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   OLG Schleswig, 08.01.2024 - 16 U 107/22   

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https://dejure.org/2024,1437
OLG Schleswig, 08.01.2024 - 16 U 107/22 (https://dejure.org/2024,1437)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.01.2024 - 16 U 107/22 (https://dejure.org/2024,1437)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. Januar 2024 - 16 U 107/22 (https://dejure.org/2024,1437)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 444
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 304/93

    Zurechenbarkeit von Angaben Dritter; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.01.2024 - 16 U 107/22
    Wissenserklärungsvertreter, dessen Erklärungen dem Versicherungsnehmer zugerechnet werden, ist, wer vom Versicherungsnehmer mit der Erfüllung von dessen Obliegenheiten betraut ist und an dessen Stelle Erklärungen abgibt (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1994 - IV ZR 304/93, juris Rn. 10).

    Beauftragt der Versicherungsnehmer einen Dritten, ihm bei der Abfassung des Antrags behilflich zu sein, reicht dies als Zurechnungsgrund nicht aus, denn die Zurechnung von subjektiven Mängeln, die der Erklärungsgehilfe verursacht hat, käme der Haftung für einen Erfüllungsgehilfen gleich, die das Versicherungsrecht nicht kennt (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1994 - IV ZR 304/93, juris Rn. 11 f: kein Wissensvertreter ist, wer das Schadensformular ausgefüllt hat, wenn der Versicherungsnehmer dieses dann unterschreibt).

  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 49/00

    Verschulden bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.01.2024 - 16 U 107/22
    Es muss eine besonders krasse und subjektiv schlechthin unentschuldbare Obliegenheitsverletzung vorliegen, die das in § 276 BGB bestimmte Maß erheblich überschreitet (BGH, Urteil vom 30. Januar 2001 - VI ZR 49/00, juris Rn. 18 m.w.N.; Bruck/Möller-Rolfs, VVG, § 19 Rn. 100).
  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06

    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.01.2024 - 16 U 107/22
    Während die objektive Verletzung der Anzeigepflicht nur die Kenntnis des Umstandes verlangt, nicht auch die seiner Gefahrrelevanz (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2007 - IV ZR 133/06, juris Rn. 18), müssen sich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auch auf die Gefahrerheblichkeit der Umstände erstrecken (Bruck/Möller-Rolfs, VVG, § 19 Rn. 105 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 28.01.1998 - 7 U 33/97

    Wirksamkeit eines versichererseitig erklärten Rücktritts von einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.01.2024 - 16 U 107/22
    Soweit es demnach um einen kurzzeitigen Verspannungsschmerz geht, der keine weiteren ärztlichen Maßnahmen veranlasste, läge keine Gefahrerheblichkeit nach § 19 Abs. 1 Satz 1 VVG vor, weil dies für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, nicht relevant wäre (vgl. OLG Frankfurt a.M., NVersZ 2000, 130, 131; Bruck/Möller/Rolfs, VVG, 9. Aufl., § 19 Rn. 60).
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