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   OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 41/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,28656
OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 41/15 (https://dejure.org/2015,28656)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.07.2015 - 3 Wx 41/15 (https://dejure.org/2015,28656)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Juli 2015 - 3 Wx 41/15 (https://dejure.org/2015,28656)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Bestellung eines Testamentsvollstreckers; Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht

  • rechtsportal.de

    §§ 133, 2084, 2200 BGB
    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Bestellung eines Testamentsvollstreckers; Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Bestellung eines Ersatztestamentsvollstreckers bei stillschweigendem Ersuchen durch Erblasser

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Im Testament benannter Testamentsvollstrecker lehnt die Übernahme des Amtes ab - Darf das Nachlassgericht einen Ersatzmann benennen?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gerichtliche Bestellung eines Ersatztestamentsvollstreckers bei stillschweigendem Ersuchen durch Erblasser

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 667
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 06.11.2000 - 15 W 188/00

    Auswechslung eines im gemeinschaftlichen Testament ernannten

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 41/15
    Zur Feststellung des mutmaßlichen Erblasserwillens sowie der Gründe, die ihn zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bewogen haben, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, ferner solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen: OLG Hamm, Beschluss vom 06. November 2000 - 15 W 188/00 -, [...], Rz. 24; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01. Oktober 2002 - 1Z BR 83/02 -, [...], Rz. 17 m.w.N; ; Palandt/Weidlich, BGB 73. Aufl., § 2200 Rn. 2).
  • BayObLG, 01.10.2002 - 1Z BR 83/02

    Auslegung letztwilliger Verfügung zur Testamentsvollstreckung - Weigerung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 41/15
    Zur Feststellung des mutmaßlichen Erblasserwillens sowie der Gründe, die ihn zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bewogen haben, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, ferner solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen: OLG Hamm, Beschluss vom 06. November 2000 - 15 W 188/00 -, [...], Rz. 24; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01. Oktober 2002 - 1Z BR 83/02 -, [...], Rz. 17 m.w.N; ; Palandt/Weidlich, BGB 73. Aufl., § 2200 Rn. 2).
  • OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 3 W 42/06

    Erbrecht: Ernennung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 41/15
    Hat der Erblasser eine Testamentsvollstreckung angeordnet und ist der von ihm eingesetzte Testamentsvollstrecker - wie vorliegend - wegen Nichtannahme des Amtes weggefallen, ist zu erforschen, ob das Testament in seiner Gesamtheit den Willen des Erblassers erkennen lässt, die Testamentsvollstreckung auch bei einem solchen Wegfall fortdauern zu lassen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. März 2006 - 3 W 42/06 - in [...]).
  • OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18

    Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht:

    Es muss dem Erblasser auf die Bindung des Nachlasses an die Testamentsvollstreckung angekommen sein, ohne die Entscheidung letztlich von einer bestimmten Person, die das Testamentsvollstreckeramt ausübt, abhängig zu machen (vgl. statt aller etwa OLG Schleswig, FamRZ 2016, 667 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 20 W 158/16

    Ernennung eines Testamentsvollstreckers

    Weiterhin verkennt der Senat nicht, dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Tendenz besteht, auf dem Wege einer wohlwollenden (§ 2084 BGB) oder ergänzenden Testamentsauslegung zu einer Ernennungszuständigkeit des Nachlassgerichts zu gelangen, in dem "keine strengeren Anforderungen" bzw. keine "überspannten Anforderungen" an die Feststellung eines Ersuchens im Sinne des § 2200 Abs. 1 BGB gestellt werden (vgl. hierzu u.a. Zimmermann in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 2200, Rn. 4 m.w.N. zur Rspr.; auch bereits u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 1975, Az. 15 Wx 156/74, zitiert nach beck-online; OLG Schleswig, Beschluss vom 6. Juli 2015, Az. 3 Wx 41/15, zitiert nach juris, Rn. 30; krit. demgegenüber u.a.: Lange a.a.O., Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 18.01.2016 - 3 Wx 106/15

    Testamentsvollstrecker; mutmaßlicher Erblasserwille; ergänzende

    Zur Feststellung des mutmaßlichen Erblasserwillens sowie der Gründe, die ihn zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bewogen haben, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, ferner solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 06.07.2015, 3 Wx 41/15, [...]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. März 2006, 3 W 42/06, [...]; OLG Hamm, Beschluss vom 06. November 2000, 15 W 188/00, [...]; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01. Oktober 2002, 1Z BR 83/02, [...]; M. Schmidt in: Erman, BGB , 14. A. 2014, § 2200 , Rn. 1)).
  • OLG Köln, 14.01.2020 - 2 Wx 16/20

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Ernennung eines

    Die vorgenannte Norm bildet gerade keinen automatischen Auffangtatbestand (OLG Schleswig FamRZ 2016, 667-669).

    Es muss dem Erblasser auf die Bindung des Nachlasses an die Testamentsvollstreckung angekommen sein, ohne die Entscheidung letztlich von einer bestimmten Person, die das Amt des Testamentsvollstreckers ausübt, abhängig zu machen (Palandt/Weidlich, BGB, 79. Auf. 2020, § 2200 Rn. 2 m.w.N.; OLG Schleswig FamRZ 2016, 667-669).

  • OLG Schleswig, 04.11.2019 - 3 Wx 12/19

    Beeinträchtigung Schlusserbeneinsetzung durch Austausch Testamentsvollstrecker

    An die Feststellung eines solchen Willens sind keine hohen Anforderungen zu stellen (Senat, B. v. 06.07.2015 - 3 Wx 41/15 -, FamRZ 2016, 667).
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