Rechtsprechung
OLG Schleswig, 18.01.2016 - 3 Wx 106/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz
Ergänzende Testamentsauslegung - Bestellung eines Ersatztestamentsvollstreckers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133; BGB § 2084; BGB § 2200
Testamentsvollstrecker; mutmaßlicher Erblasserwille; ergänzende Testamentsauslegung
- rechtsportal.de
BGB § 133 ; BGB § 2084 ; BGB § 2200
Erforschung des mutmaßlichen Willens des Erblassers hinsichtlich der Anordnung der Testamentsvollstreckung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Bestellung eines Ersatztestamentsvollstreckers bei personenbezogener Testamentsvollstreckungsanordnung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Bestellung eines Ersatztestamentsvollstreckers bei personenbezogener Testamentsvollstreckungsanordnung
Verfahrensgang
- AG Elmshorn, 01.07.2015 - 12 VI 202/15
- OLG Schleswig, 18.01.2016 - 3 Wx 106/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 903
- FamRZ 2016, 1702
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 30.12.2014 - 15 W 248/14
Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht
Auszug aus OLG Schleswig, 18.01.2016 - 3 Wx 106/15
Dabei ist vornehmlich danach zu differenzieren, ob der Erblasser die Testamentsvollstreckung aus sachlichen Gründen der Nachlassabwicklung und/oder Nachlassverwaltung angeordnet hat - dafür kann Indiz sein, dass er zunächst die Testamentsvollstreckung und deren Aufgaben geregelt und erst danach die Person festgelegt hat - oder aber ob die Anordnung personenbezogen erfolgt ist, etwa mit Rücksicht auf die besondere Wertschätzung der Person des Testamentsvollstreckers (OLG Hamm, ErbR 2016, 46-48).Beide genannten Anhaltspunkte sprechen dafür, dass die Anordnung der Testamentsvollstreckung hier personenbezogen erfolgt ist (im Anschluss an OLG Hamm, ErbR 2016, 46-48).
- OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 41/15
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Bestellung eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 18.01.2016 - 3 Wx 106/15
Zur Feststellung des mutmaßlichen Erblasserwillens sowie der Gründe, die ihn zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bewogen haben, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, ferner solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 06.07.2015, 3 Wx 41/15, [...]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. März 2006, 3 W 42/06, [...]; OLG Hamm, Beschluss vom 06. November 2000, 15 W 188/00, [...]; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01. Oktober 2002, 1Z BR 83/02, [...];… M. Schmidt in: Erman, BGB , 14. A. 2014, § 2200 , Rn. 1)). - OLG Hamm, 06.11.2000 - 15 W 188/00
Auswechslung eines im gemeinschaftlichen Testament ernannten …
Auszug aus OLG Schleswig, 18.01.2016 - 3 Wx 106/15
Zur Feststellung des mutmaßlichen Erblasserwillens sowie der Gründe, die ihn zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bewogen haben, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, ferner solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 06.07.2015, 3 Wx 41/15, [...]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. März 2006, 3 W 42/06, [...]; OLG Hamm, Beschluss vom 06. November 2000, 15 W 188/00, [...]; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01. Oktober 2002, 1Z BR 83/02, [...];… M. Schmidt in: Erman, BGB , 14. A. 2014, § 2200 , Rn. 1)). - OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 3 W 42/06
Erbrecht: Ernennung eines Testamentsvollstreckers
Auszug aus OLG Schleswig, 18.01.2016 - 3 Wx 106/15
Zur Feststellung des mutmaßlichen Erblasserwillens sowie der Gründe, die ihn zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bewogen haben, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, ferner solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 06.07.2015, 3 Wx 41/15, [...]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. März 2006, 3 W 42/06, [...]; OLG Hamm, Beschluss vom 06. November 2000, 15 W 188/00, [...]; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01. Oktober 2002, 1Z BR 83/02, [...];… M. Schmidt in: Erman, BGB , 14. A. 2014, § 2200 , Rn. 1)). - BayObLG, 01.10.2002 - 1Z BR 83/02
Auslegung letztwilliger Verfügung zur Testamentsvollstreckung - Weigerung des …
Auszug aus OLG Schleswig, 18.01.2016 - 3 Wx 106/15
Zur Feststellung des mutmaßlichen Erblasserwillens sowie der Gründe, die ihn zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bewogen haben, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, ferner solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 06.07.2015, 3 Wx 41/15, [...]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. März 2006, 3 W 42/06, [...]; OLG Hamm, Beschluss vom 06. November 2000, 15 W 188/00, [...]; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01. Oktober 2002, 1Z BR 83/02, [...];… M. Schmidt in: Erman, BGB , 14. A. 2014, § 2200 , Rn. 1)).
- OLG Saarbrücken, 17.02.2020 - 5 W 8/20
(Zuständigkeit bei Streit der Erben über eine Beendigung der …
Dazu sind die Gründe zu ermitteln (§ 26 FamFG), die den Erblasser zu seiner Anordnung bestimmt haben und ob diese Gründe von seinem Standpunkt auch dann noch fortbestehen, wenn die benannte Person wegfällt; dazu muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. BayObLG, FamRZ 2003, 789; OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 891; OLG Hamm, ZEV 2015, 532; OLG Schleswig, NJW-RR 2016, 903; OLG Düsseldorf, ZEV 2018, 660;… Weidlich, in: Palandt, a.a.O., § 2200 Rn. 2). - AG Velbert, 12.04.2017 - 9 VI 428/12
Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht
In Fällen einer personenbezogenen Berufung ist die gerichtliche Bestellung eines Ersatztestamentsvollstreckers nicht ermessensgerecht (OLG Schleswig, Beschluss v. 18.01.2016 - 3 Wx 106/15).