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   OLG Schleswig, 22.03.2024 - 17 U 68/23   

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https://dejure.org/2024,6588
OLG Schleswig, 22.03.2024 - 17 U 68/23 (https://dejure.org/2024,6588)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.03.2024 - 17 U 68/23 (https://dejure.org/2024,6588)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. März 2024 - 17 U 68/23 (https://dejure.org/2024,6588)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Frankfurt, 19.03.2019 - 5 U 106/17

    Notwendiger Vortrag für Schadensberechnung aufgrund entgangenen Gewinns infolge

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.03.2024 - 17 U 68/23
    Aus der seitens des Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Schleswig vom 21. Dezember 2017 (Az 5 U 106/17) folge nichts Anderes.

    Die Grundschuldgläubiger hätten nach den Feststellungen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in dem Urteil vom 21. Dezember 2017 (Az 5 U 106/17) einen Anspruch gegenüber der C.-Bank auf Herausgabe der ihr erteilten Vollstreckungsklausel zur Umschreibung der Vollstreckungsklausel.

    Soweit der Beklagte versuche, mit dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 21. Dezember 2017 - Az 5 U 106/17 - zu argumentieren, gehe das fehl.

    Aus der von dem Beklagten angeführten Entscheidung des OLG Schleswig vom 21. Dezember 2017 (Az 5 U 106/17) folgt nichts Anderes.

  • BGH, 14.03.2000 - XI ZR 14/99

    Eintragung einer Grundschuld für einen anderen als den wahren Berechtigten

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.03.2024 - 17 U 68/23
    Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2000 (Az XI ZR 14/99) werde der Grundstückseigentümer durch die Eintragung einer Grundschuld für einen anderen als den wahren Berechtigten nicht in seinen Rechten beeinträchtigt.

    Wie bereits erstinstanzlich dargelegt, liege der Entscheidung des BGH vom 14. März 2000 - XI ZR 14/99 ein anderer Sachverhalt zugrunde.

    Ist für eine bestehende Grundstücksbelastung lediglich ein falscher Berechtigter eingetragen, so kann grundsätzlich nur der wahre Rechtsinhaber, mangels unmittelbarer Beeinträchtigung seiner dinglichen Rechtsstellung dagegen nicht der Grundstückseigentümer den Anspruch aus § 894 BGB geltend machen (BGH, Urteil vom 14. März 2000 - XI ZR 14/99 -, juris).

  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 82/13

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung in einem notariellen

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.03.2024 - 17 U 68/23
    Die Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung einer vollstreckbaren Urkunde nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ist nach herrschender Ansicht jedenfalls dann zulässig, wenn sie - wie hier - mit einer Vollstreckungsgegenklage verbunden wird (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2014 - V ZR 82/13 -, juris m.w.N.).
  • BGH, 12.12.2014 - V ZR 36/14

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit: Anspruch auf Verlegung der Ausübung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.03.2024 - 17 U 68/23
    Entsprechendes gilt, wenn eine Partei einen Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch geltend macht, obwohl die Gegenseite einen Anspruch auf Einräumung einer Rechtsposition hat, die diesen Anspruch ausschließt (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2014 - V ZR 36/14, juris Rn. 13).
  • BGH, 29.01.2016 - V ZR 285/14

    Pflichtverletzung des Grundschuldgläubigers bei Löschungsbewilligung für eine

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.03.2024 - 17 U 68/23
    Die Übernahme der bestehen gebliebenen Grundschulden ist damit ein Surrogat für das durch den Zuschlag in der Zwangsversteigerung verlorene Eigentum des Beklagten an dem versteigerten Grundstück (BGH, Urteil vom 29. Januar 2016 - V ZR 285/14 -, juris).
  • BGH, 27.04.2023 - VII ZR 144/22

    Zu Vergütungsansprüchen einer Hochzeits-Fotografin nach Verlegung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.03.2024 - 17 U 68/23
    Die Rechtsverfolgung des Klägers verstößt auch nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB).Zwar verbietet der Grundsatz von Treu und Glauben in bestimmten Fällen die Durchsetzung eines Anspruchs, unter anderem dann, wenn der Gläubiger das Erlangte wieder an den Schuldner herauszugeben hätte ("dolo agit"-Einwand, st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2022 - II ZR 81/21, ZIP 2022, 1695 Rn. 17; NJW-RR 2023, 901 Rn. 32, jeweils mwN).
  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 78/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Grundbuchberichtigung; Geltendmachung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.03.2024 - 17 U 68/23
    Der Kläger kann sich auch nicht darauf berufen, dass er selbst unrichtig als (Mit)grundschuldgläubiger im Grundbuch eingetragen ist - ihm das im Grundbuch eingetragene Recht also nicht zustehe - und er deshalb beeinträchtigt sei.§ 894 BGB hat nicht diese Konstellation im Auge, sondern regelt den Sachverhalt, dass ein dem Anspruchsteller zustehendes Recht im Grundbuch nicht oder nicht richtig eingetragen ist (BGH, Urteil vom 17. Juni 2005 - V ZR 78/04 -, juris).
  • BGH, 20.10.2023 - V ZR 9/22

    Änderung der Sicherungsvereinbarung = vormerkungswidrige Verfügung?

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.03.2024 - 17 U 68/23
    Denn der Schuldner kann von dem Gläubiger in entsprechender Anwendung von § 371 BGB die Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels verlangen, wenn die Schuld mit Sicherheit erloschen ist oder von Anfang an nicht bestanden hat (st. Rspr. des BGH, zuletzt mit Urteil vom 20. Oktober 2023 - V ZR 9/22 -, juris Rn. 23).
  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 175/90

    Aufgabe des Miteigentumsanteils an einem Grundstück

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.03.2024 - 17 U 68/23
    Einen solchen schuldrechtlichen Berichtigungsanspruch hat der BGH (Urteil vom 7. Juni 1991 - V ZR 175/90 -, juris) aus § 242 BGB aufgrund des zwischen den Miteigentümern eines Grundstücks bestehenden gesetzlichen Schuldverhältnisses in dem Fall angenommen, dass unzulässigerweise die unwirksame Dereliktion eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück eingetragen worden ist, da jeder Teilhaber ein berechtigtes Interesse daran habe, dass im Grundbuch die unrichtige Eintragung beseitigt und damit die wahre Eigentumslage verlautbart wird.
  • BGH, 12.07.2022 - II ZR 81/21

    Ausscheiden eines gekündigten Gesellschafters aus Gesellschaft und

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.03.2024 - 17 U 68/23
    Die Rechtsverfolgung des Klägers verstößt auch nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB).Zwar verbietet der Grundsatz von Treu und Glauben in bestimmten Fällen die Durchsetzung eines Anspruchs, unter anderem dann, wenn der Gläubiger das Erlangte wieder an den Schuldner herauszugeben hätte ("dolo agit"-Einwand, st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2022 - II ZR 81/21, ZIP 2022, 1695 Rn. 17; NJW-RR 2023, 901 Rn. 32, jeweils mwN).
  • BGH, 20.11.1981 - V ZR 245/80

    Bestellung einer Grundschuld an einem Grundstück - Formularmäßige Verpflichtung

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 8 U 175/06

    Gegner der Vollstreckungsgegenklage bei Titelumschreibung

  • BayObLG, 15.09.1999 - 2Z BR 81/99

    Geschäftswert bei Vollstreckungsabwehrklage nach rechtskräftiger Verurteilung zu

  • LG Stendal, 31.03.2010 - 21 O 245/09

    Grundbuchberichtigung: Anspruch des Grundstückseigentümers auf Löschung bei

  • BGH, 14.07.2008 - II ZR 132/07

    Zulässigkeit und Erledigung einer Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren

  • OLG Köln, 29.03.2023 - 2 Wx 39/23

    Wechselbezüglichkeit einer Erbeinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament

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