Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 10.04.1980 - 8 AR 7/80 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,17401) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeit eines Vormundschaftsgerichts im Verfahren über die Genehmigung einer stationären Unterbringung eines Kindes im Psychiatrischen Landeskrankenhaus
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1631b; FGG §§ 46, 64a ff
Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; wichtiger Grund für Abgabe an ein anderes Vormundschaftsgericht. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1980, 825
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 25.02.1980 - 8 AR 3/80
Unterbringung in einer Anstalt außerhalb des örtlichen Zuständigkeitsbereichs …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.04.1980 - 8 AR 7/80
Der Senat hat in seinem Beschluß vom 25. Februar 1980 (FamRZ 1980, 504) ausgeführt, daß im Hinblick auf § 64a FGG ein wichtiger Grund für eine Abgabe der Vormundschaft durch das Vormundschaftsgericht grundsätzlich dann gegeben ist, wenn der Mündel in einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Weise voraussichtlich für längere Zeit in einer Anstalt untergebracht ist, die außerhalb des örtlichen Zuständigkeitsbereichs des Vormundschaftsgerichts liegt, darüber hinaus außergewöhnlich weit von diesem entfernt ist, und keine sonstigen aus der Vormundschaft folgenden Interessen der Abgabe entgegen stehen.
- OLG Stuttgart, 28.04.1986 - 8 AR 3/86 Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ist in den Fällen einer weiteren Unterbringung die Abgabe der Vormundschaft oder Pflegschaft möglich, wenn der Betreffende voraussichtlich für längere Zeit in einer von dem Sitz des Vormundschaftsgerichts weit entfernten Anstalt untergebracht ist (Senatsbeschluß FamRZ 1980, 504), während in Fällen einer Erstunterbringung ein wichtiger Grund in aller Regel zu verneinen ist (Senatsbeschluß FamRZ 1980, 825, ferner Justiz 1985, 52).
- BayObLG, 14.05.1982 - Allg. Reg. 35/82
Entziehung der Personensorge eines nichtehelichen Kindes der Mutter; Antrag auf …
Desgleichen ist es regelmäßig - jedenfalls bei der hier in Frage kommenden Entfernung Straubing ./. München - für sich allein noch kein wichtiger Grund zur Abgabe der Pflegschaft, daß ein minderjähriger Pflegling anläßlich der Entscheidung über die Genehmigung seiner mit Freiheitsentziehung verbundenen erstmaligen Unterbringung durch den Pfleger (§ 1915 Abs. 1, § 1800 i.V.m. § 1631 b Satz 1 BGB ) vom Vormundschaftsrichter persönlich anzuhören ist ( § 64 a Abs. 1 FGG ; OLG Stuttgart FamRZ 1980, 825; OLG Bremen FamRZ 1980, 928 f.; anders nach rechtskräftiger Unterbringung zu deren regelmäßiger Überwachung oder bei Begründung eines Wohnsitzes des Pfleglings am Unterbringungsort: vgl. Bay-ObLGZ 1980, 6/7; BayObLG FamRZ 1981, 400; OLG Stuttgart FamRZ 1980, 504 mit Erläuterung auf S. 825; OLG Köln FamRZ 1980, 481; OLG Zweibrücken FamRZ 1981, 208; Luthin FamRZ 1981, 111/114 f.).