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OLG Schleswig, 08.01.2024 - 3 Wx 24/23 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 2259 BGB, § 2300 BGB, § 59 Abs 1 FamFG, § 348 FamFG, § 34a Abs 3 S 2 BeurkG
Ablieferungs- und Eröffnungspflicht bezüglich eines notariellen Aufhebungsvertrags zu einem Erbvertrag - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2259, 2300; FamFG § 348; BeurkG § 34a
Aufhebung eines Erbvertrags; Ablieferung an das Nachlassgericht
Verfahrensgang
- AG Eutin, 15.05.2023 - 61 IV 766/15
- OLG Schleswig, 08.01.2024 - 3 Wx 24/23
Papierfundstellen
- FGPrax 2024, 86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Schleswig, 22.06.2020 - 3 Wx 19/20
Auszug aus OLG Schleswig, 08.01.2024 - 3 Wx 24/23
Das ist hier nicht zu entscheiden, wobei ein Schutz der Beteiligten und des Rechtsverkehrs allerdings auch dadurch erreicht werden kann, dass das Nachlassgericht in die Eröffnungsniederschrift die Umstände aufnimmt, die die Geltung eines Erbvertrags oder eines Testaments in Frage stellen können (vgl. auch Senat v. 22.06.2020 - 3 Wx 19/20, n.v.).