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   OLG Schleswig, 18.03.2024 - 16 U 74/23   

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https://dejure.org/2024,5358
OLG Schleswig, 18.03.2024 - 16 U 74/23 (https://dejure.org/2024,5358)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.03.2024 - 16 U 74/23 (https://dejure.org/2024,5358)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. März 2024 - 16 U 74/23 (https://dejure.org/2024,5358)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (7)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Reiserücktrittsversicherung muss zahlen, wenn sich Schürfwunde nach Versicherungsabschluss zum Geschwür ausweitet

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Schürfwunde - und die Reiserücktrittsversicherung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Umfang einer Reiserücktrittsversicherung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Reiserücktrittsversicherung muss zahlen, wenn sich Schürfwunde zum Geschwür ausweitet ...

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Reiserücktrittsversicherung muss zahlen, wenn sich Schürfwunde nach Versicherungsabschluss zum Geschwür ausweitet

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Haftung der Reiserücktrittsversicherung bei infizierten Wunden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Reiserücktrittsversicherung muss zahlen, wenn sich Schürfwunde nach Versicherungsabschluss zum Geschwür ausweitet - Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses lagen noch keine Anzeichen für eine Infizierung vor

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 19.10.2022 - IV ZR 185/20

    Wirksamkeit der Formulierung "unerwartete und schwere" Erkrankung in den

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.2024 - 16 U 74/23
    Zur Feststellung wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer zum einen einen Vergleich mit den in der Klausel aufgeführten Beispielen anstellen, zum anderen aber insbesondere auch vertragszweckorientiert davon ausgehen, dass das Vorliegen einer "schweren" Erkrankung nicht allein vom Ausmaß der krankheitsbedingten Beeinträchtigungen abhängt, sondern auch davon, welche Auswirkungen diese Beeinträchtigungen - aus der objektiven Sicht eines verständigen Dritten - auf die Durchführung einer Reise wie der versicherten haben (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2022 - IV ZR 185/20, juris Rn. 34ff.).

    Sie war bei Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung am 21. November 2019 nicht im Sinne von Ziff. 1.2.1 a) Satz 3 AVB - wie erforderlich positiv (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2022 - IV ZR 185/20, juris Rn. 27 m.w.n.) - bekannt.

  • BGH, 05.10.2023 - III ZR 216/22

    Anlagebedingungen, Transparenzkontrolle

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.2024 - 16 U 74/23
    Der mit dem Klauselwerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Kunden erkennbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2023 - III ZR 216/22, juris Rn. 22f.).
  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 85/12

    Zur Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.2024 - 16 U 74/23
    Zu § 651i BGB in der bis zum 30. Juni 2018 geltenden Fassung entsprach es der ganz überwiegenden Ansicht, dass ein solcher Vorbehalt zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 85/12, juris Rn. 41).
  • BGH, 14.06.2006 - I ZR 75/03

    Anforderungen an die Einbeziehung von AGB bei Bestellungen über das Internet

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.2024 - 16 U 74/23
    Bei einem hier unstreitigen Vertragsschluss im Internet genügt es insofern für die Möglichkeit einer Kenntnisverschaffung von den Bedingungen im Sinne von § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB, wenn diese über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können (vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Juni 2006 - I ZR 75/03, Rn. 16).
  • EuGH, 29.02.2024 - C-584/22

    Kiwi Tours - Vorlage zur Vorabentscheidung - Pauschalreisen und verbundene

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.2024 - 16 U 74/23
    Für die Feststellung ist die Situation zu berücksichtigen, die zu dem Zeitpunkt bestand, zu dem der Reisende vom Reisevertrag zurückgetreten ist (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Februar 2024 - C-584/22, juris).
  • BGH, 30.08.2022 - X ZR 84/21

    Rücktritt von vorgesehenen Pauschalreisen wegen Covid 19

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.2024 - 16 U 74/23
    Entsprechend ist auch nicht dargelegt, dass für diese Zeit eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand oder fachkundige Stellen wie etwa das Robert-Koch-Institut oder die Weltgesundheitsorganisation Warnungen ausgesprochen hätten (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 2022 - X ZR 84/21, juris Rn. 29f.).
  • BGH, 23.01.2024 - X ZR 4/23

    Erhebliche Beeinträchtigung i.S.v. § 651h Abs. 3 Satz 1 BGB? Zur Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.2024 - 16 U 74/23
    Zwar war die Corona-Pandemie grundsätzlich geeignet, solche außergewöhnlichen Umstände zu begründen (siehe nur BGH, Urteil vom 23. Januar 2024 - X ZR 4/23, juris Rn. 17 m. w. N.).
  • BGH, 15.09.2021 - XII ZB 9/21

    Die Vergütung des Berufsbetreuers wurde aufgrund der Mittellosigkeit des

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.2024 - 16 U 74/23
    Hierfür reicht bereits ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2021 - XII ZB 9/21, Rn. 17).
  • BGH, 28.03.2023 - X ZR 78/22

    Rücktritt von einer gebuchten Pauschalreise ohne Entschädigungspflicht;

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.2024 - 16 U 74/23
    Der Tatbestand von § 651h Abs. 3 BGB ist in dieser Hinsicht erfüllt, wenn schon vor Beginn der Reise außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür begründen, dass die Reise oder die Beförderung zum Bestimmungsort erheblich beeinträchtigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2023 - X ZR 78/22, juris Rn. 23).
  • LG Halle, 17.05.2022 - 3 O 159/21

    Reisevertrag: Wirksamkeit des formularmäßigen Wahlrechts des Reiseveranstalters

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.2024 - 16 U 74/23
    Zu § 651h BGB wird ein solches Wahlrecht zwar von Teilen der Rechtsprechung und Teilen der Literatur für unangemessen erachtet, weil es auf eine Mindestentschädigung für den Veranstalter hinauslaufe und § 651h Abs. 2 Satz 2 BGB eine individuell berechnete Entschädigung lediglich für den Fall vorsehe, dass "keine Entschädigungspauschalen festgelegt" worden seien (vgl. LG Halle (Saale), Urteil vom 17. Mai 2022 - 3 O 159/21, juris Rn. 49ff.; AG Düsseldorf, Urteil vom 23. Juli 2021 - 236 C 298/20, juris Rn. 27; MünchKommm-BGB/Tonner, 9. Aufl. 2023 § 651h Rn. 24; BeckOK-BGB-Gelb, § 651h Rn. 10 [Stand 1. November 2023]).
  • OLG Naumburg, 02.03.2023 - 4 U 72/22

    Entschädigungsansprüche eines Reiseveranstalters wegen der Stornierung von

  • AG Düsseldorf, 23.07.2021 - 236 C 298/20

    Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund der Corona-Pandemie: Müssen Stornokosten

  • BGH, 04.09.2019 - VII ZR 69/17

    Prüfungsmaßstab des Berufungsgerichts

  • BGH, 10.03.2015 - VI ZB 28/14

    Inhaltsanforderungen an eine Berufungsbegründung: Unschlüssige und/oder rechtlich

  • BGH, 05.11.2019 - II ZB 12/19

    Ersatzansprüche einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Hinblick auf die

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