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   OLG Schleswig, 19.06.2012 - 16 Sch 1/12   

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https://dejure.org/2012,53551
OLG Schleswig, 19.06.2012 - 16 Sch 1/12 (https://dejure.org/2012,53551)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.06.2012 - 16 Sch 1/12 (https://dejure.org/2012,53551)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 16 Sch 1/12 (https://dejure.org/2012,53551)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.04.2000 - II ZR 373/98

    Zur Unwirksamkeit einer Unterwerfung unter eine Schiedsgerichtsklausel

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.06.2012 - 16 Sch 1/12
    Da das Recht auf Zugang zu den staatlichen Gerichten, das sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt, und das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) Verfassungsrang haben, muss der Ausschluss des Rechtsweges zu den staatlichen Gerichten klar und eindeutig geregelt sein (vgl. zur Bedeutung dieser Grundsätze bei der Beurteilung von Schiedsvereinbarungen BGH NJW 2000, 1713, Rn 9 bei [...]).
  • OLG Brandenburg, 05.01.2000 - 8 Sch 6/99

    Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für Entscheidungen über Vollstreckungstitel

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.06.2012 - 16 Sch 1/12
    Dem steht nicht die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses gem. § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO entgegen, weil § 281 ZPO nur die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Gerichte, nicht aber die funktionale Zuständigkeit der Gerichte betrifft und die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für die Aufhebung von Schiedssprüchen gemäß § 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine funktionale Zuständigkeit ist (OLG Brandenburg, OLGR 2000, 97 = NJW-RR 2001, 645; OLG Köln, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 8 W 59/07 -, zitiert nach [...] Rn 5; Stein/Jonas-Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 281 Rn 15).
  • OLG Köln, 12.07.2007 - 8 W 59/07

    Zulässigkeit einer Verweisung bei funktionaler Unzuständigkeit des angerufenen

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.06.2012 - 16 Sch 1/12
    Dem steht nicht die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses gem. § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO entgegen, weil § 281 ZPO nur die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Gerichte, nicht aber die funktionale Zuständigkeit der Gerichte betrifft und die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für die Aufhebung von Schiedssprüchen gemäß § 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine funktionale Zuständigkeit ist (OLG Brandenburg, OLGR 2000, 97 = NJW-RR 2001, 645; OLG Köln, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 8 W 59/07 -, zitiert nach [...] Rn 5; Stein/Jonas-Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 281 Rn 15).
  • OLG Köln, 01.07.2016 - 19 Sch 7/16

    Voraussetzungen der Aufhebung eines Schiedsspruchs

    Unabhängig von der Frage, ob überhaupt eine Verweisung nach § 281 Abs. 1 ZPO möglich wäre (insoweit geht die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass es sich bei der Zuständigkeit nach § 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO um eine funktionelle Zuständigkeit handelt, so dass die Vorschrift des § 281 ZPO, die nur die örtliche und sachliche Zuständigkeit betrifft, keine Anwendung findet, vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 05.01.2000 - 8 Sch 6/99; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 19.06.2012 - 16 Sch 1/12; OLG Rostock, Beschluss vom 02.04.2014 - 1 Sch1/14; OLG Köln, Beschluss vom 12.07.2007 - 8 W 59/07; KG Berlin, Beschluss vom 26.02.2007 - 20 Sch 1/07 - jeweils nach juris), richteten sich etwaige vertragliche Ansprüche nicht gegen die Antragsgegnerin zu 2), weiterhin ist eine auf "Aufhebung" der Entscheidung vom 03.03.2016 gerichtete Anspruchsgrundlage nicht erkennbar.
  • OLG Rostock, 02.04.2014 - 1 Sch 1/14

    Vergleichsabschluss im Schlichtungsverfahrens vor einer kommunalen Schiedsstelle

    Eine solche Schiedsvereinbarung wiederum setzt voraus, dass die Parteien sich der Entscheidung durch ein Schiedsgericht unterwerfen, d.h. dass die Entscheidung eines Rechtsstreits den staatlichen Gerichten entzogen und Schiedsrichtern übertragen wird (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 19.06.2012 - 16 Sch 1/12, SchlHA 2013, 42, Tz. 7, 13 zitiert nach juris; Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 1029 Rn. 6, 15, 29, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.04.2021 - 19 Sch 6/21

    Bindungswirkung einer Verweisung an das Oberlandesgericht zum Zwecke der

    § 281 ZPO betrifft indes nur die örtliche und sachliche Zuständigkeit, nicht aber die funktionale Zuständigkeit der Gerichte (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.01.2000 - 8 Sch 6/99, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 19.06.2012 - 16 Sch 1/12, BeckRS 2013, 1310; OLG Rostock, Beschluss vom 02.04.2014 - 1 Sch 1/14, juris; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 281 Rn. 4).
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