 - 23 U 55/21, juris Rn. 47 ff.), der sich der Senat anschließt.

    Folgt der Gesetzesverstoß aus einer Strafnorm, die - wie hier § 285 StGB - Vorsatz voraussetzt, wird man darüber hinaus regelmäßig zumindest bedingten Vorsatz hinsichtlich aller Tatbestandsvoraussetzungen der Strafnorm fordern müssen (in diese Richtung zu § 285 StGB auch OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2023 - I-21 U 116/21, juris Rn. 43, OLG München, Hinweisbeschluss vom 22.11.2021 - 5 U 5491/23 -, BeckRs 2021, 55957; OLG Köln, Urteil vom 31.10.2022 - I-19 U 51/22, juris Rn. 61).

    Diese haben jedenfalls kein solches Ausmaß erreicht, dass eine allgemeine Kenntnis bei Spielern mit durchschnittlichem Medienkonsum nach der Lebenserfahrung zu erwarten wäre (vgl. OLG Köln, Urteil vom 31.10.2022 - I-19 U 51/22 Rn. 63, juris).

    Schließlich wird fahrlässiges - und somit auch grob fahrlässiges oder leichtfertiges - Handeln des bloßen Teilnehmers am Glücksspiel von § 285 StGB gerade nicht erfasst und ist somit auch nicht im Sinne von § 817 S. 2 BGB mit einem Unwerturteil verbunden (OLG Köln, Urteil vom 31.10.2022 - I-19 U 51/22, juris, Rn. 61).

    § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 ist Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (ebenso OLG Köln, Urteil vom 31.10.2022 - I-19 U 51/22 -, Rn. 74, juris; ähnlich OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.12.2023 - 19 U 14/23, BeckRS 2023, 41815 Rn. 55 zur Schutzgesetzeigenschaft von § 284 StGB).

    Insofern kann sich die Beklagte nicht mit Erfolg darauf berufen, der Kläger habe durch die Hingabe des Geldes eine Gewinnchance erworben, denn aufgrund der Nichtigkeit des Spielvertrags hätte der Kläger im Fall eines Gewinns keinen einklagbaren Anspruch erworben (vgl. OLG Köln, Urteil vom 31.10.2022 - I-19 U 51/22 -, Rn. 78, juris).

    Denn das darin angeordnete Totalverbot dient mit seinem Ziel der Vermeidung und Bekämpfung von Spielsucht gerade auch dazu, den Spieler in gewissem Umfang vor sich selbst zu schützen, was nach zutreffender Ansicht eine Anwendung des § 254 BGB ausschließt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 31.10.2022 - I-19 U 51/22 - juris, Rn. 74).

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23
    Beschränkungen der Spieltätigkeiten können durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sein, wenn die Beschränkungen geeignet sind, die Verwirklichung der genannten Ziele in dem Sinne zu gewährleisten, dass sie dazu beitragen müssen, die Wetttätigkeiten in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen (vgl. EuGH, Urteil vom 08.09.2010 - C-46/08, Carmen Media u.a., BeckRS 2010, 91037, Rn. 43ff., 55).

    Daher führen divergierende rechtliche Regelungen für verschiedene Arten von Glücksspielen, mit denen jeweils legitime Ziele verfolgt werden, für sich genommen noch nicht dazu, dass diese Maßnahmen ihre Rechtfertigung verlieren (vgl. EuGH, Urteil vom 08.09.2010 - C-46/08, Carmen Media u.a., BeckRS 2010, 91037, Rn. 60ff.).

    So können sich die Behörden eines Mitgliedstaats, soweit sie den Verbrauchern Anreize geben und sie dazu ermuntern, an Lotterien, Glücksspielen oder Wetten teilzunehmen, damit der Staatskasse daraus Einnahmen zufließen, nicht auf die öffentliche Sozialordnung mit der aus ihr folgenden Notwendigkeit, die Gelegenheiten zum Spiel zu verringern, berufen, um restriktive Maßnahmen zu rechtfertigen (vgl. EuGH, Urteil vom 08.09.2010 - C-46/08, Carmen Media u.a., BeckRS 2010, 91037, Rn. 65ff.).

    Soweit es in der Folge zu Vollzugsproblemen bei der Erteilung von Lizenzen kam, stellt dies das Verbot von Online-Casinospielen nicht infrage, weil die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags, Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, gleichwohl wirksam - wenn nicht sogar besser - verfolgt werden können, sodass das Onlineverbot von Casinospielen im Hinblick auf Art. 56 AEUV weiterhin gerechtfertigt ist (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 08.09.2010 - C-46/08, Carmen Media u.a., BeckRS 2010, 91037, Rn. 65ff.).

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass die unionsrechtliche Kohärenzprüfung beschränkender Maßnahmen im Glücksspielsektor im Einzelfall Sache der nationalen Gerichte ist (st. Rspr.; vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 08.02.2024 - C-216/22, juris Rn. 52; EuGH, Urteil vom 08.09.2010 - C-46/08, Slg. 2010, I-8149 = NVwZ 2010, 1422 Rn. 65 - Carmen Media Group).

    Das unionsrechtliche Kohärenzgebot verlangt lediglich, glücksspielrechtliche Regelungen zur Suchtprävention und zum Spielerschutz nicht durch eine gegenläufige Regulierung anderer Glücksspielbereiche mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial in einer Weise zu konterkarieren, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt (BVerwG, Beschluss vom 01.08.2022 - 8 B 15.22 - juris Rn. 6; BVerwG Beschluss vom 17.11.2023 - 8 B 30.23, BeckRS 2023, 38724 Rn. 5; vgl. EuGH, Urteil vom 08.09.2010 - C-46/08, Carmen Media u.a., BeckRS 2010, 91037 Rn. 65 ff.).

  • OLG Hamm, 21.03.2023 - 21 U 116/21

    Rückforderung verlorener Online-Glücksspieleinsätze wegen fehlender Konzession

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23
    Dies entspricht der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.12.2023 - 19 U 7/23, BeckRS 2023, 41772; OLG Brandenburg, Urteil vom 16.10.2023 - 2 U 36/22, BeckRS 2023, 29810; OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2023 - I-21 U 116/21, 21 U 116/21, juris Rn. 25 ff.; OLG Braunschweig, Urteil vom 23.02.2023 - 9 U 3/22, juris Rn. 65 ff.; OLG Köln, Urteil vom 31.10.2022 - I-19 U 51/22, 19 U 51/22, juris Rn. 52 ff.; OLG Dresden, Urteil vom 27.10.2022 - 10 U 736/22, juris Rn. 34 ff.; OLG München, Beschluss vom 20.09.2022 - 18 U 538/22, juris Rn. 18; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.04.2022 - 23 U 55/21, juris Rn. 47 ff.), der sich der Senat anschließt.

    Folgt der Gesetzesverstoß aus einer Strafnorm, die - wie hier § 285 StGB - Vorsatz voraussetzt, wird man darüber hinaus regelmäßig zumindest bedingten Vorsatz hinsichtlich aller Tatbestandsvoraussetzungen der Strafnorm fordern müssen (in diese Richtung zu § 285 StGB auch OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2023 - I-21 U 116/21, juris Rn. 43, OLG München, Hinweisbeschluss vom 22.11.2021 - 5 U 5491/23 -, BeckRs 2021, 55957; OLG Köln, Urteil vom 31.10.2022 - I-19 U 51/22, juris Rn. 61).

    Die in § 1 GlüStV 2012 bzw. 2021 postulierten Ziele würden konterkariert, der zu verhindernde gesetzeswidrige Zustand perpetuiert und weiterem verbotswidrigen Handeln Vorschub geleistet, wenn die Spieleinsätze, die ein Spieler tätigt, in zivilrechtlicher Hinsicht kondiktionsfest wären, also dem Anbieter des verbotenen Glücksspiels dauerhaft verblieben und die Veranstaltung eines Glücksspiels im Internet ohne das zivilrechtliche Risiko erfolgen könnte, dass Spielteilnehmer ihre Verluste ersetzt verlangen (ebenso OLG Köln Beschluss vom 30.11.2023 - 19 U 92/23, BeckRS 2023, 35033 Rn. 26; OLG Dresden Endurteil vom 31.05.2023 - 13 U 1753/22, BeckRS 2023, 12231 Rn. 51; a.A. OLG Hamm Urteil vom 21.03.2023 - 21 U 116/21, BeckRS 2023, 8297 Rn. 35ff.).

    Parallelen zwischen der Systematik und Ratio von § 4 GlüStV 2012 einerseits und § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwArbG andererseits, die einer einschränkenden Anwendung des § 817 S. 2 BGB entgegenstehen könnten, vermag der Senat (anders als das OLG Hamm im Urteil vom 21.03.2023 - 21 U 116/21 a.a.O.) im Hinblick auf den dem § 4 GlüStV 2012 zugrundeliegenden Spielerschutz nicht zu erkennen.

    Dies gilt auch, soweit der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 10.01.2024 - I ZR 53/23 (Vorinstanz: OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2023 - I-21 U 116/21, juris) ein Revisionsverfahren bis zur Entscheidung des EuGH im Verfahren C-440/23 ausgesetzt hat.

  • VGH Bayern, 16.10.2020 - 23 CS 19.2009

    Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23
    BW 16/9487, S. 66ff; im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 28.02.2019 - 11 LC 242/16; OVG Schleswig, Beschluss vom 03.07.2019 - 4 MB 14/19; OVG Schleswig, Beschluss vom 20.04.2023 - 4 LA 49/20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2019 - OVG 1 N 46/18; VGH München, Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19.2009; OVG Münster, Beschluss vom 30.03.2020 - 13 B 1696/19; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2019 - 6 S 2759/18), so dass der Gesetzgeber der vom EuGH postulierten dynamischen Nachweispflicht gerecht geworden ist.

    BW 16/9487, S. 66, 70 zitierte Studie von Fiedler u.a. (ausgewertet von VGH München, Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19/2009, BeckRS 2020, 30427, Rn. 30ff.) hat die besondere Gefährlichkeit von Online-Glücksspielen bestätigt.

    Es gibt nämlich eine Vielzahl von qualitativen Argumenten, die für eine erhöhte Gefährlichkeit von Glücksspielen im Internet im Vergleich zu Offlineglücksspielen sprechen, insbesondere die tendenziell höhere Ereignisfrequenz und die breite, jederzeitige Verfügbarkeit (vgl. LT-Drs. BW 16/9487, S. 66, 70; VGH München Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19/2009, BeckRS 2020, 30427 Rn. 30ff.).

    Neben der erhöhten Verfügbarkeit (365 Tage im Jahr je 24 Stunden und damit um ein Vielfaches höher als jedes Offlinespiel) sowie der stark erhöhten Ereignisfrequenz (da keine manuellen Tätigkeiten vorkommen) zeichnen sich Online-Glücksspiele dadurch aus, dass das Internet individuelle, auf den einzelnen Spieler zugeschnittene Werbemöglichkeiten eröffnet; zudem bestehen besondere Gefahren durch sog. "Flow-Erlebnisse", die bei den Konsumenten zu teilweisem Kontrollverlust führen können (vgl. zum Ganzen VGH München Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19/2009, BeckRS 2020, 30427 Rn. 31, 32).

    Soweit die Beklagte hierbei auf den Bericht der BzGA "Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland 2013" (abrufbar unter https://www.bzga.de/forschung/studien/abgeschlossene-studien/studien-ab-1997/gluecksspiel/) verweist, ist zu berücksichtigen, dass die BzGA alle zwei Jahre aktualisierte Berichte vorgelegt hat (s. dazu etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 28.02.2019 - 11 LC 242/16, BeckRS 2019, 3640 Rn. 51ff., VGH München, Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19.2009, BeckRS 2020, 30427 Rn. 33 und OVG Münster, Beschluss vom 30.03.2020 - 13 B 1696/19, BeckRS 2020, 28151 Rn. 18ff. unter Auswertung des Forschungsberichts der BZgA "Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland - Ergebnisse des Surveys 2017 und Trends -" vom 15.02.2018, mit dem Hinweis, dass Online-Casinospiele erst in jüngerer Zeit eine größere Verbreitung erfahren hätten und es vermutlich noch einige Zeit dauern werde, bis sich im Zusammenhang mit diesen Spielen auftretende Glücksspielprobleme epidemiologisch niederschlügen).

  • EuGH, 30.06.2011 - C-212/08

    Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen kann gerechtfertigt sein,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23
    Glücksspiele im Internet gefährden die genannten Ziele in besonderem Maße, weil das Anbieten von Spielen über das Internet spezifische Gefahren mit sich bringt, insbesondere für Personen, die eine besonders ausgeprägte Spielneigung besitzen oder entwickeln könnten (EuGH, Urteil vom 30.06.2011 - C-212/08, juris Rn. 79 f.).

    Bei der Beurteilung der Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit haben die nationalen Gerichte sämtliche austauschbaren Vertriebskanäle für vergleichbare Wetten zu berücksichtigen, es sei denn, die Nutzung des Internets führt dazu, dass die mit dem Glücksspiel verbundenen Gefahren über diejenigen hinaus verstärkt werden, die mit den über traditionelle Kanäle vertriebenen Spielen einhergehen (EuGH, Urteil vom 30.06.2011 - C-212/08, Zeturf Ltd/Premier ministre, BeckRS 2011, 81039, Rn. 74ff.).

    Die Länder verfügen nämlich gegenüber den staatlichen Veranstaltern im Sinne des § 10 Abs. 2 und 3 GlüStV 2012 im Vergleich zu der bloßen Aufsicht über Private über zusätzliche Mittel, mit denen sie deren Verhalten außerhalb der gesetzlichen Regulierungsmechanismen und Kontrollen beeinflussen und steuern können (EuGH, Urteil vom 30.06.2011, Rs. C-212/08 - Zeturf, Rn. 42; Urteil vom 08.09.2010, Rs. C-316/07 - Markus Stoß u.a., Rn. 82).

    Dass und unter welchen Voraussetzungen eine Maßnahme, mit der jedes Anbieten von Glücksspielen über das Internet verboten wird, grundsätzlich als geeignet angesehen werden kann, die legitimen Ziele der Vermeidung von Anreizen zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen und der Bekämpfung der Spielsucht sowie des Jugendschutzes zu verfolgen, auch wenn das Anbieten solcher Spiele über herkömmlichere Kanäle zulässig bleibt, ist in der Rechtsprechung des EuGH bereits geklärt (EuGH, Urteil vom 30.06.2011 - C-212/08, Zeturf Ltd/Premier ministre, BeckRS 2011, 81039, Rn. 74ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.07.2019 - 4 MB 14/19

    Untersagung unerlaubten Online-Glücksspiels hat vorerst Bestand

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23
    BW 16/9487, S. 66ff; im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 28.02.2019 - 11 LC 242/16; OVG Schleswig, Beschluss vom 03.07.2019 - 4 MB 14/19; OVG Schleswig, Beschluss vom 20.04.2023 - 4 LA 49/20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2019 - OVG 1 N 46/18; VGH München, Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19.2009; OVG Münster, Beschluss vom 30.03.2020 - 13 B 1696/19; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2019 - 6 S 2759/18), so dass der Gesetzgeber der vom EuGH postulierten dynamischen Nachweispflicht gerecht geworden ist.

    Diese Glücksspiele weisen nach der entsprechenden Einschätzung der Länder außerdem eine gegenüber anderen Glücksspielangeboten höhere Anfälligkeit für Manipulationen und die Nutzung für Geldwäsche auf (vgl. LT-Drs. BW 15/1570, 59; BVerwG a.a.O.; OVG Schleswig, Beschluss vom 03.07.2019 - 4 MB 14/19, BeckRS 2019, 13390 Rn. 25).

    Zur Begründung der anderslautenden Angebotsregelung für Casinospiele verweist der Gesetzgeber außerdem nicht nur auf deren herausragendes Suchtpotential, sondern auch auf die hohe Manipulationsanfälligkeit und ihre Anfälligkeit für eine Nutzung zu Zwecken der Geldwäsche (vgl. LT-Drs. BW 15/1570 S. 59) (vgl. OVG Schleswig Beschluss vom 3.7.2019 - 4 MB 14/19, BeckRS 2019, 13390 Rn. 25).

    Aus der technischen und ökonomischen Entwicklung folgende Vollzugshindernisse machen jedoch eine prinzipiell geeignete Organisation staatlicher Gemeinwohlverfolgung nicht ungeeignet (BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 -, juris Rn. 114; BVerwG, Urteil vom 24.11.2010 - 8 C 15/09 -, juris Rn. 29; EuGH, Urteil vom 08.09.2010 - C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07, Markus Stoß u. a., juris Rn. 84 f., 96 zur Durchsetzung eines staatlichen Monopols; vgl. weiterhin OVG Schleswig, Beschluss vom 03.07.2019 - 4 MB 14/19, BeckRS 2019, 13390 Rn. 29-36).

  • EuGH, 18.05.2021 - C-920/19

    Fluctus u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23
    Der Ansatz des nationalen Gerichts darf dabei im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit nicht statisch sein, sondern muss dynamisch sein, so dass es die Entwicklung der Umstände nach dem Erlass der betreffenden Regelung berücksichtigen muss (vgl. EuGH, Beschluss vom 18.05.2021 - C-920/19, Fluctus sro u.a., NVwZ 2021, 1049 Rn. 46).

    Vielmehr ist für die Feststellung einer etwaigen Inkohärenz nachzuweisen, dass das inkohärente staatliche Handeln (z.B. die Anreizpolitik für dem Monopol unterliegende Glücksspiele) solche Ausmaße annimmt, dass die Ziele, die der Glücksspielregulierung zugrunde liegen, nicht mehr wirksam verfolgt werden können (EuGH, Beschluss vom 18.05.2021 - C-920/19, Fluctus sro u.a., NVwZ 2021, 1049 Rn. 49).

    Die in § 1 GlüStV 2012 angeführten Ziele, d. h. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern, den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten, stehen zudem grundsätzlich mit dem Ziel im Einklang, dass das Angebot von Glücksspielen begrenzt wird, indem diese im Rahmen einer kontrollierten Expansion reguliert werden (vgl. EuGH, Urteil vom 30.04.2014 - C-390/12, Pfleger u.a., BeckRS 2014, 80759 Rn. 42; EuGH, Beschluss vom 18.05.2021 - C-920/19, Fluctus sro u.a., BeckRS 2021, 12290 Rn. 38).

  • EuGH - C-440/23 (anhängig)

    European Lotto and Betting und Deutsche Lotto- und Sportwetten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23
    Ebensowenig ist eine Aussetzung des Verfahrens geboten im Hinblick auf das Vorabentscheidungsersuchen des Civil Court, First Hall Courts of Justice, Malta vom 11.07.2023 - 95/2023/GM gemäß Art. 267 AEUV, die Gegenstand des Vorabentscheidungsverfahrens C-440/23 ist.

    Insbesondere ist das Vorabentscheidungsverfahren C-440/23 jedenfalls insoweit nicht präjudiziell für den hiesigen Rechtsstreit, als die Vorlagefragen u.a. zugrunde legen, dass im Gesetzgebungsverfahren keine wissenschaftlichen Belege für spezifische Gefahren der Online-Casinospiele vorgelegt worden seien.

    Dies gilt auch, soweit der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 10.01.2024 - I ZR 53/23 (Vorinstanz: OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2023 - I-21 U 116/21, juris) ein Revisionsverfahren bis zur Entscheidung des EuGH im Verfahren C-440/23 ausgesetzt hat.

  • EuGH, 30.04.2014 - C-390/12

    Pfleger u.a. - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Charta der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23
    Im Gegensatz zur Einführung eines freien und unverfälschten Wettbewerbs auf einem traditionellen Markt könnte ein derartiger Wettbewerb auf dem sehr spezifischen Markt für Glücksspiele, d. h. zwischen mehreren Veranstaltern, welche die gleichen Glücksspiele betreiben dürfen, insofern nachteilige Folgen haben, als diese Veranstalter versucht wären, einander an Einfallsreichtum zu übertreffen, um ihr Angebot attraktiver als das ihrer Wettbewerber zu machen, so dass für die Verbraucher die mit dem Spiel verbundenen Ausgaben und die Gefahr der Spielsucht erhöht würden (EuGH, Urteil vom 30.04.2014 - C-390/12, Pfleger u.a., BeckRS 2014, 80759 Rn. 46).

    Letztlich ist der Gesetzgeber nicht gehalten, bei der Bekämpfung der Glücksspielsucht auf eine rein mathematisch berechnete relative Gefährlichkeit abzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1694/13, NVwZ 2017, 1111 Rn. 140) und durfte auch kulturelle Unterschiede berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 20.12.2017, Global Starnet, C-322/16, juris Rn. 39; EuGH, Urteil vom 22. September 2022 - C-475/20 bis C-482/20, juris Rn. 48; EuGH, Urteil vom 30. April 2014 - C-390/12, juris Rn. 45; EuGH, Urteil vom 2. März 2023 - C-695/21, juris Rn. 14), wobei Pferderennen seit der Antike veranstaltet werden und auch Pferdewetten eine lange Tradition haben.

    Die in § 1 GlüStV 2012 angeführten Ziele, d. h. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern, den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten, stehen zudem grundsätzlich mit dem Ziel im Einklang, dass das Angebot von Glücksspielen begrenzt wird, indem diese im Rahmen einer kontrollierten Expansion reguliert werden (vgl. EuGH, Urteil vom 30.04.2014 - C-390/12, Pfleger u.a., BeckRS 2014, 80759 Rn. 42; EuGH, Beschluss vom 18.05.2021 - C-920/19, Fluctus sro u.a., BeckRS 2021, 12290 Rn. 38).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2020 - 13 B 1696/19
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23
    BW 16/9487, S. 66ff; im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 28.02.2019 - 11 LC 242/16; OVG Schleswig, Beschluss vom 03.07.2019 - 4 MB 14/19; OVG Schleswig, Beschluss vom 20.04.2023 - 4 LA 49/20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2019 - OVG 1 N 46/18; VGH München, Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19.2009; OVG Münster, Beschluss vom 30.03.2020 - 13 B 1696/19; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2019 - 6 S 2759/18), so dass der Gesetzgeber der vom EuGH postulierten dynamischen Nachweispflicht gerecht geworden ist.

    Soweit die Beklagte hierbei auf den Bericht der BzGA "Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland 2013" (abrufbar unter https://www.bzga.de/forschung/studien/abgeschlossene-studien/studien-ab-1997/gluecksspiel/) verweist, ist zu berücksichtigen, dass die BzGA alle zwei Jahre aktualisierte Berichte vorgelegt hat (s. dazu etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 28.02.2019 - 11 LC 242/16, BeckRS 2019, 3640 Rn. 51ff., VGH München, Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19.2009, BeckRS 2020, 30427 Rn. 33 und OVG Münster, Beschluss vom 30.03.2020 - 13 B 1696/19, BeckRS 2020, 28151 Rn. 18ff. unter Auswertung des Forschungsberichts der BZgA "Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland - Ergebnisse des Surveys 2017 und Trends -" vom 15.02.2018, mit dem Hinweis, dass Online-Casinospiele erst in jüngerer Zeit eine größere Verbreitung erfahren hätten und es vermutlich noch einige Zeit dauern werde, bis sich im Zusammenhang mit diesen Spielen auftretende Glücksspielprobleme epidemiologisch niederschlügen).

    Letztlich durfte der nationale Gesetzgeber auch nach dem Jahr 2017 davon ausgehen, dass Online-Casinospiele, virtuelle Automatenspiele und Online-Pokerspiele ein höheres Gefährdungspotenzial als Sportwetten haben (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 28.02.2019 - 11 LB 497/18, BeckRS 2019, 3831 Rn. 48 und OVG Münster Beschluss vom 30.03.2020 - 13 B 1696/19, BeckRS 2020, 28151 Rn. 18, wonach im Forschungsbericht der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung "Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland - Ergebnisse des Surveys 2017 und Trends" vom 15.02.2018 der Anteil der Personen mit mindestens problematischem Glücksspielverhalten bei Internet-Casinospielen 18, 4% betrug, bei Online-Sportwetten hingegen lediglich 4, 1% und bei Live-Wetten 5, 8%).

  • BGH, 08.11.2023 - I ZR 148/22

    Zulassung der Revision bei Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen

  • EuGH, 28.07.2016 - C-423/15

    Kratzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • BGH, 21.02.2022 - VIa ZR 8/21

    BGH bejaht einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sogenannten

  • OLG Frankfurt, 08.04.2022 - 23 U 55/21

    Rückzahlungsverpflichtung von Online-Glückspieleinsätzen bei Fehlen der

  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

  • EuGH, 15.09.2011 - C-347/09

    Ein Monopol für Internet-Glücksspiele kann nur gerechtfertigt werden, wenn mit

  • EuGH, 28.02.2018 - C-3/17

    Die ungarischen Rechtsvorschriften über die Erteilung von Konzessionen zum

  • OLG Karlsruhe, 19.12.2023 - 19 U 14/23
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LC 242/16

    Bestimmmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Internetverbot; Kohärenz; Online-Casinospiele;

  • OLG Dresden, 31.05.2023 - 13 U 1753/22

    Grundsatzurteil: Erstes positives OLG-Sportwetten-Urteil in Deutschland!

  • KG, 21.07.2023 - 18 U 37/22

    Rückforderung von Spiel- und Wetteinsätzen beim Online-Glücksspiel

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

  • BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

  • BGH, 17.11.2021 - IV ZR 113/20

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach einer Prämienanpassung in der

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BGH, 29.07.2021 - VI ZR 1118/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist, Hemmung der Verjährung

  • BGH, 16.05.2017 - VI ZR 266/16

    Strafbarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz: Beurteilung des Vorsatzes bei

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

  • BGH, 23.07.2019 - VI ZR 307/18

    Bewertung des § 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO als Schutzgesetz iSd § 823 Abs. 2 BGB

  • EuGH, 08.02.2024 - C-216/22

    Bundesrepublik Deutschland (Recevabilité d'une demande ultérieure) - Vorlage zur

  • OLG Braunschweig, 23.02.2023 - 9 U 3/22

    Rückforderung gegen Veranstalter unerlaubten Online-Glücksspiels;

  • BGH, 26.03.2018 - 4 StR 408/17

    BGH hebt Verurteilung des "Königs von Deutschland" wegen Untreue und unerlaubten

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 194/20

    Rundfunkhaftung - Prüfungspflicht eines Fernsehsenders beschränkt sich auf grobe

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

  • OLG Dresden, 27.10.2022 - 10 U 736/22

    Rückzahlung verlorener Glücksspieleinsätze Angebot der Teilnahme an

  • BGH, 09.06.2020 - VIII ZR 315/19

    Verjährung des Anspruchs auf Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs i.R.d.

  • BGH, 10.01.2024 - I ZR 53/23

    Erstattung von Verlusten bei verbotenen Online-Pokerspielen: Aussetzung bis

  • BGH, 11.02.2020 - XI ZR 648/18

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren

  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

  • BGH, 05.12.2008 - V ZR 144/07

    Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung ( MaBV ) als Schutzgesetz i.S.v.

  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

  • BGH, 13.09.2022 - XI ZR 515/21

    Illegales Glücksspiel: Erstattung von autorisierten Kreditkartenzahlungen für ein

  • OLG München, 20.09.2022 - 18 U 538/22

    Rückzahlung von Verlusten aus Teilnahme an Onlineglücksspielen

  • BGH, 30.07.2019 - VI ZR 486/18

    Tatbestandsirrtum bei Annahme einer zulässigen Rechtsdienstleistung

  • BGH, 03.07.2008 - III ZR 260/07

    Rechtsanwalt als Erfüllungsgehilfe im Beratungsvertrag einer

  • BVerfG, 30.09.2013 - 1 BvR 3196/11

    Verbot des Angebots von Sportwetten im Internet sowie Werbeverbot für solche

  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 199/20

    Unionsrechtliche Kohärenzprüfung beschränkender Maßnahmen im Glücksspielsektor,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2021 - 4 A 3178/19

    Erfolglose Berufung in Bezug auf eine glücksspielrechtliche Erlaubnis für den

  • BGH, 10.02.2022 - VII ZR 679/21

    "Dieselverfahren"; Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist, Restschadensersatz

  • EuGH, 19.07.2012 - C-470/11

    Garkalns - Art. 49 EG - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs -

  • BGH, 12.07.1962 - VII ZR 28/61

    Spielbank I - § 134 BGB; § 762 Abs. 1 BGB; § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB,

  • BGH, 25.09.2014 - IX ZR 25/14

    Forderungsfactoring durch eine Steuerberatungsgesellschaft

  • BGH, 16.10.2018 - II ZR 70/16

    Schadensersatzanspruch wegen mangelhafter Erfüllung der Beitragsverpflichtung

  • OLG Köln, 30.11.2023 - 19 U 92/23

    Rückzahlungsanspruch von Spielverlusten aus nichtigem Vertrag über

  • OLG Brandenburg, 16.10.2023 - 2 U 36/22

    Erfolgreiche Klage gegen Online-Casino auf Rückzahlung von 60.595,95 EUR

  • EuGH, 27.03.1963 - 28/62

    Da Costa en Schaake NV, Jacob Meijer NV, Hoechst-Holland NV gegen Niederländische

  • KG, 06.10.2020 - 5 U 72/19

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch wegen Bewerbung

  • OLG Karlsruhe, 22.12.2023 - 19 U 7/23

    Zur Nichtigkeit von ab dem 01.07.2021 geschlossenen Verträgen über

  • BGH, 06.11.2008 - III ZR 120/08

    Rückabwicklung von Leistungen in einem sog. Schenkkreis

  • BGH, 07.05.1992 - V ZR 192/91

    Aussetzung in der Revisionsinstanz bei Einleitung eines Enteignungsverfahren

  • BGH, 24.09.2013 - II ZR 396/12

    Insolvenzschutz in der betrieblichen Altersvorsorge: Unverfallbare

  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 47/80

    Haftung des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person für die Verwendung

  • BGH, 19.07.2022 - XI ZB 32/21

    Vorrang spezialgesetzlicher Prospekthaftung; Zuständigkeit des XI. Zivilsenats

  • BGH, 02.12.2021 - IX ZR 111/20

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters: Schenkungsanfechtung bei Zahlungen von

  • BVerwG, 17.11.2023 - 8 B 30.23

    Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer bereits

  • BGH, 28.09.2011 - X ZR 68/10

    Klimaschrank

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2019 - 1 N 46.18

    Internetverbot für Glücksspiel

  • BVerwG, 01.08.2022 - 8 B 15.22

    Erfolglose Grundsatzrüge zum Abstandsgebot bei Spielhallen

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18

    Bestimmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Kohärenz; Online-Poker; Vollzugsdefizit;

  • EuGH, 15.10.2007 - C-410/07

    Happel - Verbindung

  • EuGH, 15.10.2007 - C-409/07

    Avalon Service-Online-Dienste - Verbindung

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2019 - 6 S 2759/18

    Untersagungsverfügung zur Durchsetzung des glücksspielrechtlichen Internetverbots

  • EuGH, 22.09.2022 - C-475/20

    Admiral Gaming Network

  • OLG München, 22.11.2021 - 5 U 5491/21

    Hinweisbeschluss

  • BVerwG, 10.10.1975 - VII C 51.74

    Festsetzung von Krankenhauspflegesätzen in der Überleitungszeit zum neuen Recht -

  • EuGH, 02.03.2023 - C-695/21

    Recreatieprojecten Zeeland u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier

  • EuGH, 15.10.2007 - C-360/07

    Kunert - Verbindung

  • EuGH, 15.10.2007 - C-358/07

    Kulpa Automatenservice Asperg - Verbindung

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2023 - 4 LA 49/20

    Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubten Glücksspiels im

  • EuGH, 09.07.2020 - C-343/19

    Ein Autohersteller, dessen widerrechtlich manipulierte Fahrzeuge in anderen

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 159/09

    Gerichtsstand für Verbrauchersachen nach dem LugÜ: Anspruch aus einem Vertrag;

  • EuGH, 20.04.2016 - C-366/13

    Profit Investment SIM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr.

  • BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 320/85

    Zustellung eines Vollstreckungsbescheides im Ausland; Darlegungs- und Beweislast

  • EuGH, 21.12.2016 - C-618/15

    Concurrence

  • EuGH, 02.04.2020 - C-500/18

    Reliantco Investments und Reliantco Investments Limassol Sucursala Bucuresti -

  • EuGH, 10.12.2020 - C-774/19

    Personal Exchange International

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