Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 19 W 4/23 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung eines Zwangsmittels gegen einen Schuldner wegen Nichtvornahme einer unvertretbaren Handlung; Verpflichtung eines Schuldners zur Erteilung von Auskunft durch notariell beurkundetes Verzeichnis über den Bestand des Nachlasses der Erblasser
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 21.06.2022 - 17 O 789/21
- LG Stuttgart, 13.09.2022 - 17 O 789/21
- LG Ellwangen/Jagst, 29.12.2022 - 4 O 430/20
- OLG Stuttgart, 08.08.2023 - 19 W 4/23
- OLG Stuttgart, 16.08.2023 - 12 U 170/22
- OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 19 W 4/23
- OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 12 U 170/22
- BGH - VI ZR 365/23 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- OLG Nürnberg, 26.08.2009 - 12 W 1364/09
Zwangsvollstreckungsbeschwerdeverfahren: Behandlung und Umfang der Verpflichtung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 19 W 4/23
Danach scheidet die Festsetzung eines Zwangsmittels gemäß § 888 Abs. 1 ZPO aus, wenn der Schuldner die geschuldete Handlung nicht vornehmen kann, und zwar auch dann, wenn er sein Unvermögen schuldhaft herbeigeführt hat (OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. August 2009 - 12 W 1364/09 -, Rn. 16, juris; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 3 W 59/15 -, Rn. 11, juris).Der Schuldner ist jedoch im Vollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO in Fällen, in denen die Möglichkeit der Vornahme einer Handlung von der Mitwirkung eines Dritten abhängt und diese Mitwirkung zweifelhaft ist, auch verpflichtet, die Handlung des (ihm gegenüber) mitwirkungspflichtigen Dritten mit der gebotenen Intensität einzufordern, die ihm zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Dritten zu einer Mitwirkung zu bewegen und alle insoweit zumutbaren Maßnahmen - ggf. einschließlich eines gerichtlichen Vorgehens - zu ergreifen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. August 2009 - 12 W 1364/09 -, Rn. 17, juris).
Voraussetzung für eine solche Feststellung ist, dass der Vollstreckungsschuldner alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Mitwirkung des Dritten zu erlangen, und dass er seine darauf gerichteten Bemühungen im Einzelnen dargelegt hat (OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. August 2009 - 12 W 1364/09 -, Rn. 17, juris; OLG Koblenz…, Beschluss vom 10. August 2020 - 12 W 136/20 -, Rn. 6, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 16.04.2014 - 3 S 1962/13
Abbruchverfügung für Wochenendhaus; Bebauungszusammenhang; Einschreitenskonzept …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 19 W 4/23
Dies ist aber nicht der Fall, weil diese Ortsbausatzung nie Wirksamkeit erlangt hat, da es an der nach § 174 Abs. 1 BBauG i. V. m. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 WürttBauO 1910 (RegBl. S. 333) erforderlichen Bekanntmachung der Ortsbausatzung nach ihrer Genehmigung durch die damalige Aufsichtsbehörde fehlte (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 16.4.2014 - 3 S 1962/13, BeckRS 2016, 43799 Rn. 24, 25, beck-online).Tatsächlich dürfte für diese Stichtagsregelung in rechtlicher Hinsicht auf den Monat April 2007 abzustellen sein (vgl. insofern: VGH Mannheim Urteil vom 16.4.2014 - 3 S 1962/13, BeckRS 2016, 43799 Rn. 5, 47ff., beck-online), was sich jedoch im Ergebnis im Streitfall nicht auswirkt.
- LG Fulda, 26.05.2021 - 4 O 430/20
Coronabedingte Betriebsschließung - Betriebsschließungsversicherung
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 19 W 4/23
Auf die sofortige Beschwerde des Gläubigers wird der Beschluss der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen (Jagst) vom 29.12.2022, Az. 4 O 430/20, abgeändert :.Gegen die Schuldnerin wird wegen Nichtvornahme der ihr aufgrund des Teil-Urteils der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen (Jagst) vom 02.07.2021 (Az. 4 O 430/20) obliegenden Pflichten.
- OLG Zweibrücken, 22.07.2015 - 3 W 59/15
Nachlasspfleger muss Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses geben!
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 19 W 4/23
Danach scheidet die Festsetzung eines Zwangsmittels gemäß § 888 Abs. 1 ZPO aus, wenn der Schuldner die geschuldete Handlung nicht vornehmen kann, und zwar auch dann, wenn er sein Unvermögen schuldhaft herbeigeführt hat (OLG Nürnberg…, Beschluss vom 26. August 2009 - 12 W 1364/09 -, Rn. 16, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 3 W 59/15 -, Rn. 11, juris).Dem entsprechend hat der Schuldner einer Auskunftsverpflichtung, wenn der beauftragte Notar untätig bleibt oder unzureichend tätig wird, im Wege der Dienstaufsicht oder im Zivilrechtsweg ein hinreichendes Nachlassverzeichnis zu erzwingen, indem dienstrechtliche Maßnahmen gegen den Notar eingeleitet werden (vgl. § 15 Abs. 2 BNotO ), oder aber einen anderen Notar mit der Erstellung des Nachlassverzeichnisses zu beauftragen (OLG Koblenz…, Beschluss vom 10. August 2020 - 12 W 136/20 -, Rn. 6, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 3 W 59/15 -, Rn. 11, juris; OLG Koblenz…, Beschluss vom 1. April 2021 - 12 W 50/21 -, Rn. 4, juris;… Krug/Horn PHdB-Pflichtteilsprozess, 3. Auflage 2022, § 3 Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Wertermittlung (§ 2314 BGB ) Rn. 35, beck-online).
- OLG Koblenz, 10.08.2020 - 12 W 136/20
Coronabedingte Schwierigkeiten, für Nachlassverzeichnis einen Notar zu finden: …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 19 W 4/23
Dem entsprechend hat der Schuldner einer Auskunftsverpflichtung, wenn der beauftragte Notar untätig bleibt oder unzureichend tätig wird, im Wege der Dienstaufsicht oder im Zivilrechtsweg ein hinreichendes Nachlassverzeichnis zu erzwingen, indem dienstrechtliche Maßnahmen gegen den Notar eingeleitet werden (vgl. § 15 Abs. 2 BNotO ), oder aber einen anderen Notar mit der Erstellung des Nachlassverzeichnisses zu beauftragen (OLG Koblenz, Beschluss vom 10. August 2020 - 12 W 136/20 -, Rn. 6, juris; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 3 W 59/15 -, Rn. 11, juris; OLG Koblenz…, Beschluss vom 1. April 2021 - 12 W 50/21 -, Rn. 4, juris;… Krug/Horn PHdB-Pflichtteilsprozess, 3. Auflage 2022, § 3 Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Wertermittlung (§ 2314 BGB ) Rn. 35, beck-online).Voraussetzung für eine solche Feststellung ist, dass der Vollstreckungsschuldner alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Mitwirkung des Dritten zu erlangen, und dass er seine darauf gerichteten Bemühungen im Einzelnen dargelegt hat (OLG Nürnberg…, Beschluss vom 26. August 2009 - 12 W 1364/09 -, Rn. 17, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 10. August 2020 - 12 W 136/20 -, Rn. 6, juris).
- LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2017 - 21 Ta 213/17
Zwangsgeld - ersatzweise Zwangshaft
- BGH, 29.09.2022 - I ZR 180/21
Zulässigkeit einer Vollstreckungsabwehrklage bei Erhebung des Erfüllungseinwands
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 19 W 4/23
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Schuldner nicht nur im Verfahren der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO , sondern auch in den Zwangsvollstreckungsverfahren nach §§ 887, 888 ZPO mit seinem Einwand zu hören, der vollstreckbare Anspruch sei erfüllt (BGH, Urteil vom 29.9.2022 - I ZR 180/21, BeckRS 2022, 31465 Rn. 17, beck-online). - BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08
Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten …
- OLG Brandenburg, 07.01.2004 - 13 U 25/03
Rechtsnatur des Auskunftsanspruchs des Erben gemäß § 2314 BGB - Grundsätze für …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 19 W 4/23
Ausgehend von dem Umstand, dass die in § 2314 Abs. 1 BGB genannten Ansprüche den Sinn zu erfüllen haben, dem Berechtigten ein Bild über den Wert des Nachlasses zu verschaffen, was insbesondere von der Wertermittlung durch einen unparteiischen Sachverständigen gilt, kann nur ein Sachverständigengutachten den Wertermittlungsanspruch mit der Wirkung seines Erlöschens erfüllen, das diesen Anforderungen gerecht wird (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 7. Januar 2004 - 13 U 25/03 -, Rn. 37, juris). - OLG Koblenz, 01.04.2021 - 12 W 50/21
Notarielles Nachlassverzeichnis während der COVID-19-Pandemie
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 19 W 4/23
Dem entsprechend hat der Schuldner einer Auskunftsverpflichtung, wenn der beauftragte Notar untätig bleibt oder unzureichend tätig wird, im Wege der Dienstaufsicht oder im Zivilrechtsweg ein hinreichendes Nachlassverzeichnis zu erzwingen, indem dienstrechtliche Maßnahmen gegen den Notar eingeleitet werden (vgl. § 15 Abs. 2 BNotO ), oder aber einen anderen Notar mit der Erstellung des Nachlassverzeichnisses zu beauftragen (OLG Koblenz…, Beschluss vom 10. August 2020 - 12 W 136/20 -, Rn. 6, juris; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 3 W 59/15 -, Rn. 11, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. April 2021 - 12 W 50/21 -, Rn. 4, juris;… Krug/Horn PHdB-Pflichtteilsprozess, 3. Auflage 2022, § 3 Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Wertermittlung (§ 2314 BGB ) Rn. 35, beck-online).