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   OLG Schleswig, 09.11.2023 - 12 W 9/23   

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https://dejure.org/2023,35167
OLG Schleswig, 09.11.2023 - 12 W 9/23 (https://dejure.org/2023,35167)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.11.2023 - 12 W 9/23 (https://dejure.org/2023,35167)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. November 2023 - 12 W 9/23 (https://dejure.org/2023,35167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 90 Abs 2 Nr 8 SGB 12, § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 115 Abs 3 S 1 ZPO
    Zumutbarkeit von Vermögensverwertung statt schenkweiser Überlassung von Wohnungseigentum bei Beantragung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115
    Zumutbarkeit von Vermögensverwertung; hier: Grundstückseigentum; bei Beantragung von Prozesskostenhilfe; Prozesskostenhilfe; Vermögensverwertung; Prozesskostenhilfe; Grundstückseigentum

  • rechtsportal.de

    ZPO § 115
    Zumutbarkeit von Vermögensverwertung; hier: Grundstückseigentum; bei Beantragung von Prozesskostenhilfe; Prozesskostenhilfe; Vermögensverwertung; Prozesskostenhilfe; Grundstückseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zumutbarkeit von Vermögensverwertung bei Beantragung von Prozesskostenhilfe

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde gegen die Ablehnung von beantragter Prozesskostenhilfe nach schenkweiser Überlassung einer von dem Eigentümer nicht selbst bewohnten Wohnung an Dritte; Zumutbarkeit von Vermögensverwertung (hier: vermietete Eigentumswohnung)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.09.2006 - IX ZB 305/05

    Voraussetzungen der Änderung von Entscheidungen über Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.11.2023 - 12 W 9/23
    Vermögen, das nicht mehr vorhanden ist, weil es bereits für andere Zwecke verwertet wurde (wie hier im Rahmen der Schenkung), kann einem noch vorhandenen Vermögen gleichgestellt werden, wenn der Antragsteller bei der Verwendung bereits wusste oder wissen konnte, dass er Verfahrenskosten würde bestreiten müssen, und kein billigenswerter Grund für die Vermögensverwendung vorliegt (vgl. Wittenstein in: Bahrenfuss, FamFG, § 115 ZPO m.w.N.; BGH, Beschluss vom 21. September 2006 - IX ZB 305/05, zit. nach juris Rn. 7 mit Beispielen zur Zurechnung).
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